Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortzahlungsantrag bei Nebengewerbe
Hallo,
ich habe heute vom Arbeitsamt mitgeteilt bekommen, dass ich, auf Grund meines Nebengewerbes, jedes viertel Jahr einen neuen Antrag auf ALG II abgeben muss. Bis jetzt habe ich jedoch immer nur einen Fortzahlungsantrag ausfüllen müssen.
Auf meine Anfrage, warum ich das jetzt so machen muss, bekam ich nur:
Wir haben das für unsere Agentur so eingerichtet. Jede Agentur kann dies für sich selbst entscheiden.
Nun wollte ich mal wissen, ob das wirklich so ist. Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.
Gruß
Yvonne
StephanK
23.01.2007, 09:36
:welcome: yvoric Wir haben das für unsere Agentur so eingerichtet. Jede Agentur kann dies für sich selbst entscheiden.Das halte ich für ebenso selbstherrlich wie falsch.
Es ist zwar richtig, dass hinsichtlich der Bewilligungszeiträume ein gewisser Spielraum besteht, denn nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html) sollen die Leistungen jeweils für sechs Monate bewilligt werden - und sollen heisst nicht müssen. Andererseits heisst sollen nicht "nach Gutdünken verfahren", sondern es muss sachliche und nachvollziehbare Gründe für die Abweichung von der "gesollten" Regel geben.
Auch der Umstand, dass Du Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit beziehst ändert daran nichts, eher im Gegenteil: § 2a Abs. 2 Satz 1 der Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__2a.html) schreibt vor, wie Einkommen aus selbständiger Arbeit anzurechnen ist, nämlich für das Kalenderjahr.
Ja, um eine ordentliche Antwort haben wir ja auch gebeten, da kam jedoch nur, dass das jede ARGE für sich entscheiden kann. Nun habe ich mich an Nürnberg gewand, jedoch bekommt man von dort auch keine Hilfe. Normalerweise müsste doch dann jeder Angestellte den Paragraphen kennen, oder nicht?
Gruß
Yvonne
StephanK
23.01.2007, 17:22
Nun habe ich mich an Nürnberg gewand, jedoch bekommt man von dort auch keine Hilfe.Das war leider die falsche Adresse. Die eine Hälfte der ARGEn besteht zwar aus der Arbeitsagentur (oder Mitarbeiter/innen von dort), aber trotzdem ist jede ARGE ein eigener "Club". Dein Anliegen wäre eher etwas für ein Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in, und wenn das nicht weiterführt, mit dem/der Geschäftsführer/in der ARGE.
Ja, diese Antwort habe ich auch bekommen. Habe mich nun an eine Bekannte gewand, die in der ARGE sitzt. Habe ihr heute erstmal eine Mail geschickt und werde sie morgen mal versuchen anzurufen. Vielleicht kann man da mal mit der Geschäftsführerin in meiner Bekannten einen Termin vereinbaren. Ihr glaubt ja nicht, was hier bei uns so los ist. Ein heiden Chaos und belogen wird man auch noch. Ich glaube hier lautet die Devise: Jeder, der versucht durch Arbeit oder Selbstständigkeit aus Hartz 4 rauszukommen ist der "Doofe" und jeder der sich keine Gedanken macht und in den Tag hinein lebt, den lassen sie in Ruhe. Traurig, ich dachte immer man bekommt bei der Selbstständigkeit Hilfe, naja, habe ich eben falsch gedacht. Langsam verliert man die Lust.
Gruß
Yvonne
StephanK
23.01.2007, 21:24
Traurig, ich dachte immer man bekommt bei der Selbstständigkeit Hilfe, naja, habe ich eben falsch gedacht. Langsam verliert man die Lust.Ich will diese schlechte Praxis keineswegs verteidigen und finde sie genau so kritikwürdig wie Du.
Sie ist allerdings leicht zu erklären: Die ARGE setzt sich zusammen aus Leuten der Arbeitsagentur und der kommunalen Sozialämter. Erstere ist sozusagen fixiert darauf, Leute in abhängige Arbeit zu vermitteln, die letzteren haben eigentlich eher Erfahrung mit der "klassischen" Kundschaft der Sozialämter, also mit Leuten, die nur schwer oder vielleicht gar nicht in's Arbeitsleben zu integrieren sind.
Nun sind die ARGEn auch für Selbständige zuständig, die von ihrem Einkommen nicht leben können, haben aber praktisch keine Ahnung von Selbständigkeit und den damit verbundenen Problemen. Das hat man nicht bedacht, als die Hartz-IV-Regeln gestrickt wurden. Allerdings hätte man in den zwei Jahren seitdem wenigstens anfangen können, eine Beratung für Selbständige aufzubauen. Ob das irgendwo geschehen ist, weiss ich nicht, aber ich fürchte, dass das nach wie vor ein weißer Fleck ist. :shock:
Also in der ARGE habe ich bis jetzt noch nichts mitbekommen, dass man in Sachen Selbstständigkeit Hilfe bekommt. Ganz im Gegenteil, hier ist es so, dass alle die, die keine Nebenjobs oder Nebengewerbe haben, in Ruhe gelassen werden. Ich habe mich jetzt erstmal mit unserer Landrätin in Verbindung gesetzt und ihr meinen Fall geschildert. Mit ihr kann man super darüber reden und morgen hat sie auch einen Termin bei der Geschäftsführerin. Mal sehen, ob sie es hinbekommt, dass ich weiterhin aller halbes Jahr einen Fortzahlungsantrag stellen kann und die Gewinn- und Verlustrechnung jede viertel Jahr abgeben kann, so wie es bis jetzt ja auch war.
Morgen will sie sich dann wieder bei mir melden. Na, mal sehen, was rauskommt.
Gruß
Yvonne
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.