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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beratung


Reiki
07.01.2006, 22:50
Ich bin erst seit kurzem hier, auch nicht arbeitslos, noch nicht. Aber wenn ich die Beiträge so lese, findet doch die Beratung, zu der die Sachbearbeiter verpflichtet sind, gar nicht statt.
Jetzt frage ich mich, was passiert wenn alle Betroffenen die nicht, oder nachweislich falsch beraten worden sind, vor das Sozialgericht gehen?
Ich denke, dann wird sich da gewaltig etwas ändern. Bei schlechter oder nicht vorhandener Beratung kann doch alle Leistungen in Frage gestellt werden. Und im Rahmen des Verfahrens wird gerichtlich festgestellt, was wem zusteht.

Reiki

Betroffener
08.01.2006, 02:03
Hallo Reiki,

machst Du das auch, was Dein Name sagt?
Wenn ja - bis zu welchem Grad bist Du gekommen?

Du hast natürlich Recht - die gesetzlich vorgeschriebene Beratung findet in der Praxis (mehr oder weniger) vorsätzlich) nicht statt - im Gegenteil.

Wenn wirklich alle mit Fehlentscheidungen zum SG laufen würden, täte sich schon was ändern - aber genau diese Trägheit und Behördengläubigkeit ist einkalkuliert und spart viele, viele Millionen Euro.

Ansonsten ist für Dich auch diese Diskussion interessant:
Das Amt und das abgewürgte Recht (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=28122#28122)

Möge die Energie mit Dir sein
Gruss nach Karlsruhe

Limone
08.01.2006, 20:37
Hallo!

Ich kann nur raten - wenn dir etwas nicht korrekt vorkommt, verlange freundlich, aber bestimmt, den nächsten Vorgesetzen. Da lässt sich oft mehr machen als wenn man die SB anmotzt. Die haben nämlich in den BA & Kommunenstrukturen leider wenig zu entscheiden :?

Feline
08.01.2006, 22:07
Ich hab letztens gehört, dass die SGs eh schon total überlastet sind wegen der Hartz IV Klagen und man teils monatelang warten muss auf einen Verhandlungstermin... also da tut sich durchaus schon was.