OmegaLysithea
08.01.2006, 17:57
Huhu!
Folgender Sachverhalt vorweg. Ich bin unter 25, habe eine Ausbildung und bekomme ALG2.
Ab 2006 ist es ja nur möglich auszuziehen, wenn das Jugendamt Zuarbeit leistet, wenn es sich um unzumutbare Wohnverhältnisse im Elternhaus handelt. Das ist bei mir so und soweit geklärt worden, sodass ich womöglich demnächst ausziehen darf.
Nun meine Frage:
Wieviel darf die Wohnung für eine Person warm kosten? Ich wollte mich schon andersweitig belesen, finde aber immer andere Beträge.
Das letzte, was ich gehört habe, waren 240 Euro.
Nun gleich zu meiner 2. Frage. Wie groß darf die Wohung sein? 40m²? Wenn sie größer ist, z.B. 55m² und trotzdem warm 240 Euro kostet, darf ich diese Wohnung dann trotzdem beziehen?
Ich würde mich über Antworten wirklich freuen.
Folgender Sachverhalt vorweg. Ich bin unter 25, habe eine Ausbildung und bekomme ALG2.
Ab 2006 ist es ja nur möglich auszuziehen, wenn das Jugendamt Zuarbeit leistet, wenn es sich um unzumutbare Wohnverhältnisse im Elternhaus handelt. Das ist bei mir so und soweit geklärt worden, sodass ich womöglich demnächst ausziehen darf.
Nun meine Frage:
Wieviel darf die Wohnung für eine Person warm kosten? Ich wollte mich schon andersweitig belesen, finde aber immer andere Beträge.
Das letzte, was ich gehört habe, waren 240 Euro.
Nun gleich zu meiner 2. Frage. Wie groß darf die Wohung sein? 40m²? Wenn sie größer ist, z.B. 55m² und trotzdem warm 240 Euro kostet, darf ich diese Wohnung dann trotzdem beziehen?
Ich würde mich über Antworten wirklich freuen.