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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Wohnung


OmegaLysithea
08.01.2006, 17:57
Huhu!

Folgender Sachverhalt vorweg. Ich bin unter 25, habe eine Ausbildung und bekomme ALG2.
Ab 2006 ist es ja nur möglich auszuziehen, wenn das Jugendamt Zuarbeit leistet, wenn es sich um unzumutbare Wohnverhältnisse im Elternhaus handelt. Das ist bei mir so und soweit geklärt worden, sodass ich womöglich demnächst ausziehen darf.
Nun meine Frage:
Wieviel darf die Wohnung für eine Person warm kosten? Ich wollte mich schon andersweitig belesen, finde aber immer andere Beträge.
Das letzte, was ich gehört habe, waren 240 Euro.
Nun gleich zu meiner 2. Frage. Wie groß darf die Wohung sein? 40m²? Wenn sie größer ist, z.B. 55m² und trotzdem warm 240 Euro kostet, darf ich diese Wohnung dann trotzdem beziehen?
Ich würde mich über Antworten wirklich freuen.

StephanK
08.01.2006, 18:09
:welcome: Omega,
schaust Du bitte mal bei http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#51)
Genaueres lässt sich nicht sagen, zumal Du Deine Stadt oder den Landkreis nicht angegeben hast.

OmegaLysithea
08.01.2006, 18:46
Hallo!

Danke erstmal für die Antwort.

Ich komme aus Thüringen, Altenburger Land, Meuselwitz.

StephanK
08.01.2006, 21:37
Hmm... da muss ich leider auch passen.

Entweder Du fragst direkt bei Deiner Altenburger ARGE,
beim Fachdienst 32 Eingliederungshilfe/ Soziale Leistungen des Landratsamtes Altenburg, Lindenaustr. 10,
Tel. 0 34 47 / 5 86 - 5 36; - 5 37
oder auch mal beim Thüringer Arbeitslosenverband e.V. (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&localparams=1&db=/my-sozialberatung.de/adressen&cmd=list&range=0,100&Bundesland~=Thüringen&Freigabe==1&cmd=all&Id=389)

OmegaLysithea
09.01.2006, 12:42
Oki, danke. Hab schon einen Termin, gehe gleich persönlich hin.

OmegaLysithea
15.01.2006, 18:42
So, hab das geklärt und es geht soweit klar.
Nun habe ich noch eine Frage, schreibe sie gleich hier rein, um keinen weiteren Thread zu eröffnen:

Mir steht als unter 25-jährige Arbeitslose ja noch mein Kindergeld zu, welches derzeit noch meine Mutter einheimst. Wenn ich nun in einer eigenen Wohung lebe, müsste ich es bekommen. Wie wirkt sich das auf mein ALG2 aus?