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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsamt verlangt 5 Jahre alte Kontoauszüge


sunnykrebs71
09.01.2006, 00:06
Hallo!
Ich habe 2001 ein Haus gekauft. Hierfür hat mein Vater mir 50 000 € geliehen. Damals habe ich noch gearbeitet. 2002 und 2004 habe ich Kinder bekommen und befinde mich noch in Erziehungsurlaub. Da ich alleinerziehend bin, habe ich im Erziehungsurlaub Sozialhilfe bezogen. 2005 wurde der Kaufvertrag für´s Haus rückabgewickelt wg. Baumängel und ich hab meinem Vater sein Geld zurückgezahlt. Habe beim Arbeitsamt Kontoauszüge vorgelegt, dass er das Geld auf sein Konto bekommen hat. Jetzt verlangt das Arbeitsamt den Nachweis, dass das Geld damals wirklich von meinem Vater kam. Sind die berechtigt, fast 5 Jahre alte Kontoauszüge zu verlangen???
Habe übrigens mit meinem Vater damals einen Darlehensvertrag (nicht notariell) gemacht, den erkennt das Amt aber nicht an!! Haben Zahlung eingestellt. Wie ich ohne Geld mit 2 kleinen Kindern zurechtkomme ist denen sch....egal!!!
Wollte eigentlich wissen, ob ich verpflichtet bin, die Auszüge zu beschaffen (z.B. von der Bank).
Als ich 2002 Sozialhilfe beantragt habe, habe ich sämtliche Darlehensverträge vorgelegt (auch den mit meinem Vater). Damals hat´s aber keinen interessiert, wo ich das Geld weg habe. Nun auf einmal wird der Vertrag nicht anerkannt??
Übrigens bin ich schon am 01.07.05 umgezogen und keiner hatte es nötig, meine Akte zu bearbeiten. Hab immer mal wieder nachgefragt wegen neuem Bescheid, dann wurden immer irgendwelche Zettelchen geschrieben und ich würde nen Anruf kriegen. Warte ich immer noch drauf. Geld habe ich da weiterhin bekommen.

Ende Okt. bekam ich ein Schreiben, an die ALTE Adresse!! , ich müsste nen Folgeantrag stellen. Hab ich Anfang Nov. gemacht, haben die angeblich nicht bekommen!!

Am 01.12.05 hab ich kein Geld mehr bekommen. Ich hin zum Amt, da sagt der SB zu mir, er hätte meine Akte gestern (!!!!) zu seiner Vorgesetzten gegeben, weil er sich da nicht rangetraut hat!! Nach einem halben Jahr!!!

Nach einigem Hin und Her meinte der SB dann, daß angeblich Unterlagen fehlen, die ich alle schon vorgelegt habe. Hab dann alles nochmal abgegeben, und immer fällt denen was Neues ein, was angeblich noch fehlt!! :-x Hab dann auf den Putz gehauen und schließlich haben sie mir am 09.12.05 das Geld dann bar ausgezahlt. Zitat SB: Dann haben wir noch etwas Zeit den Antrag zu bearbeiten!

Anf. Januar das gleiche Spiel. Jetzt wollen sie, wie oben schon erwähnt, 5 Jahre alte Kontoauszüge!!

Wer kann mir Tipps geben, bin verzweifelt?! Danke.

DrByte
09.01.2006, 00:24
Hallo sunnykrebs71,

es gibt ein Gerichtsbeschluss vom 22.08.05:


Zitat:
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 22.08.05
Aktenzeichen: L 7 AS 32/05 ER

Kernaussagen: 1. ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen.
2. ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Bescheinigungen des Vermieters vorzulegen, um ihre Unterkunftskosten nachzuweisen. Dazu reichen der Mietvertrag und ggf. Nachweise über seit Vertragsschluss erfolgte Mieterhöhungen sowie Nachweise über die tatsächliche Mietzahlung. Mit einer Weigerung, eine Vermieterbescheinigung vorzulegen, verletzten ALG II-Bezieher ihre Mitwirkungspflicht nicht.


Schau Dir am besten nochmal den Original-Link an: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=43402&highlight=kontoauszug

sunnykrebs71
09.01.2006, 00:33
Danke Dr.!
Es geht dem Amt aber um die 50 000 €. Nur weil die nach der Rückabwicklung auf das Konto meines Vaters gegangen sind, heißt das noch nicht, dass das auch sein Geld ist (Zitat SB) :patsch: . Die meinen ich schenke meinem Dad die Kohle, oder was?? Oder bringe es nur in Sicherheit. Dem ist definitiv nicht so! Müssen die den Darlehensvertrag jetzt anerkennen, auch wenn er nicht notariell beglaubigt ist?

Thx

Feline
09.01.2006, 01:03
Danke Dr.!
Es geht dem Amt aber um die 50 000 €. Nur weil die nach der Rückabwicklung auf das Konto meines Vaters gegangen sind, heißt das noch nicht, dass das auch sein Geld ist (Zitat SB) :patsch: . Die meinen ich schenke meinem Dad die Kohle, oder was?? Oder bringe es nur in Sicherheit. Dem ist definitiv nicht so! Müssen die den Darlehensvertrag jetzt anerkennen, auch wenn er nicht notariell beglaubigt ist?

Thx

Genau das glauben die, klar.
Und wenn der Vertrag nicht beweisen kann, WANN er definitiv aufgesetzt wurde, kann er eben auch nicht beweissen, dass Dein Vater den nicht erst gestern unterschrieben hat. Das ist das Problem dabei...

Ist es nicht möglich, bei Deiner Bank eine Bescheinigung über NUR diesen Transfer zu erhalten? Mehr brauchst Du doch nicht.

StephanK
09.01.2006, 09:52
Ich nehme mal an, dass das Darlehen von Deinem Vater damals nicht durch eine Hypothek oder Grundschuld gesichert worden war, wie es bei Bankdarlehen üblich ist, aber eben nicht innerhalb der Familie. Folglich gab es auch keine Notwendigkeit, den Darlehensvertrag schriftlich abzuschließen oder gar notariell beurkunden zu lassen.

Aus Sicht des Alg II-Trägers sieht es halt schon so aus, als ob Du Vermögen "verschoben" hättest.
Die Frage, wer für was beweispflichtig ist, ist in diesem Fall leider ein wenig heikel. Auch wenn Du streng genommen vielleicht nicht dazu verpflichtet wärest, wäre es möglicherweise doch besser, den Zweck der Zahlung nachzuweisen, wenn Du überhaupt noch diese alten Kontoauszüge hast und wenn aus diesen Kontoauszügen eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Darlehensgewährung gehandelt hatte.

Darauf, dass der damalige Darlehensvertrag nicht notariell beurkundet war, kann das Amt aber nicht "herumreiten". Dazu gab es keine Verpflichtung, und das Amt wird einfach damit leben müssen.

Sozusagen ein zusätzliches Angebot an das Amt wäre es vielleicht noch, eine Bestätigung von Deinem Vater beizubringen, in der er bestätigt, dass die Rückzahlungsschuld aus dem Darlehensvertrag vom .... durch Deine Zahlung vom ... erloschen ist.

Wenn auch das nicht hilft, wird Dir leider nur der Rechtsweg bleiben.

sunnykrebs71
09.01.2006, 14:10
Vielen Dank für die vielen Tipps.

Es ist kein Problem die Auszüge zu beschaffen, aber mir geht´s um´s Prinzip. Dürfen die denn alles? Erst Vertag anerkennen, dann wieder nicht, nachdem die Akte samt Unterlagen ein halbes Jahr da rumgammelt!

Was ist aber wenn das Geld damals z. B. gar nicht über mein Konto gegangen ist, sondern mein Vater es damals direkt an den Verkäufer des Hauses überwiesen hat?? Verlangen die dann die Auszüge von meinem Vater oder was?? Oder wenn er mir das Geld bar gegeben hat und ich hab´s auf`s Konto eingezahlt?? Dann steht immer noch nicht fest, woher das Geld kommt!!

Feline
09.01.2006, 23:07
Tja, was vorher passiert ist, wird denen schlichtweg egal sein, die berufen sich auf ihre aktuellen Richtlinien.
Und Du wirst ja auch die Diskussion um die "Parasiten" und "Sozialbetrüger" mitbekommen haben, da ist es klar, dass die Gangart bei solch hohen Beträgen verschärft wird.

Um theoretisch andere Fälle (was ist, wenn...?) musst Du Dir doch eigentlich keine Gedanken machen, wenn Du sagst, es existieren entsprechende Kontoauszüge, die den Transfer eindeutig belegen....?

Ehrlich gesagt, versteh ich den SB schon, der Belege dafür haben will, dass Du nicht einfach 50.000 Euronen verschoben hast und jetzt ALG II kassieren willst... das ist eben ohne entsprechende Nachweise nicht eindeutig widerlegbar. Und diesen Verdacht zu entkräften, sollte ja auch in Deinem Interesse sein, da Du Dir nix zuschulden hast kommen lassen.