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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld abgelehnt trotz erfüllter Voraussetzung


Tomas
23.01.2007, 16:16
:wut: :confused:


Hallo zusammen,
zuerst mal ein riesen Lob an die Macher dieser Seite und an die,
die ihr Wissen mit allen Benutzern dieser Seite teilen.

So nun aber zu mir und zu meiner Sachlage.
Ich bin seit dem 31.12.2006 arbeitslos jedoch wird mir kein Arbeitslosen Geld bewilligt.
Begründung von der Bundesagentur für Arbeit, ich zitiere,

Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden.
Die Anwartschaftszeit – eine der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld – ist nicht erfüllt.
Sie haben innerhalb der rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 28.12.2006 nicht mindestens zwölf Monaten in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.
Bei dieser Entscheidung wurden alle nachgewiesenen Versicherungszeiten berücksichtigt.
Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).


So!, klingt gut ist es aber nicht.
Denn laut meinen Lohnabrechnungen sehe ich das sich meine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung in den letzten zwei Jahren auf 574 Tage beläuft.
So nun das währe eine klare Sache wenn nicht die sperr zeit gewesen währe.
Die sich auf zwei mal drei Monate bezogen hatte.
Das entspricht nach meinem Wissen nach 180 Tagen.
So und jetzt kommt meine frage.

Da die Agentur für Arbeit nicht willig oder fähig ist mit mir gemeinsam und sachlich an die Sache ran zu gehen und mir das zu bewilligen was mir meines Erachtens zu steht.
Was soll bzw. kann ich oder sogar muss ich machen um an mein Geld zu kommen den laut der eingezahlten Tage in die Arbeitslosenversicherung und Abzüglich der Sperrzeit was sowieso ein Witz ist,

ist das nach Adam Riese 574 eingezahlte Versicherungspflichtige Tage

abzüglich - 180 Tage die ich gesperrt war

bleiben immer noch 394 Tage die ich auf meinem Konto gut
geschrieben haben müsste

benötigte Tage 360 Tage die ich eingezahlt haben müsste.

Oder muss ich jetzt langsam einen Psychologen aufsuchen weil etwas mit meiner Wahrnehmung nicht stimmt bzw. es mir gänzlich an der Fähigkeit mangelt logisch zu denken!?

:wut:

Vielen Dank im Voraus für euren rat.
Mit freundlichen Grüßen
Tomas

Seebarsch
23.01.2007, 17:15
Hallo Tomas,
:welcome:
nach dem was Du geschrieben hast, hast Du bereits vorher schon einmal Alg bezogen. Dann gelten hinsichtlich der Rahmenfrist möglicherweise andere Regeln als die zwei Jahre.
Es wäre hilfreich, wenn du mal den genauen Zeitablauf ab dem letzten Anspruch auf Alg darstellen könntest.
Ich vermute, dass Du da ein paar Sachen durcheinander wirfst!
:confused:

StephanK
23.01.2007, 17:16
Hallo Tomas,
bitte lies mal den entsprechenden Beitrag hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_anwartschaftszeit).

Außerdem sollte man wissen, ob innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal Arbeitslosengeld gezahlt wurde.

Tomas
24.01.2007, 02:02
:confused:
Hallo und vielen dank für die schnelle Antwort.

Also in meinem Fall sieht es so aus,

Vom 20.07.2004 - 14.08.2005 war ich bei einer firma tätig,
die mich gekündigt hat wie sich herausgestellt hat hätten die das gar nicht dürfen aber wie es sich so ergeben hat habe ich erst in der 4. woche einen Anwalt aufgesucht der mir dann nur noch sagen konnte das, dass es für den Wiederspruch 3-4 tage zu spät sei.

OK,
Mein fehler haufen kohle verloren

Aber die Agentur hat mir dann auch gleich eine Sperre von 3 Monaten aufgebrummt

am 19.10.05 - 23.11.2005 arbeitete ich bei einer leih firma bei der ich Idiot einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe.

resultat ? genau 3monate Sperrzeit

01.12.05 - 21.12.2005 gearbeitet

dann 20.03.06 - 31.12.2006 wieder

und im März fang ich wieder in der selben firma an also die Kündigung ist saison bedingt und die schriftliche zusage habe ich vor mir liegen da das auch im Arbeitsvertrag auch so vereinbart war das wenn es zu einer sison bedingten flaute im betrieb kommt werde ich für zwei monate gekündigt.

so aber in der zeit wo ich in diesen 2,5 jahren nicht gearbeitet habe floss auch kein einziger cent von der Agentur in meine Tasche.

:grrr:

Seebarsch
24.01.2007, 14:20
Hallo Tomas,
ich befürchte leider, dass die Agentur Recht hat.
Du bist ab dem 01.01.2007 arbeitslos, so dass zu prüfen ist, ob Du innerhalb der Rahmenfrist 12 Monate Beschäftigung hast.

Die "normale" Rahmenfrist verläuft vom 01.01.2005 - 31.12.2006.
Die wird aber verkürzt, da schon am 15.08.2005 ein Anspruch entstand und sich die Rahmenfristen nicht überschneiden dürfen, weil sonst Versicherungszeiten doppelt berücksichtigt werden.

Rahmenfrist 15.08.2005 - 31.12.2006
Darin Beschäftigung wie folgt:
19.10.2005 - 23.11.2005 = 36 Kalendertage
01.12.2005 - 21.12.2005 = 21 Kalendertage
20.03.2006 - 31.12.2006 = 287 Kalendertage
zusammen = 344 Klaendertage = 11 Monate 14 Tage.

Es ist kein neuer Anspruch entstanden.