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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug - Antrag auf Dringlichkeit


Katrin1979
23.01.2007, 17:16
Habe mich schon mal an euch gewendet. Ich will mit meiner Tochter ausziehen, aber habe eine Ablehnung bekommen weil unsere Wohnung angemessen ist. Nochmal zur Information ich wohne mit meinem Vater, meinem Bruder und meiner Tochter in einer Wohnung. Da ich mit meinem Bruder nicht klar komme und es jetzt schon so weit eskaliert ist das ich mich mit meiner Tochter in mein Zimmer einschliesse wenn wir schlafen gehen, möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Er arbeitet und verdient 900 €. Ob und wieviel ich dann noch Alg2 bekomme ist mir im Moment egal. hauptsache RAUS!!! Ich möchte nur wissen ob es Grund genug ist das ich mit meinem Freund zusammenziehen will. Ich habe schon einen Antrag auf Dringlichkeit gestellt. Wie lange dauert so was ungefähr???

StephanK
23.01.2007, 17:27
Wenn Du wenigstens 25 Jahre alt bist, kann Dich nichts und niemand an einem Umzug hindern - so lange Du den Umzug selbst bezahlen kannst.

Katrin1979
23.01.2007, 17:31
Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

ich bin 27 und ziehe nur 2 Hauseingänge weiter, bleibe auch beim gleichen Vermieter, es entstehen dem Amt keine Kosten. Aber ich habe Angst dass das Amt keine "Notwendigkeit" sieht. Denn körperlich misshandelt oder geschlagen wurde ich oder mein Kind noch nicht. "Nur" seelisch...

StephanK
23.01.2007, 17:53
Diese Notwendigkeit ist in zwei Hinsichten von Bedeutung:
a) Umzugskosten - bei Dir kein Thema (sei froh!)
b) Miethöhe - und da wird das Problem wohl liegen.
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen (d.h. nicht als erforderlich anerkannten) Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.So schreibt es § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II vor. Bisher entfällt auf Euch beide rechnerisch die Hälfte der Miete für einen 4-Personen-Haushalt. In einer eigenen Wohnung wird das, auch wenn sie deutlich kleiner und "angemessen" ist, voraussichtlich mehr sein.
Die Differenz zwischen der halben jetzigen und der neuen Miete müsstest Du also aus dem Regelsatz aufbringen. Das wäre nur dann machbar, wenn Du entweder eine absolute Schnäppchen-Wohnung ergatterst oder für die Miete hungerst. Beides ist nicht praktikabel.

Also bleibt eigentlich nur, die ARGE doch von der Notwendigkeit eines Umzuges zu überzeugen. Das könnte vielleicht dann gelingen, wenn Dein Freund auch der Vater Deines Kindes und sorgerechtigt ist (?). Das wäre dann sozusagen "Familienzusammenführung".

Eine andere - menschlich allerdings nicht unbedingt feine - Möglichkeit läge vielleicht darin, Dich sozusagen hinter Deiner Tochter zu verstecken, sprich: zu argumentieren, dass Dein Vater und Dein Bruder nicht gut mit ihr umgehen können oder vielleicht sogar "schlechten Einfluss" auf sie haben (was dann das Jugendamt per Hausbesuch inspizieren müsste). Das liefe aber darauf hinaus, Deinen Vater und Deinen Bruder regelrecht "anzuschwärzen", weswegen ich nicht dazu raten will und darauf nur als gewissermaßen letztes Mittel hinweise.

Katrin1979
23.01.2007, 18:03
Also, die neue Wohnung ist auf jeden Fall angemessen. Und ja, es ist der Vater meiner Tochter. Außerdem habe ich dem Amt gesagt das ich Angst vor meinem Bruder habe...

Katrin1979
23.01.2007, 18:04
ach ja, sorgeberechtigt ist der Vater meiner Tochter nicht...

StephanK
23.01.2007, 21:31
ach ja, sorgeberechtigt ist der Vater meiner Tochter nicht...Schade, denn daraus hätte sich das oben erwähnte Argument "Familienzusammenführung" stricken lassen.
So bleiben Du nur die Probleme mit Deinem Bruder, und ich habe meine Zweifel, ob Du damit die ARGE davon überzeugen kannst, dass ein Umzug unumgänglich ist. Es kann gut sein, dass man Dir entgegenhält, dass zwei erwachsene Menschen sich auch dann auf das Zusammenwohnen sollten einstellen können, wenn sie einander nicht leiden können. Du müsstest schon massive Probleme dokumentieren können. Aber versuchen kannst Du's natürlich trotzdem.