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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist wenn HartzIV Empfänger erben?


Der-Steppenwolf
09.01.2006, 16:35
Was ist eigentlich wenn meine Eltern sterben sollten und ich einige Wohnungen oder einige 100.000 Euro erben werde. Natürlich bin ich dann nicht mehr empfangsberechtigt. Soviel ist schon klar.

Nun hörte ich allerdings, das es sein könne das ich dann die gesamten Zuwendungen als HartzIV Empfänger auch nachträglich zurückgezahlt werden müsse. Evt. fallen sogar noch Rückzahlungen aus der Zeit der Arbeitslosenhilfe an? Ich hörte etwas von einer 10 jährigen Rückzahlung, kann dies allerdings nicht so recht glauben.

Danke für Infos

StephanK
09.01.2006, 17:33
:welcome: Steppenwolf,
Du glaubst zurecht nicht so recht daran. Das gibt es nicht. Wahrscheinlich gibt es Politiker, die so was gerne hätten, aber solche Politiker hätten wir nicht gerne, oder? :wink:
Nach geltender Rechtslage wärest Du dann einfach nicht mehr bedürftig, und das Alg II würde eingestellt. Eine Rückzahlungspflicht gäbe es allenfalls für den Zeitraum zwischen Vermögenserwerb (der bei einer Erbschaft sofort mit dem Tod des Erblassers eintritt, jedenfalls "rein juristisch") und der Aufhebung des Alg II-Bescheides, denn dazwischen werden üblicherweise ein paar Wochen liegen, auch wenn man die Meldung an den Alg II-Träger nicht verbummelt.

Der-Steppenwolf
10.01.2006, 10:34
Danke für die Antwort. :D