Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zu Hohe Miete in München
crossmedial
09.01.2006, 18:55
Laut ARGE muß ich (Alleinstehend) ab 01.02.2006 umziehen. Die ARGE bezahlt ab 01.02.2006 nur noch die Hälfte meiner Miete knapp 400,--. Ich stehe auf der Warteliste für eine Sozialwohnung (Stufe 2) trotz Eigenbemühungen ist in München im Moment nichts zu finden. Ich habe davon gehört, dass evtl. noch 6 Monate die volle Miete übernommen wird?
Meine Frage:
1. wie kann ich dem Amt gegenüber agumentieren?
2. wer bezahlt die Renovierungskosten wenn ich ausziehen muß?
3. wer hat Erfahrungen mit der ARGE in München gesammelt
4. Übernimmt die ARGE anfallende Maklerkosten?
Besten Dank für Infos
Hallo crossmedial,
- wegen der Renovierungskosten und Maklerkosten, würde ich das AMt darauf verweisen das es die Kosten hierfür im Falle eines Umzugs aufzubringen hat da diese Kosten nicht mit deiner ALG2 Leistung zu decken sind.
Sollte Dir das Amt dies vorher nicht positiv bestätigen können würde ich deinen Sachbearbeiter fragen wie er sich das denn nun denkt, und das dieses von Ihm geforderte Unterfangen ohne finanzielle Unterstützung nicht geht.
Falls er negativ etscheidet, würde ich dem AMt schiftlich kundtun das Du der Entscheidung deines Sachbearbeiters aufgrund seiner fehlenden Mitwirkung nicht nachkommen kannst, und Sie DIr schriftlich erklären sollen womit Du den Umzug und die Dir dadurch enstehenden Kosten zahlen sollst.
- also solltes Du erstmal das persönliche Gespräch suchen, außerdem würde ich fragen mit welchem Recht das Amt Dir eine Leistung halbiert und wie dies berechnet wurde, das scheint mir alles sehr mekwürdig zu sein.
- oder hat Deine Wohnung vorher 800 Euro gekostet?
MfG
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chrismose
13.02.2006, 10:09
Hi
Die werden die Kosten nicht tragen wollen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind. Als erstes kommt die Ausrede das du die Kosten selber tragen sollst, dann kommen sie mit der Übernahme eines Mietwagens, Freunde und Bekannte die helfen sollen. Ganz klar sagen das du Selber nicht in der Lage bist irgendwelche Kosten zu tragen, das Freunde und Bekannte nicht die Erfüllungsgehilfen des Staates sind und sich weigern und das du nicht in der Lage bist den Umzug selber zu bewerkstelligen.
Wegen der Wohnungssuche: Meist sind die vorgegebene angemessenen Mietkosten überhaupt nicht realistisch. Meist ist die angemessene Miethöhe gerade mal so hoch wie eine Kaltmiete. Da hilft nur eins Klagen und die Angemessenheit feststellen lassen. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Die Bedingungen die vorgegeben werden sind meist auch nicht korrekt. Zunächst mal es gibt keine Staffelung nach Bezugsfertigkeit es gilt immer der Höchstsatz +10%. Kannste bei Schuldnerberatungen oder Verbraucherberatungen erfahren (Urteil Celle 25.10.2001 (4MB 1798/01)
bestätigt durch OLG Lühneburg 4LC 386-03 28.07.2004
Als erstes solltest du eine einstweilig Verfügung bei Gericht beantragen, das die Wohnungskosten auch über die 6 Monate hinaus übernommen werden bis zu einer Gerichtlichen Klärung.
Als zweites reichst du Klage ein, mit der Begründung das es keinen angemessenen Wohnraum gibt. Als weiteren Punkt gibts du an das das Amt und das wird es nicht keine Zusage macht das Sie die Umzugskosten in voller Höhe übernimmt und das du selber nicht in der Lage bist einen Umzug zu finanzieren.
Weiterhin schreibst du in der Begründung das du verzweifelt bemüht bist eine Wohnung zu finden und fügst am besten Zeitungsanzeigen und Nachweise (z.B Einzelverbindungsnachweis mit angestrichenen Telefonnummern) bei das du versucht hast eine Wohnung an zu mieten.
Gruss Chris
Servus Crossmedial!
Mir wurde seitens der ARGE mitgeteilt:
Maklergebühren werden keinesfalls übernommen und auf den Renovierungskosten bleibt man auch hängen!
Der Umzug wird auf Antrag finanziert. Nur das günstigste Angebot, klar! Hierzu zählt auch einiges der Ausstattung für die Küche, Waschmaschine usw.. Äh, Kaution wird auch auf Dahrlehensbasis finanziert!
Als Nachweis für deine Eigenbemühung gelten die Eintragung auf der Warteliste (schriftl nachweisen) und Notizen über Telefonate mit Vermietern, evtl. schriftl. Absagen.
Wenn die Nachweise erbracht werden können, sollten die eigentlich weiterzahlen müssen!
:sad:
chrismose
13.02.2006, 11:50
@stupido
das ist wieder mal genau das was ich meine. Es stimmt nicht was die dir Schreiben. Auch Maklergebühren und Renovierungskosten müssen übernommen werden. Wenn die neue Wohnung keine Küche hat und du selber keine hast, dann müssen sie im Rahmen der Erstausstattung diese zahlen.
gruss Chris
Servus Chrismose!
Das ist ein kleines Mißverständnis! :sad:
Das hat mir die ARGE geschrieben! Heist nicht, daß es geltendes Recht ist.
:-x
chrismose
13.02.2006, 13:36
Hi ja habe ich wohl.
Genau das meine ich. Es ist die Meinung der Arge und nicht das was im Gesetz steht. Nur die Arge versucht das Gesetz zu biegen :lol:
Ich habe das Merkblatt was ich von der Schuldnerberatung bekommen habe auf die schnelle als pdf ins Netz gestellt:
www.lilienthaler-katzen.de.vu
Nicht wundern steht nur Testseite :lol:
kosten.pdf einfach rechts anklicken / ziel speichern unter.
Hoffe es geht und hilft weiter.
Gruss Chris
Servus Chrismose!
Ich habe es durchgelesen. Ohne bayerisches Siegel nütz mir das nicht viel.
Hier unten hat man nicht viel Verständnis in dieser Hinsicht!
:sad:
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