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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft - Berechnung Hartz IV und Insolvenz


Schneida
10.02.2005, 14:05
Sie: Alo-Geld 204,00 Euro / Er arbeitet(Inso-Verfahren): Netto 1.167,00 Euro. Davon abgehend 315,00 Euro Unterhalt und 224,00 Euro für Firmen-PKW.
Im Inso-Verfahren kein Freibetrag für Partnerin.
Bei Hartz-IV jedoch volle Anrechnung des Partners.
Bei ihr Hartz-IV deshalb als ergänzende Leistung abgelehnt. Richtig oder falsch? (Unterhalt und Firmen-PKW nicht angerechnet)