Olli3004
24.01.2007, 17:25
Hallo,
letztes Monat erhielt ein Schreiben von der ARGE bezüglich der Senkung der Kosten für die Unterkunft.
Mir wurde eine Frist von 3 Monaten zur Senkung der Kosten gesetzt.
Ich bewohne als Single eine 67 qm Wohnung mit einer Warmmiete von 335,- Euro. Laut Mietspiegel steht mir als 1-Personenhaushalt nur eine Wohnung von maximal 45 qm zu mit einer Höchstmiete von 248,- Euro warm. Das heißt, daß meine Wohnung um 87,- Euro monatlich zu teuer ist.
Zu diesem Sachverhalt habe ich folgende Fragen:
1. Warum wurde mir eigentlich nur eine Frist von 3 Monaten zugebilligt, obwohl ich aus anderen mir bekannten Fällen weiss das 6 Monate gewährt werden?
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine 6 Monatsfrist? Wenn ja, nach welcher Rechtsvorschrift? Oder ist das eine Ermessensentscheidung der ARGE?
2. Nach meinen Recherchen auf dem hiesigen Wohnungsmarkt ergibt sich das ich für 248,- Euro Warmmiete höchstens eine ca. 40 qm Wohnung anmieten kann.
Ich bin entsprechend meiner jetzigen Wohnungsgröße möbiliert, sodaß ich bei einem Umzug einen Teil meiner Möbel gar nicht mehr unterbringen könnte.
Muß die ARGE die daraus entstehenden Einlagerungskosten übernehmen? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage?
Oder sind die staatlichen Repressionsmöglichkeiten schon soweit möglich, das ich verpflichtet werden kann meine Möbel zu verkaufen oder auf den Sperrmüll zu geben? Handelt es sich hierbei nicht um geschütztes (Sach-)Vermögen? (Hierbei handelt es sich um ganz normale Möbel also keine Designerstücke oder antike Möbel.)
Laut Kostenvoranschlag würde die Einlagerung allerdings 134,- Euro monatlich kosten, also über der Kosteneinsparung von 87,- Euro liegen.
Kann ich bei der ARGE vielleicht so argumentieren, das das eine Verwendung von Steuergelder wäre, weil sie ja dann 248,- Euro + 134,- Euro monatlich = 382,- Euro monatlich statt wie bisher 335,- Euro monatlich zu zahlen hätten?
Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus!
letztes Monat erhielt ein Schreiben von der ARGE bezüglich der Senkung der Kosten für die Unterkunft.
Mir wurde eine Frist von 3 Monaten zur Senkung der Kosten gesetzt.
Ich bewohne als Single eine 67 qm Wohnung mit einer Warmmiete von 335,- Euro. Laut Mietspiegel steht mir als 1-Personenhaushalt nur eine Wohnung von maximal 45 qm zu mit einer Höchstmiete von 248,- Euro warm. Das heißt, daß meine Wohnung um 87,- Euro monatlich zu teuer ist.
Zu diesem Sachverhalt habe ich folgende Fragen:
1. Warum wurde mir eigentlich nur eine Frist von 3 Monaten zugebilligt, obwohl ich aus anderen mir bekannten Fällen weiss das 6 Monate gewährt werden?
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine 6 Monatsfrist? Wenn ja, nach welcher Rechtsvorschrift? Oder ist das eine Ermessensentscheidung der ARGE?
2. Nach meinen Recherchen auf dem hiesigen Wohnungsmarkt ergibt sich das ich für 248,- Euro Warmmiete höchstens eine ca. 40 qm Wohnung anmieten kann.
Ich bin entsprechend meiner jetzigen Wohnungsgröße möbiliert, sodaß ich bei einem Umzug einen Teil meiner Möbel gar nicht mehr unterbringen könnte.
Muß die ARGE die daraus entstehenden Einlagerungskosten übernehmen? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage?
Oder sind die staatlichen Repressionsmöglichkeiten schon soweit möglich, das ich verpflichtet werden kann meine Möbel zu verkaufen oder auf den Sperrmüll zu geben? Handelt es sich hierbei nicht um geschütztes (Sach-)Vermögen? (Hierbei handelt es sich um ganz normale Möbel also keine Designerstücke oder antike Möbel.)
Laut Kostenvoranschlag würde die Einlagerung allerdings 134,- Euro monatlich kosten, also über der Kosteneinsparung von 87,- Euro liegen.
Kann ich bei der ARGE vielleicht so argumentieren, das das eine Verwendung von Steuergelder wäre, weil sie ja dann 248,- Euro + 134,- Euro monatlich = 382,- Euro monatlich statt wie bisher 335,- Euro monatlich zu zahlen hätten?
Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus!