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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag oder Untermietvertrag und was sollte drin stehen


sascha10
10.01.2006, 11:35
Also erstmal Hallo hier an alle,
ich finde es super das es so ein Board gibt und ich hoffe ihr könnt mir auch weiterhelfen.
Bei mir geht es um folgendes.
Ich habe mir heute mal so einen Antrag auf ALG 2 geholt und muss ihn ja nun ausfüllen.
Da ich mit einem Freund zusammen als WG in seiner Wohnung wohne(ist ne Eigentumswohnung die ihm gehört) wollte ich nun mal fragen was denn im Mietvertrag stehen sollteoder besser muss und ob es ein Mietvertrag oder ein Untermietvertrag sein sollte??
Denn wir stehen hier echt mehr als auf dem Schlauch.
Kurz zu den fakten der Wohnung.
Sie ist insgesamt etwa 92 q m groß.
Ich habe darin ein Zimmer von etwa 22 q m.
Darf aber den rest der Zimmer mitbenutzen.
Was sollte nun in den Vertrag hinein??
Das ich 1 Zimmer habe und alles andere mitbenutzen darf ??
Und können wir dann die Nebenkosten mit 50:50 angeben im Vertrag.
Sind vielleicht nun dumme fragen,aber ich habe echt keinen Plan was da drin stehen sollte.
In Erwartung vieler guten und nützlichen Tipps schon vorab einen Dank an alle macht weiter so.

Gruß Sascha10

Betroffener
10.01.2006, 12:55
:welcome: Sascha,

Grundsätzlich gilt das folgende auch für gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften (nur die Unterstellung der "Eheähnlichkeit" fehlt dann).

Werte bei Kosten der Unterkunft
Bezüglich der Kosten der Unterkunft gibt es keine allgemeingültige Regelung bezüglich der "angemessenen" Höhe, da das zum einen durch die Lage regional unterschiedlich ist und auch noch dazu regional unterschiedlich gehandhabt wird.
Vielfach werden bei der Heizung Werte zwischen 0,80 € bis 1,00 € als "angemessen" betrachtet.

Infos zu den Höchstgrenzen für Miete und Heizung je m² gibt es auf jeden Fall im zuständigen Rathaus, die dort auch meist telefonisch abfragbar sind.

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Alles klar?

sascha10
10.01.2006, 14:51
Hallo Betroffener,

danke für deine Antowrt.
Aber ich muss leider sagen das es für mich immer noch ein böhmisches Dorf ist was wir nun in den Mietvertrag schreiben sollten??
Was das wichtigste ist was drin stehen muss??
Und was überhaupt drin stehen muss.??
Habe mal einen Mietevertrag im I-Net runtergeladen die sind ja für solche Sachen nicht unbedingt zu gebrauchen,oder?
Würd mich freuen wenn du mir das speziell mit dem Mietvertrag oder ob es ein Untermeitvertrag sein muss näher aund ausführlicher erklären könntest??

Schonmal Danke im voraus..
Ich hoffe ich nerve nicht mit den Fragen...
Aber ist dumm wenn keiner Ahnung davon hat...

Gruß

Sascha10

sascha10
10.01.2006, 15:38
Hallo Betroffener,

habe nun mal hier im Board herumgesucht und diese hier gefunden:

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=40415

kannst du dir mal diesen Mietvertrag ansehen ob ich den eventuell so übernehmen kann,natürlich mit den Daten von uns...
Und ob das mit den Zimmern so ok ist das sie alle aufgeführt werde oder nur diese die ich benutze??
Den in diesem Untermietvertrag steht ja glaub ich soviel ich sehen konnte die komplette Wohnung drin.
Ach ja und nochwas ist es besser einen Untermietvertrag zu machen oder doch einen Mietvertrag,der Fall ist der gleiche wie in diesem Artikel.
Ist auch bei mir ne eigentumswohnung die meinem Vermieter gehört.

danke im voraus

Gruß

Sascha10

efge
10.01.2006, 16:02
Hallo Sascha,

der von Dir angesprochene Untermietvertrag ist soweit schon ok. Du bzw. Ihr müsst ihn lediglich Euren Gegebenheiten anpassen, insbesondere die Aufteilung der Wohnung. Es muss klar hervorgehen, welches Zimmer Dir alleine zusteht und welche Zimmer Dir zur Mitbenutzung (das wird Bad, Toilette und Küche sein) zur Verfügung stehen. "Bastle" gerade selbst an einem Untermietvertrag... :-)

Soweit alles klar?

Gruss

StephanK
10.01.2006, 16:09
Hallo Sascha,
als Grundgerüst brauchbar ist das schon, was Du da gefunden hast.
Zwei Dinge sollten halt klar sein:

1) Der Begriff: Untermiete heisst es, wenn der Vermieter selbst Mieter ist. Ist bei Dir aber nicht so, sondern Dein Vermieter ist nicht Mieter, sondern Eigentümer --> es handelt sich um einen ganz normalen Mietvertrag.

2) Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstehe, benutzt Du nur ein Zimmer ausschließlich für Dich und Küche, Flur und Bad/Klo gemeinsam. Dann sollte das auch so im Mietvertrag stehen, also unterschieden nach ausschießlicher und nach Mitbenutzung, die Flächen für die Mitbenutzung werden dann nur mit der halben Fläche berechnet. Das hat den Vorteil, dass Du nicht über mögliche Obergrenzen für zulässige Quadratmeter kommst.
Am besten schaust Du Dir noch mal die in ganz Rheinland-Pfalz geltenden Richtlinien (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_RheiPfa.pdf) an.

sascha10
10.01.2006, 16:13
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Also kann ich diesen Mietvertrag nehmen soweit und muss nur anstatt Untermietvertrag Mietvertrag einsetzen und ihn meinen begebenheiten anpassen.
@StephanK
ja es ist richtig so das ich nur 1 Zimmer fest nutze und die restlcihen Zimmer mitbenutze.
Gibt es denn sonst noch etwas was ich bei dem Mietvertrag unbedingt beachten sollte,damit mir keiner was nachsagen kann??

Danke im voraus ihr seid einfach super.

Gruß Sascha10

efge
10.01.2006, 16:23
Das war es schon, Sascha :-), vorausgesetzt, Du hast Dich auch hier etwas schlau gemacht:
Am besten schaust Du Dir noch mal die in ganz Rheinland-Pfalz geltenden Richtlinien (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_RheiPfa.pdf) an.

sascha10
10.01.2006, 16:32
ok dann..
Wenn du deinen Vertrag fertig hast kannst ihn mir ja wenn du Lust hast mal per e Mail zuschicken.
Nein muss mir erst noch Acrobat Reader laden bevor ich mich schlau machen kann.
Aber bis hierher dann schonmal Danke.

Gruß Sascha10

efge
10.01.2006, 17:13
Dieser wird nicht viel anders aussehen als der im o.g. Thread. Da ist Eigenarbeit angesagt :-)
Ist auch nicht allzu schwer. Also: learning by doing...
Gruss

sascha10
11.01.2006, 11:11
Guten Morgen wieder,

habe mich also nun ml schlau gemacht und bin nun viel weiter als gestern.
Nun habe ich eine für mich noch wichtige frage.
Ich wohne schon seit dem 03.01.05 in der wohnung,aber wir regelten das ganze immer ohne Mietvertrag bis jetzt.
Nun meine frage aktzeptiert das Amt einen Mietvertrag ab dem 01.01.06 oder hätte ich den müssen schon vom Tag meines Einzuges haben??
Denn zurückdatieren wäre ja Betrug,und das will ich ja nicht.

Danke im voraus an euch alle..

Gruß Sascha10

efge
11.01.2006, 12:12
Ein wenig Salami-Taktik bei Deinen Fragen, oder? ;-)
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Euch zum Ende des letzten Jahres darauf verständigt habt einen Mietvertrag abzuschliessen. Am 10. Januar hast Du dann folgendes geschrieben:
Ich habe mir heute mal so einen Antrag auf ALG 2 geholt und muss ihn ja nun ausfüllen.
Dann reicht es auch voll und ganz aus, wenn der Mietvertrag, der mit Beginn vom 01.01.2006 zwischen Euch abgeschlossen wurde der "Behörde" vorgelegt wird. Und dass Ihr vorher eher unbürokratisch Eure Angelegenheiten geregelt habt, hat keinen zu interessieren. Wichtig ist m. E. die jetzt gewählte Vertragsform, da ein so bürokratisches Wesen wie die "Behörde" ein solches Vertragswerk für ihre Akten braucht...
Gruss

sascha10
11.01.2006, 12:15
@effge

vielen dank..
das war es schon,hatte dies gestern leider vergessen zu erfragen.
nun kann ich dann mit dem mietvertrag zum amt wackeln und mal sehen was sich dann so alles tut.
ich danke euch nochmals recht herzlich.
werde hier auf jeden fall weiter berichten wie es bei meinem fall vorwärts geht.

gruß

sascha10

sascha10
12.01.2006, 10:28
Guten Morgen wieder,

habe also den Mietvertrag soweit fertig.
Nun noch eine letzte frage an euch.
Habe darin geschrieben:

Folgende räume werden vermietet:

1 zimmer zur festen nutzung,sowie 1küche,1bad/dusche/wc/gästetoilette und abstellraum der nutzung zur hälfte.

die wohnfläsche beträgt anteilig 43 qm.

frage: muss ich die komplett fläsche der wohnung noch dazunehmen oder ist das ok so?

dann habe ich als nettomiete 200 euro.
die nebenkosten belaufen sich auf 130 euro.
darin ist enthalten:wasser,müllabfuhr,heizung und warmwasser,kühlschranknutzung,waschmaschinen sowie trocknernutzung,hausmeister,gartenpflege und spülmaschinennutzung.

ist das so alles ok oder ist die miete oder nebenkosten zu hoch angesetzt??
wäre also insgesamt von mir 330 euro zu zahlen.

ich hoffe ich nerve nicht,aber morgen will ich den antrag abgeben und hoffe das es so ok ist?

danke im voraus

gruß sascha10

StephanK
12.01.2006, 10:57
Hallo Sascha,
ich denke, dass das mit der Aufteilung so schon nachvollziehbar ist.

Zu den Geldbeträgen kann ich nicht wirklich was sagen, weil ich den örtlichen Wohnungsmarkt nicht kenne. Sie kommen mir ein wenig hoch vor, wenn ich an die Beschaulichkeit Triers denke, aber andererseits treibt gerade eine Uni bzw. die Nachfrage durch Studierende meistens die Mieten in die Höhe.

Gutes Gelingen!

sascha10
12.01.2006, 11:02
hallo,

danke für deine antwort.
habe mir auch schon überlegt die nebenkosten um 20 euro zu senken sowie auch die nettomiete auf 180 runter zu schrauben.
ich denke mit insgesamt 290 euro für 43 qm dürfte dann alles ok sein.
noch ganz kurz.
wird das alg ab dem tag der antragsabgabe geazhlt oder ab dem tag an dem ich den antrag von der behörde bekommen habe??

gruß sascha10

StephanK
12.01.2006, 11:05
Ersteres - maßgeblich ist die Antragstellung, also der Zeitpunkt, in dem die Behörde den Antrag in den Fingern hat. Also hopp! :lol:

sascha10
12.01.2006, 11:09
ok dann werde ich mich morgen unbedingt dahin begeben.
sonst verschenke ich ja ne woche.
wo ich das geld doch auch gut gebrauchen könnte.

gruß

Sascha10

sascha10
13.01.2006, 13:12
hallo,

so da bin ich wieder.
kam gerade vom amt zurück.
also ich muss sagen das ich,nachdem ich hier mal vieles gelesen habe sehr froh bein einen netten und auch sehr hilfbereiten sb bei der arge zu haben.
also habe den antrag abgegeben.
musste lediglich eine mietbescheinigung dazu besorgen vom vermieter.
dies habe ich getan und bin wieder hin.
alles abgegen und er sagte mir auch direkt das der antrag bewilligt wird und ich in etwa 2 wochen das erste geld bekommen würde.
das ist ja mal sehr erfreulich,nach alle dem was ich hier bisher bei ner wg so alles gelesen habe von problemen mit der arge.
nur hat mich gewundert das er den mietvertrag eigentlich so gut wie gar nicht gebraucht und auch keine kopie davon gemacht hat.
ihm reichte die meitbescheinigung völlig aus.

nochmla danke an euch für die hilfe..

gruß sascha10

StephanK
13.01.2006, 14:54
Erfreulich zu lesen, dass manche Alg II-Träger es wohl doch ziemlich "unbürokratisch" hinkriegen! :D

sascha10
13.01.2006, 15:18
hallo stephank,

ja das ist richtig.
habe mich eigentlich schon auf das schlimmste eingestellt als ich hingegangen bin.
ach ja nochwas wichtiges.
das amt zahlt ab dem tag an dem du den antrag bekommen hast,
nicht an dem tag an dem du ihn abgibst!!!
habe extra nachgefragt.

zumindest ist es bei uns so.

gruß sascha10

StephanK
13.01.2006, 15:24
Das ist vorbildlich kundenfreundlich! Felix Augusta Treverorum - glückliches Trier... :lol:

sascha10
19.01.2006, 18:54
hallo,

es gibt wieder neues von mir..
da ich ja sagte das ich weiterberichte werde ich das heute tun.
also heute kam mein bewilligungsbescheid von der arge..
wobei ich sagen muss das ich den antrag erst letzten freitag abgegeben habe..
bekomme alles bewilligt und sie zahlen ab dem tag andem ich den antrag ausgehändigt bekommen habe..
muss sagen das ich mich auf ein großes hin und her eingestellt habe..
aber ab und zu gibt es auch noch ausnahmen und es klappt etwas ohne große probleme..

gruß

StephanK
19.01.2006, 19:37
Leider haben wir ja oft Gründe zur Kritik, aber Anerkennung muss ja auch mal sein.
Die Trierer ARGE scheint also dicken :applaus: zu verdienen!

sascha10
20.01.2006, 21:23
Hallo,

es gibt wieder neues von mir..
da nun gestern der bewilligungsbescheid der arge kam,obwohl ich erst letzten freitag den 13.01.06 den antrag abgegeben habe,dachte ich heute morgen mich trifft der schlag.
ich war auf der bank uns sah das mein geld für den januar schon gezahlt wurde ab dem tag andem ich den antrag von der arge erhalten habe..
bin echt verwundert wie gut und vor allem unproblematisch die ganze sahce über die bühne ging..
bin vor allem von der schnelligkeit verblüfft..
zwischen antragabgabe und erster zahlung vergingen immerhin nur 1 woche..
echt kaum zu glauben..

gruß sascha10

efge
20.01.2006, 21:33
Oh Mosella...

Dufte, dass es Bei Euch so funktioniert. :-)

Alex1980
23.03.2007, 20:39
Sorry für´s ausgraben des Threads, bin bei der Suche nach einer Problemlösung drauf gestoßen.

Dass hier in Trier alles so glatt läuft, würde ich so nicht unterschreiben.

Für meine Freundin habe ich bereits einige Stündchen damit verbracht, diverse Widersprüche zu tippen, gehe jedesmal wenn Sie einen Termin dort hat als Zeuge mit, weil Ihr "Vermittler" sie betitelt hatte und sie für einen sowieso hoffnungslosen Fall zu halten scheint, Sie für eine unnütze Maßnahme Ihren 400-€ Job aufgeben sollte, sie an allen Ecken gelinkt und entweder gar nicht oder absichtlich falsch informiert wird/wurde.

Beim ALG1 siehts in Trier ganz gut aus, motivierte Vermittler und schnelle und flexible Leistungsabteilung.. aber die ArGe, besonders eine Gruppenleiterin dort, die versucht mit allen Mitteln die Hilfebedürftigen zu linken...naja kann ein Liedchen davon singen.

Freut mich aber, dass das alls bei dir geklappt hat, bin echt erstaunt.


Gruß, Alex (der sich fragt, warum seine Freundin seit mal wieder fast 3 Monaten auf die Korrektur Ihrer Einkommensanrechnung wartet..):patsch: