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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U25 - Hartz 4, Wohnungsgeld?


Mausi1986
25.01.2007, 02:02
Hi !

Ich hätte da mal ein paar Fragen.
Also ich bin unter 25 (19)und möchte eine Ausbildung als Tierpflegerin beginnen.
Für diese Ausbildung sollte man aber vorher Praktika machen. Da aber die Praktika nicht bezahlt werden hab ich nun folgendes Problem.

Ich bin von zu Hause ausgezogen weil ich mit meinen Eltern nicht mehr klarkomme was auch bedeutet, dass ich von ihnen keine finanzielle Hilfe bekomme (mein Vater ist auch arbeitslos bekommt kein H4 und meine Mutter verdient wenig).
Ich war schon beim Amt und die meinten, ich bekomme den höchstsatz von 345€ minus das Kindergeld (ungefähr 150€), sagen wir also 200€.
Da ich aber unter 25 bin, sind meine Eltern verpflichtet für meine Miete aufzukommen.
Jetzt hab ich das hier im Netz gefunden:
http://www.hartz-iv-anspruch.de/Hartz-IV-beim-Auszug-aus-dem-Elternhaus.html
weiss jemand wo ich das gelten machen kann?
Wie hoch meine Chance ist Wohngeld zu bekommen?
Oder ob ich noch andere Möglichkeiten hab?

Und das nächste:
Ich möchte mit meinem Bruder zusammenziehen und mit nochjemandem.
Also eine WG gründen.
Dazu hab ich das gefunden:
http://www.hartz-iv-anspruch.de/Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft.html
Bedeutet das dann, das die 2 zu meiner Bedarfgemeinschft gehören?
Was kann das für Probleme geben?

Könnt ihr mir vllt helfen und auch noch ein paar Internetseiten geben wo man insgesammt noch Infos bekommt?
Irgendwie find ich keine gescheiten...

StephanK
25.01.2007, 08:59
:welcome: Mausi1986,
wann genau bist Du zuhause ausgezogen? Darauf kommt es in diesem Fall an.

Mausi1986
25.01.2007, 13:42
naja ich bin eigentlich schon Juli 2006 ausgezogen, aber da bin ich zu meinem (ex-) freund gezogen und habe gearbeitet.
danach bin ich nach berlin gezogen um auch dort zu arbeiten und nun bin ich wieder umgezogen und habe mich das ERSTEMAL umgemedelt.
Also prinzipiell kann man sagen, dass ich erst jetzt ausgezogen bin, da ich nur jetzt umgemeldet bin.

StephanK
25.01.2007, 15:57
Danke für die Zusatz-Information.
Also hast Du am 17. Februar 2006 noch zum elterlichen Haushalt gehört. Das ist deswegen wichtig, weil das ein Stichtag ist: wer vorher schon nicht mehr bei den Eltern gewohnt hat, kriegt auch als unter 25jähriger weiterhin eine eigene Wohnung finanziert nicht - wer nicht, der nicht. Das trifft auf Dich leider zu, es sei denn, eine der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen wäre gegeben. Diese Ausnahmen sind:
1) Man kann Dich aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verweisen ODER
2) eine eigene Wohnung (an anderem Ort) ist zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich (d.h. Du müsstest einen neuen Job oder eine Ausbildungsstelle wenigstens in konkreter Aussicht haben) ODER
3) ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund liegt vor.
So weit ich es nach dem, was Du geschrieben hast, einschätzen kann, käme nur die Nummer 1 in Frage. Die Anforderungen daran, das nachzuweisen, sind aber streng. Es reicht keineswegs, zu erklären, dass und warum man mit seinen Eltern nicht mehr klar kommt, weil solche Konflikte in Deinem Alter ziemlich häufig sind. Es muss also schon deutlich und nachweisbar über den "ganz normalen Zoff" hinausgehen. Ich kann nicht einschätzen, ob Du so etwas wirst nachweisen können, aber Du wirst es müssen. Wenn Dir das nicht gelingt, wird Dir bzw. Euch keine neue Wohnung finanziert werden.

Es ist nicht ganz korrekt oder ein bisschen schief, wenn Dir gesagt wurde, dass Deine Eltern Deine Miete finanzieren müssten. Gemeint ist damit eben, dass die ARGE Dir eine eigene Wohnung nicht oder nur unter den oben genannten erschwerenden Bedingungen finanziert. Du sollst also eigentlich noch bei den Eltern wohnen, weil das billiger ist.

Die einzige Chance, etwas für Deine Miete zu bekommen, ist also, Dich auf einen der drei oben aufgezählten Ausnahmefälle zu berufen und das der ARGE plausibel zu machen. Du musst Dich darauf einstellen, dass das nicht gerade leicht sein wird, wenn es Dir überhaupt gelingt. Eine Chance dafür besteht meiner Meinung nach nur, wenn Du sehr konkret und genau erklären kannst, warum ein Wohnen bei Deinen Eltern nicht mehr möglich ist. Dabei könnte Dein Bruder Dir vielleicht helfen, vor allem, wenn er selbst auch bis vor kurzem noch bei den Eltern gelebt haben sollte, denn er kennt die Verhältnisse wohl außer Dir am besten. Du kannst nötigenfalls auch Deinen Bruder als Zeugen benennen.

Mausi1986
25.01.2007, 18:38
ok, soweit hab ich das jetzt.
in wie fern muss ich das beweisen?
also würde mein bruder als zeuge z.b reichen? unsere familien probleme haben wir nicht nach außen getragen, also bleiben mir nur familien angehörige um das zu beweisen....

wo genau muss ich dahin? zu welchem amt? dahin wo ich hartz 4 auch so beantrage?
was würde auf meine eltern zukommen?
also wenn ich die probleme da lege, geschiet dann irgendwas mit ihnen???

StephanK
25.01.2007, 20:04
in wie fern muss ich das beweisen?Komplett. Anders gesagt: das Gesetz geht davon aus, dass mehr oder weniger Familienharmonie der Normalfall sei - und Du berufst Dich auf etwas, das nach der Vorstellung des Gesetzes "unnormal" ist.
Nun geht es höchst wahrscheinlich um Dinge, die nie schriftlich festgehalten werden oder in ähnlicher Weise dokumentiert werden können. Das ist auch dem Amt klar. Aber Du solltest eben detailliert schildern, was aus Deiner Sicht untragbar und nicht mehr auszuhalten ist UND warum sich aus Deiner Sicht daran auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird oder lässt. Wenn es dabei auch Dinge geben sollte, die Deine Berufs- oder Ausbildungswahl betreffen (z.B. "Du machst Friseuse, das geht immer - basta!" obwohl Deine Vorstellung vielleicht ist, Anlagen-Elektronikerin zu werden, dann solltest Du sie ausdrücklich benennen.
also würde mein bruder als zeuge z.b reichen? unsere familien probleme haben wir nicht nach außen getragen, also bleiben mir nur familien angehörige um das zu beweisen....Eben - das ist ja meistens so bei innererfamiliären Problemen. Er sollte aber ruhig seine eigene Sicht schildern, also nicht einfach nur zu allem "ja ja, so war's" sagen.

wo genau muss ich dahin? zu welchem amt? dahin wo ich hartz 4 auch so beantrage?Ja - es geht ja um "Hartz IV".

was würde auf meine eltern zukommen?
also wenn ich die probleme da lege, geschiet dann irgendwas mit ihnen???Da Du bisher noch keine Berufsausbildung hast, ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Amt versuchen wird, das, was es Dir zahlt, von Deinen Eltern zurückzuholen. Das ist aber Aufgabe des Amtes, die Du Dir auch nicht auf's Aug' drücken lassen brauchst.

Denk übrigens daran, dass es Alg II nur so lange gibt, wie Du noch keine Ausbildungsstelle gefunden hast. Wenn Du eine Ausbildung anfängst, wirst Du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen müssen - und leider wird dann das Thema Eltern erneut auf den Tisch kommen... :shock: