PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrfristvermeidung bei eigener Kündigung


Ariana
25.01.2007, 16:48
Hallo,
ich muss meine Arbeit kündigen, weil ich in meine Heimatstadt zurück ziehe. Da meine Mutter betreuungsbedürftig ist habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen , um meinen Vater (fast 80) zu unterstützen.
Ich werde auch bei meinen Eltern eine Wohnung beziehen.
um vom Arbeitsamt keine Sprerrfrist zu bekommen würde ich dies als "wichtigen Grund" angeben.
Hinzu kommt, dass meine Frau und unser Kind vorerst in Berlin bleiben, ich könnte als wichtigen Grund auch Trennung angeben
wird eins von beiden beim Arbeitsamt als wichtiger Grund akzeptiert?
bzw was wäre besser anzugeben.
Wäre es außerdem sinnvoller einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber auszuhandeln (ich habe allerdings keinen Anspruch auf Abfindung)
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort
Danke

Seebarsch
25.01.2007, 18:29
hallo ariana,
:welcome:
beide Gründe, Pflege der Eltern bzw. Trennung vom Partner, stellen keinen wichtigen Grund dar, um den Eintritt einer Sperrzeit abzuwenden.
Da spielt es auch keine Rolle, ob man eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag macht.
:(

kaegifred
01.02.2007, 08:21
Du kannst zu einem Psychotherapeuten gehen,dem erzählst du das es dir in deiner jetzigen Arbeitsstelle schlecht geht,zb kannst du ihm sagen,das du ständig Bluthochdruck hast durch die Vorkommnisse in deinem Betrieb,das du deswegen auch schon seit einiger Zeit in Behandlung bist etc.Erzähl auch was von Mobbing,sexueller Unlust und das dadurch resultirende Spanungsverhältniss zu deiner Frau/Mann;das du am Arbeitsplatz beleidigt wirst,das du nicht mehr schlafen kannst etc.
Bitte den Psychotherapeuten um ein Atest.Dies kannst du dann deinem Arbeitsamt vorlegen.Wenn es Dir gesundheitlich nicht zumutbar ist dort weiterhin zu arbeiten,und genau das sollte auch in dem Atest stehen,kannst du selber-sogar fristlos-kündigen,und behälst deinen vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter.
Wenn du nicht sicher bist,ruf einen Rechtsanwalt an,der wird dir dies bestätigen können.
Viele Grüsse und alles Gute
kaegifred

StephanK
01.02.2007, 11:51
(...) Pflege der Eltern (...) stell[t] keinen wichtigen Grund dar, um den Eintritt einer Sperrzeit abzuwenden.Ich halte das für einen ziemlich eklatanten Wertungswiderspruch.
Die Pflege naher Angehöriger wird von der Politik gefordert und ist auch rechtlich anerkannt, z.B. im Rentenrecht, wo Zeiten der Pflege als rentenwirksam anerkannt werden. Es ist logisch, dass die Übernahme der Pflege eigener Eltern oft den Umzug eines Kindes erfordert. Die deswegen erforderliche Arbeitsaufgabe hat folglich einen wichtigen Grund und muss sperrzeitfrei bleiben. Indem man diesen wichtigen Grund nicht anerkannt, setzt man sich selbst in Widerspruch zur gesellschaftlichen Erwünschtheit familiärer Pflege. :wut: