Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Existenzgründer Zuschuss Rückforderung Arbeitsamt
Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.
Der Sachverhalt, ist vollgender:
habe seit 01.04.04 eine sog.I-AG betrieben und mir wurde vom 01.04.04 bis 31.03.05 der Zuschuss von 600 Euro bewilligt.
Habe mich beim Finanzamt ab dem 31.07.04. abgemeldet.
gezahlt wurde bis 02.05. jetzt wollen die Bescheid aufheben und 6000 Euro zurueckfordern kann man da was machen?
Vielen Dank
Ich weiss genau das die leistungen,wenn die voll in anschpruch genomenn sind (von anfag anschpruches bis ende )Konnen die nicht züruck fordern...aber in fahle eines abruchs ist nichst ergendwo zu finden.
StephanK
01.02.2006, 16:06
:welcome: uwed,
ich denke, dass die Rückforderung im Prinzip schon berechtigt ist. Wenn ich nach Deinen Angaben richtig rechne, wurde aber von August 04 bis Februar 05 weitergezahlt, also sieben Monate à 600 €, was "nur" 4200 € ausmachen würde und keine 6000 €. Die Höhe der Rückforderung scheint mir also zumindest zweifelhaft.
Du kannst natürlich Widerspruch dagegen einlegen und - wenn meine Überlegung mit der Höhe stimmt - solltest das auch tun, jedenfalls hinsichtlich des Differenzbetrages von 1800 €. Aber auch ein Widerspruch ändert erst mal nichts an Deiner Zahlungspflicht. Du würdest das Geld zurück bekommen, wenn (d.h. falls und erst dann, wenn) der Widerspruch Erfolg haben sollte.
Wenn Du das Geld nicht hast oder nicht zahlen willst, hilft nur der Weg zum Sozialgericht, für den Du Dich in einem solchen Fall anwaltlicher Hilfe bedienen solltest.
pennerlesack
26.06.2006, 15:12
Ich habe derzeit ein sehr ähnliches Problem:
Hab vom Januar 2005 den Existenzgründungszuschuss für das erste Förderungsjahr bewilligt bekommen. Aber jetzt kommts:
Von April bis August 05 war ich versicherungspflichtig angestellt (der Arbeitgeber wollte eine Festanstellung), habe aber pro Woche rund 20 Std. in mein Unternehmen investiert.
Von September bis Ende Oktober 2005 habe ich weit mehr als 20 Std. reingehängt.
Ab Ende Oktober war ich wieder - bis vor kurzem - in Festanstellung.
Nun fordert die Agentur 5860 € zurück. Wieso???
Ich habe mich seinerzeit ausführlich in der Arbeitsagentur beraten lassen mit folgendem Ergebnis:
Sollte eine Festanstellung zustande kommen, muss das Gewerbe mit mind. 15 Stunden weiterhin ausgeübt werden, damit die Förderung aufrecht erhalten bleibt (was ich auch gemacht hab!).
Noch dazu kommt:
Auch die Zeit Sept.-Oktober wird hier voll zurück gefordert.
Nun brauch ich Eure Hilfe:
Zwecks Widerspruchsbegründung bin ich nun auf der Suche nach sämtlichen relevanten Gesetzesgrundlagen bzw. Rechtssprechungen.
Wer weiß weiter???
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