Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gibt es eine Höchstdauer für ALG I-bezug nach Weiterbildung
Ich blick nicht durch, was mit dem ALG Bezug nach absolvierter Weiterbildung und fortdauerender Arbeitslosigkeit passiert. Verstanden habe ich, dass für 2 Tage Weiterbildung nur 1 Tag ALG-Anspruch "verbraucht" wird. Die 30 Tage-Passage aus der AA-Broschüre "Förderung der beruflichen Bildung" kapier' ich leider nicht: ist es grundsätzlich so, dass maximal 30 Tage quasi drangehängt werden können ?
Ich plane eine 6 Monatige Quali zu beantragen, habe noch 11 (plus Rest-Januar) Monate ALG Anspruch... Kann mich jemand schlau machen?:confused:
Seebarsch
25.01.2007, 18:23
Hallo emeli,
:welcome:
das ist etwas verwirrend, aber gar nicht so schwer.
Im "normalen" Alg-Bezug wird dir von der Anspruchsdauer für jeden Tag den Du Alg erhältst, 1 tag Anspruch abgezogen. Für den vollen Monat also 30 Tage.
Wenn du das Alg für "Weiterbildung" beziehst, werden Dir für 2 Tage Alg-Bezug nur 1 Tag von der Anspruchsdauer abgezogen. Für den vollen Monat also nur 15 Tage.
Die 30 Tage Regelung nach der Maßnahme tritt nur dann ein, wenn beim Ende der Maßnahme weniger als 30 Tage Anspruch da sind.
Wenn Du also am Ende der Maßnahme noch 60 Tage Anspruch hast, werden die 60 Tage auch ausgezahlt!
:razz:
ratsuchende
26.01.2007, 09:51
Ich blick nicht durch, was mit dem ALG Bezug nach absolvierter Weiterbildung und fortdauerender Arbeitslosigkeit passiert. Verstanden habe ich, dass für 2 Tage Weiterbildung nur 1 Tag ALG-Anspruch "verbraucht" wird. Die 30 Tage-Passage aus der AA-Broschüre "Förderung der beruflichen Bildung" kapier' ich leider nicht: ist es grundsätzlich so, dass maximal 30 Tage quasi drangehängt werden können ?
Ich plane eine 6 Monatige Quali zu beantragen, habe noch 11 (plus Rest-Januar) Monate ALG Anspruch... Kann mich jemand schlau machen?:confused:
Also, hier ein Beispiel:
Jetzt ca. 11 Monate Anspruch
Während der Fortbildung von 6 Monaten werden 3 Monate verbraucht
11 - 3 = 8
Nach der Fortbildung sind dann 8 Monate Anspruch übrig...
Die 30-Tage-Passage gilt nur, wenn die Fortbildung kurz vor Ende des Anspruchs beginnen würde, weil man nach einer Fortbildung nicht sofort vom ALG-Bezug "ins Nichts" fallen soll, sondern so noch 30 Tage Zeit hat, sich einen Job zu suchen...
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.