Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umfrage: Dauer der der Antragsbearbeitung
Betroffener
14.04.2005, 16:52
Was mich brennend interessiert, wären Erfahrungswerte zu durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ALG-II Anträgen inkl. KdU.
Wie sind hier die Erfahrungen?
Bitte auch die Umfrage nutzen.
Immerhin geht es hier ja um die Ärmsten in der Republik und wenn die ohne jede Rückmeldung von der BA - auch schriftliche Rückfragen werden offensichtlich nicht beantwortet und Anrufe kann man sich wegen dauerbesetzt meist auch sparen, da teilweise monatelang ohne was zu wissen und vor allem - ohne Geld - auf den Bescheid warten, der ebenso gut auch verloren gegangen sein könnte, finde ich das schon ziemlich dreist und weder dem Anspruch noch der Aufgabe der BA angemessen.
Eure Meinungen und Erfahrungen würden mich interessieren.
Bei uns hat das ganze 14 Tage gedauert bis wir nen Bescheid bekommen haben. Andersrum hat es bei meiner Nachbarin ca.5 Monate gedauert. Find ich einweinig merkwürdig.
Betroffener
17.04.2005, 00:20
Mir liegt gerade ein ALG-II Bescheid vor, der am 28.02.05 abgegeben wurde, das Datum von 13.04.05 trägt und am 16.04.05 im Briefkasten lag.
Eine schriftliche Erinnerung vor zwei Wochen mit dem konkreten Hinweis auf die bestehende Mittellosigkeit und ausstehende Mietzahlungen wurde nicht beantwortet - führte aber möglicherweise dazu den "vergessenen" Antrag schnell noch durch zu schieben. Für das schnelle "durch schieben" spricht dabei auch, daß dabei die Übergangszahlung von Arbeitslosengeld (nicht ALG-I) auf ALG-II "vergessen" wurde.
Also stehen für den betroffenen Kunden der BA nun gleich zwei Widersprüche an:
Fehlerhafter Bescheid
Nichtberücksichtigung des Befristeten Zuschlages nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 24
Verfassungswidrigkeit von Alg II
"Der Bescheid basiert auf einem Gesetz, das SGB II, das in großen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, wenn es nicht sogar insgesamt verfassungswidrig ist..."
Ausführlich begründeter Widerspruch für alle, die das neue Leistungsrecht als verfassungswidrig ablehnen und sich im Fall von Korrekturen in Folge der Rechtsprechung Ansprüche sichern wollen.
Siehe auch Musterwidersprüche im Forumsbereich ALG-II-Bescheid (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=1241#1241)
Damit wird sichergestellt, daß man/frau bei eventuellen Gesetzesänderungen, Änderungen der Leistungshöhe von ALG-II, usw. durch die anstehenden Klagen der Antragsteller von Beginn an rückwirkend mit berücksichtigt werden muß
Wer das nicht tut, kommt in den Genuss von Änderungen erst bei der nächsten Antragstellung.
Der Leistungen werden gezahlt, der Widerspruch ist registriert, ruht aber bis zu Entscheidungen des Verfassungsgerichtes.
Habe meinen Antrag am 28.02.05 gestellt, dabei noch nachgefragt, ob die beiliegenden Unterlagen vollständig seien, was mir bestätigt wurde. :-) 14 Tage später erhielt ich dann eine Aufforderung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate nachzureichen (konnte oder wollte man mir das nicht gleich sagen?!?! :? ), was ich dann auch gleich tat. Weitere 14 Tage später dann ein neues Schreiben: Aus den Kontoauszügen gingen meine Mietzahlungen nicht hervor (Kopie des Mietvertrages lag dem Amt doch vor! :? ), also sollte ich Quittungen und Belege nachreichen. Da seit Februar meine Eltern die Miete übernommen hatten, um nicht in Mietverzug zu geraten und nach inzwischen 3 Monaten die Wohnung zu verlieren, reichte ich also deren Kontoauszüge mit Ausschwärzung der sonstigen Transaktionen ein (haben ja schließlich mit meinem eigenen Antrag absolut nichts zu tun!), sowie eine Erklärung ihrerseits über die Befristung und leihweise Auslage. Seit diesem Brief habe ich von der AfA keinerlei Rückmeldung mehr bekommen :x . Beide Briefe stammten von unterschiedlichen Sachbearbeitern, die nur mit Terminvereinbarung zu sprechen seien (persönlich und telefonisch); man bot mir jedoch an, einen persönlichen Termin zu vereinbaren und daß mich meine Sachbearbeiterin (welche auch immer?!) zurückrufen würde. Ein solcher Rückruf ist jedoch bis heute nicht erfolgt! :x
Bin bis heute (06.05.05) ohne jegliche finanziellen Mittel und auf die Mildtätigkeit von Eltern und Freunden angewiesen um wenigstens meine Miete und nötige Lebensmittel bezahlen zu können! :evil:
Wovon soll ein Antragsteller eigentlich in dieser Bearbeitungsperiode leben?
Kann ich sicher sein, daß (laut offiziellem Anspruch) die Leistungen zum Datum der Antragstellung rückwirkend gezahlt werden (Antragsannahme vorausgesetzt)?
Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Betroffener
07.05.2005, 00:08
:welcome: chhbln,
das Thema mit den Kontoauszügen steht nirgends im Gesetz, auf der anderen Seite soll natürlich die "Bedürftigkeit" geprüft werden. Und die seit 1. April 2005 mögliche Überprüfung der Kontenstammdaten klappt noch nicht so richtig.
Es steht auch nirgends im Gesetz, daß Deine Mietzahlungen aus Deinen Kontoauszügen hervor gehen müssen. Üblicherweise reicht die Dokumentation per Mietvertrag(skopie) oder einem anderen geeigneten Beleg wie z.B. der letzten Mieterhöhung oder Nebenkostenabrechnung mit der neuen Miethöhe ab dem Tage x, wo oben Dein Name und die Anschrift drauf steht.
Ich nehme mal an, daß Du die älteren Kontoauszüge wo Deine Mietabbuchungen drauf stehen, aus möglicherweise verständlichen Gründen nicht vorlegen wolltest.
Allerdings hätte ich schon zu diesem Zeitpunkt nicht gesagt, daß Deine Eltern die bezahlt haben, sondern ganz klar, das Du wegen der langen Bearbeitungszeit bei Deinem Vermieter jetzt Schulden hast und dringend ein Darlehen zur Begleichung der Miete und Deiner Lebenshaltungskosten brauchst.
Auch hier das berühmte Thema: Die Damen und Herren von der Behörde rufen nicht zurück und werden auch nicht zurückrufen!
Hier hilft nur die Selbsthilfe durch persönliches vor Ort (ggf. nach Terminabsprache) erscheinen mit allen Unterlagen in der Tasche, die Du dann bei Bedarf wie der Zauber aus dem Hut ziehst - aber nicht ungefragt und nur das nachgefragte.
Im Rahmen dieses Besuches forderst Du einen Vorschuß in Form eines zinslosen Darlehens auf die zu erwartende Regelleistung + KdU, das dann auf die Zahlungen der Behörde angerechnet wird, weil Deine Bedürftigkeit in der langen Zeit ohne Geldleistung so hoch geworden ist, daß Du nichts mehr zu essen hast (was etwas schwierig ist, da die ja jetzt wissen, daß Dich Deine Eltern unterstützen). Kannst ja sagen, daß die jetzt deswegen auch schon am Anschlag sind.
Lasse Dich weder vertrösten noch abwimmeln - die Behörde ist zum Helfen da und auch zu dieser Dienstleistung verpflichtet! Gehe nicht ohne diesen Vorschuß und ggf. zusätzlichen Lebensmittelmarken aus der Behörde wieder raus. Rede notfalls mit dem Vorgesetzten.
Was ist eigentlich mit Deiner Krankenversicherung ? Hast Du Dich weiterversichert? Wenn ja, hat man Dir den Satz für ALG-II Empfänger angerechnet von 125 Euro oder den vollen Satz ?
Ich verstehe wirklich nicht, wovon die da Nachts träumen auf den Ämtern bei Bearbeitungszeiten von etlichen Monaten WEGEN Hilfsbedürftigkeit OHNE parallele Hilfszahlungen, bis die mit Ihrer Bearbeitung durch sind.
Von was sollen die Leute denn leben ohne die monatliche Überweisung! Alle anderen Zahlungsverpflichtungen laufen doch weiter.
Das soll kein Angriff auf die Menschen sein, die da Arbeiten und in der überwiegenden Anzahl bemüht sind, die Anträge schnell zu bearbeiten - das Problem liegt im System, das solche langen Zeiten überhaupt zu lässt.
Und hier gilt es alle Rechte zu nutzen, die einem zu stehen, um nicht vor die Hunde zu gehen.
Die Kontoauszüge habe ich vorgelegt, da dem Anschreiben eine Rechtsbelehrung beigefügt war über meine Mitwirkungspflicht, auf die im Anschreibentext selbst auch mehrmals hingewiesen wurde (klang ziemlich bedrohlich!). Somit war ein Leugnen der Unterstützung durch meine Eltern auch sinnlos geworden, da deren freiwillige Zahlungen bereits z.T. aus den Kontoauszügen hervorgingen. Habe aber wie bereits geschrieben eine klare Erklärung beigefügt über den Darlehenscharakter, also die leihweise Zahlung, da meine Eltern, beide Rentner, selbst kaum mehr als den Mindestsatz beziehen.
Was Besuche auf dem Amt angeht, so ist das eine ziemliche schwierige Sache. Die Unterlagen wurden ausdrücklich auf dem Postweg verlangt, persönliche Abgabe nicht erwünscht (wahrscheinlich weil eh kaum noch Platz auf den Amtsfluren ist). Terminvereinbarungen verlaufen wie oben geschrieben im Sande, da keine Rückrufe erfolgen. Hinzu kommt, das ich für den Weg zur zuständigen AfA mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2,- € bezahlen muß, dann evtl., wie bei Antragstellung, zu einem anderen JobCenter geschickt werde, weil da gerade mal ein Sachbearbeiter nichts zu tun hat, was wieder pro Richtung 2,- € macht, von dort mit einem Schreiben zurück zur AfA geschickt werde, wieder 2,- € und dann total erschlagen nach 10 Stunden mal nach Hause komme (wieder 2,- €), da ich überall min. 2-4 Stunden warten darf. Macht also insgesamt 8,-€, die ich nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln kann. Eine Rückerstattung gibt es dafür nicht, da ich ja den Termin meinerseits gewünscht habe und nicht von Amtsseite hinzitiert worden bin. Einen festen Sachbearbeiter scheine ich sowieso nicht zu haben, da jeder Kontakt mit einem anderen erfolgt und der letzte nicht mehr zuständig ist. Überhaupt fühlt sich niemand wirklich zuständig!
Ein Darlehen wird generell verweigert. Den Weg übers Sozialgericht kann ich erst nehmen, wenn ich einen Ablehnungsbescheid habe!
Natürlich zahle ich immer noch vollen KV-Satz und inzwischen steht die GEZ vor der Tür und möchte zur Befreiung die begl. Kopie meines Bescheides, den ich ja nun schon seit fast 3 Monaten erwarte.
Nach 90 Tagen ohne Bescheid bleibt mir der Weg einer Klage wegen Untätigkeit... aber die kann sich bis zu 6 Monate hinziehen!
StephanK
07.05.2005, 13:55
Wenn ich das lese, staune ich schon, wie unterschiedlich die Handhabung in verschiedenen Städten offenbar ist. Hier in Köln erreiche ich schriftlich überhaupt nix; Briefe werden schlicht nicht beantwortet, weswegen ich schon an die hauseigene Beschwerdestelle herangetreten bin. In Berlin scheint es leider nicht anders zu sein, aber man fordert zum schriftlichen Einreichen von Unterlagen auf - ziemlich verrückt! :cry:
Ich denke auch, dass in Deiner Situation gar nix anderes übrig bleibt, als trotz der Fahrtkosten dort erneut dort aufzukreuzen und mit großer Zähigkeit (nicht: Lautstärke) auf der Matte stehen, bis jemand die Sache endlich mal entscheidet und Dir "bar Kralle" 'nen Vorschuss in die Hand drückt. Schließlich ist das althergebrachte Sozialhilfepraxis, und wofür hat man denn Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt?
Schneida
07.05.2005, 14:03
einstweilige Anordnung
Es gibt den Weg der einstweiligen Anordnung, den haben mittlerweile viele Leute in ähnlichen situationen beschritten. Frag Dich durch bei einer Beratungsstelle oder bei einem Anwalt.
Das funktioniert in der Regel.
Ansonsten habe ich tatsächlich von vielen Leuten ähnliche Geschichtetn gehört. Zumeist geht es mit den Anträgen ganz schnell, aber bei einer beträchtlichen Quote, die ich auch nicht einschätzen kann, läuft so ziemlich alles schief, was schief laufen kann.
Es hängt zumeist bei den Mieten, bei den Versicherungen, beim Kindergeld. Und es kommen abenteuerliche Berechnungen zustande. Ein Berliner Richter ging mal davon aus, dass
90 % !!!!!
der Bescheide falsch sind.
Die Sachbearbeiter wissen nicht, wie sie die Bedarfsgemeinschaften veranschlagen sollen. Sie kommen mit der EDV nicht klar, sie finden die Akten nicht, sie haben keine Vertretungen, sie sind nicht erreichbar, sie machen keine Eingliederungsvereinbarungen. Sie verpacken sehr viel in ihre Drohungen wegen der ominösen Mitwirkungspflicht. Auch da hilft Verschriftlichung. Ich würde sehr konkret nachfragen - schriftlich - und auch eine schriftliche Antwort damit einfordern, welche Mitwirkung verlangt wird und auf welchen Passus im Gesetz der Sachbearbeiter sich dabei stützt.
Dringend: eigene Akte mit Protokollen und Telefonnotizen anlegen.
Grüße und viel Durchsetzungsvermögen wünscht
E.Schneider
Betroffener
08.05.2005, 00:45
@chhbln,
es ging nicht um's "Leugnen", sondern um DEINE Kontoauszüge mit den Mietzahlungen., als Du die noch bezahlt hast. Ein einziger älterer mit der Mietzahlung hätte gereicht zusammen mit den aktuellen.
Und auch von mir noch ein Tipp zum Thema Krankenkasse:
Sicher warst Du vor ALG-II auch arbeitslos und hast bereits Arbeitslosengeld bezogen in 2004/2005. Das ist somit auch bei Deiner Krankenkasse bekannt und dort dokumentiert.
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Hinweis:
Bei meiner Partnerin hat die Krankenkasse von sich aus gleich nur den Satz angerechnet, den die BA für ALG-II Empfänger an die Krankenkassen abführt, als wir denen erklärt hatten, daß der ALG-II Antrag (Abgabe auch 28.02.05) läuft im Anschluß an ALG-I. Krankenkasse war hier die Barmer. Wenn sowas im Land Brandenburg klappt, sollte das auch in Berlin kein Problem sein.
Wir haben aktuell "nur" das Problem, daß die BA im Bescheid eine falsche Krankenkasse eingesetzt hat und wir somit den von uns bezahlten Beitrag vorläufig nicht wieder sehen, bis das korrigiert ist und weiterhin das Übergangsgeld fehlt (Widerspruch läuft seit 3 Wochen) und sich natürlich weder die von der BA eingesetzte Kasse noch die BA bislang selber dazu meldet. Aber länger als 4 Wochen werden wir auch nicht warten, bevor wir denen auf die Pelle rücken.
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Hier würde ich also dringend empfehlen, mit der Krankenkasse kurzfristig den Kontakt auf zu nehmen und mit denen zu klären, wie die sich eine Lösung vorstellen könnten (ausser der späteren Rückzahlung, die dann unter Umständen noch als Einkommen bei ALG-II zählt!).
Wenn Dein Bescheid kommt, müssen die von Dir privat gezahlten Beiträge ab Deinem Antragstermin auf jeden Fall zurück erstattet werden, da hier eine Doppelversicherung besteht und die Versicherung über die BA vorrangig ist.
Du gewährst Deiner Krankenkasse also aktuell ein zinsloses Darlehen auf Deine Kosten in Höhe der Differenz zwischen ALG-II Empfänger Satz und dem aktuell von Dir entrichteten! Hier warst Du wohl etwas blauäugig bei der Fragestellung - oder wurdest abgezockt.
Somit könntest Du denen Deine finanzielle Notlage erklären und versuchen, zu vereinbaren, daß Du auf Basis des für ALG-II Empfänger vereinbarten Satzes von ca. Euro 125,- KV versichert bist ab Deiner Antragsabgabe und Dir jetzt die Differenz zum von Dir entrichteten vollen Satz für die Zeit von der Antragsabgabe bis sagen wir Ende Mai zurück gezahlt wird und ggf. weitere Zahlungen auf Basis der ALG-II Sätze berechnet werden, bis die BA endlich Deinen Antrag "bescheidet".
Da Du ja Schriftwechsel mit dem Amt hast, kannst Du darüber ja der Krankenkasse nachweisen, daß Dein Antrag in Bearbeitung ist und dies ungewöhnlich lange dauert.
Das würde Dir einen finanziellen Spielraum von rund 375 Euro (auf Basis von 3 Monaten Überzahlung) verschaffen.
Und wie auch die anderen schon schrieben: DU hast das Problem, also musst DU DICH kümmern, das die BA (oder welche Behörde da für Dich zuständig ist) von DIR wach geküsst wird (Zitat vom StephanK: "mit großer Zähigkeit (nicht: Lautstärke) auf der Matte stehen, bis jemand die Sache endlich mal entscheidet und Dir "bar Kralle" 'nen Vorschuss in die Hand drückt. Schließlich ist das althergebrachte Sozialhilfepraxis, und wofür hat man denn Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt?").
Gutes Gelingen und setz Dich durch - es ist Dein Leben, um das es hier geht.
Betroffener
08.05.2005, 01:09
@StephanK,
Wenn ich das lese, staune ich schon, wie unterschiedlich die Handhabung in verschiedenen Städten offenbar ist. Hier in Köln erreiche ich schriftlich überhaupt nix; Briefe werden schlicht nicht beantwortet, weswegen ich schon an die hauseigene Beschwerdestelle herangetreten bin. In Berlin scheint es leider nicht anders zu sein, aber man fordert zum schriftlichen Einreichen von Unterlagen auf - ziemlich verrückt!
Auch im Land Brandenburg werden Briefe - zumindest unsere - nicht beantwortet. Allerdings wurde anscheinend nach Erhalt der Anmahnung der Bearbeitung der Antrag durchgeprügelt und fehlerhaft erteilt.
Zusätzlich kann die Arbeitsagentur bzw. die ARGE auch telefonisch nicht erreicht werden. Das reicht von "Kein Anschluß unter dieser Nummer", über "Dauerbesetzt" zu einmaligem Ruftun und anschliessendem Trennen der Verbindung.
Der Hinweis auf die Webseite "www.teltow-flaeming.de" ist auch der Witz des Jahrhunderts, weil sich dort überhaupt nichts zur BA noch zur ARGE finden lässt.
Wer also wirklich was erreichen will, MUSS da persönlich mindestens einen halben Tag bis ganzen Tag einkalkulieren, um mit jemandem in Kontakt zu kommen - was sicher auch gewollt ist. Von uns aus bis zum Amt sind es 50 km hin und zurück - und sowas wie öffentliche Verkehrsmittel gibt es erst 5 km entfernt von uns.
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