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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung in der Probezeit - Arbeitslosmeldung


Feline
26.01.2007, 13:24
Folgendes Problem:

Eine Bekannte von mir hatte einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag, Probezeit 2 Monate.
Nun hat sie heute innerhalb der Probezeit die betriebsbedingte Kündigung bekommen.
Sie arbeitet in einem Heim, wo es bisher 2 Kindergruppen gab, die jetzt aber zu einer Gruppe zusammengelegt werden, weil nicht mehr soviele Kinder betreut werden müssen.

Ihr Kündigungsschreiben ist jedoch auf den 23.01. ausgestellt!
Da es ja heißt, man muss sich binnen 3 Tagen arbeitslos melden, sonst gibt es Sperrfrist, frage ich nun:
Was kann sie tun? Die Meldefrist hat sie laut Datum der Kündigung schon versäumt.... aber es kann ja wohl nicht sein, dass sie am 26. mündlich informiert wird, dass sie gekündigt ist, das Schriftliche aber auf den 23.01. quasi zurückdatiert ist, sodass sie die Meldefrist gar nicht einhalten KANN!

Sie war heute leider noch nicht auf dem AA, war erstmal so geschockt.
Montag muss sie bis 12 Uhr arbeiten, das Amt macht um 12 Uhr zu.
Daher wollte sie erst am Dienstag hin, wenn sie frei hat.

Kann sie ein neues Kündigungsschreiben mit korrektem Datum fordern?
Kann sie sich vorab via Internet arbeitslos melden?
Ich bin da schon zu lange raus aus dem AA, daher meine Fragen.

lg

Feline

edit:
Die Heimleitung hat meiner Bekannten nun in einem Telefonat zugesagt, dass die Chefin der Zweigstelle (also die Überbringerin der Kündigung) ihr am Montag eine Bescheinigung mit Stempel und allem ausstellt, dass sie meiner Bekannten die Kündigung erst am 29.01. übergeben hat.
Problem war, dass das Schreiben von der Hauptstelle kam und enstprechend Zeit verging.
Sie wird auch am Montag für den Gang zum AA freigestellt.
Das scheint nochmal gutgegangen zu sein.

Dennoch - die Problematik würde mich generell immer noch interessieren...

Seebarsch
26.01.2007, 14:43
Hallo Felline,
zur Festsetzung der Fristen bei der frühzeitigen Meldung, ist die Kenntnis von der Kündigung ausschlaggebend.
Auf der Kündigung sollte unbedingt der Tag des Zugangs vermerkt sein.
:?