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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ich führe keine 'eheähnliche Gemeinschaft'


heiner77
26.01.2007, 11:51
Hallo
Ich habe seit einem jahr eine freundin mit kind bei mir aufgenomen sie ist ALG 2 empfängerin als alleinerziehende und alg 2 emfängerin hat sie es schwer eine eigene wohnung zu haben . Ich habe einen guten job verdiene gut ich will gerne wissen ob es nachteile für mich entstehen falls wir geprüft werden .das heisst meine freundin kriegt kein ALG2 mehr und soll voll auf meinen kosten leben
Falls es soweit kommt und irgendwann mal Prüfer vor meiner Tür stehen
soll ich sie reinlassen dürfen sie überhaupt in meiner wohnung rein da ich die miete dafür zahle.
wie kann ich mich verhalten dass ich nicht gegen das gesetzt stosse.

StephanK
27.01.2007, 00:04
:welcome: Heiner,
das ist eine Frage, auf die man eigentlich nicht die richtige Antwort geben kann.

Du selbst bist nicht verpflichtet, Außendienstmitarbeiter des Alg II-Trägers in die Wohnung zu lassen. Für Deine Mitbewohnerin sieht das allerdings etwas anders aus.

Wenn Du sie nicht einlässt, dürften daraus korrekterweise eigentlich gar keine Schlüsse gezogen werden, aber die Praxis ist oft anders, d.h. es wird unterstellt, man habe etwas zu verbergen.
Wenn Du sie einlässt, ist die Folge häufig, dass aus irgendwelchen Einzelheiten der (oft abwegige) Schluss gezogen wird, es handele sich um ein Zusammenleben, bei dem jeder für den anderen einstehe. Wenn Ihr denn wirklich getrennt wirtschaftet und nur eine Wohngemeinschaft bildet, sollte das jedenfalls auch äußerlich zum Ausdruck kommen in eindeutig zugeordneten Zimmern usw. Oft hilft aber auch das nix... :?

oberfranke
28.01.2007, 00:52
Hallo Ihr Leidensgenossen,

meine Freundin wohnt bei mir im Haus in einer eigenen Wohnung, die ich an sie vermietet habe. Wir haben absolut keine Bedarfsgemeinschaft und auch kein eheähnliches Verhältnis. Ich werde trotzdem gezwungen für sie auf zu kommen obwohl ich Dies finaziell nicht schaffen kann. Zudem erpresst die ARGE Hof Saale uns indem sie weder die Miete noch irgend welche anderen Leistungen an meine Freundin auszahlt (ohne Ankündigung ohne Berechnung usw.), meine Freundin ist somit seit 2 Monaten mittellos! Die Sache liegt beim Rechtsanwalt und es wird ein Eilverfahren angestrebt. Die ARGE würde auch gern noch so andere Unrechtsbarkeiten begehen...! Wissen die was die da tun?! Rechtgrundlagen und Gesetze interessieren hier nicht, die machen Ihre Gesetze selbst! Antwort:" Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters" Die haben wohl noch nichts von Gesetzen gehört! Wir durften auch schon Zeuge von Beleidigungen und Urkundenfälschungen werden!

MFG
Oberfranke


Erfahrungen mit der ARGE HOF?:?

heiner77
29.01.2007, 22:07
wie wäre es wenn meine freundin in 2 bis 3 wochen eine eingene wohnung hat da muss die ARGE für Sie die miete noch zahlen und damit wird das problem gelöst oder ist es schon zuspät wenn es so einen verdacht gibt weil ich sehe es gar nicht ein dass ich für sie und ihr kind finanziel aufkommen soll.