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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos nach Ausbildung - spiele mit Gedanken Ich AG


newbie
11.01.2006, 16:24
Hallo,

Ich habe heute meine mündl. Abschlussprüfung meiner Ausbildung gehabt, und bin jetzt fertig mit meiner Ausbildung.

Ich wollte nicht im Betrieb bleiben und hätte auch nicht gewusst ob ich übernommen worden wäre,
da ich entweder im September weiter auf die Schule gehe oder mich selbständig mache.

Meine Fragen dazu:

-Ich werde morgen zum Arbeitsamt gehen und mich erst mal arbeitslos melden.
Welche Unterlagen benötige ich dafür? (Lohnsteuerkarte und Arbeitszeugnis hat der Betrieb noch, wird mir zugeschickt)

-Soll ich dem vom Arbeitsamt sagen dass ich plane mich selbständig zu machen, also Ich-AG gründen oder soll ich dies lieber nicht erwähnen.

Bin erst in der Planungsphase also muss erst noch durchrechnen ob sich dies überhaupt auszahlt und machbar ist, und für eine Ich-AG muss mann ja arbeitslos gemeldet sein.


Kann es sein dass ich innerhalb der ersten zwei monate schon von der Arbeitsagentur vermittelt werden könnte da ich sehr gute Zeugnisse hab und noch jung bin?



-Ich hab während meiner Ausbildun natürlich ALG-Beiträge gezahlt, also hab ich Anspruch auf ALGI, wird dieses von meinem letzten Azubi-Gehalt berechnet?

Für eure schnelle Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!

Betroffener
11.01.2006, 20:37
:welcome: newbie,

das sind sehr viele Fragen auf einmal.

Nach der Ausbildung steht Dir ALG I zu und ggf. aufstockendes ALG II, falls das ALG I auf Basis der Ausbildungsvergütung nicht ausreicht.
Allerdings könnte die ArGe hier auf die Idee kommen, dass die lieben Eltern vielleicht auch Ihren Sprößling unterstützen könnten.

Für den "Anspruch" auf ICH-AG-Förderung ist der Bezug von ALG II zwingend erforderlich. Ansonsten käme noch der Existenzgründerzuschuss auf ALG I Basis in Frage, der aber direkt nach der Lehre und auf Basis der Ausbildungsvergütung sich nicht rechnet.

Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass die ArGe oder die Agentur für Arbeit sich bei der Förderung von gerade mit der Berufsausbildung fertig gewordenen so richtig ins Zeug legen werden.

Eine weitere Falle dürfte aktuell sein, dass Du Dich nicht 3 Monate vor dem Ende der Ausbildung als Arbeitslos gemeldet hast. Das könnte eine Sperre und Leistungsanspruchsreduzierung bedeuten.

Sorry, aber irgendwie kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass Dir (D)ein Arbeitsplatz nicht so wichtig war.
So ähnlich ging es mir in Deinem Alter auch - nur mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass es reichlich Arbeit an jeder Ecke gab.

newbie
12.01.2006, 12:25
Leider ist deine antwort nicht sehr hilfreich, da von etlichen Fehlern übersäht.

1. Die Ausbildung stellt eine Ausnahme von dieser 3 Monatsregel da

2. Um den Ich-AG Zuschuss zu erhalten reicht es aus ALGI zu erhalten,
kann ab der ersten Sek. ab der man sich arbeitslos gemeldet hat beantragen.

3. Warum sollte das Alter eine Rolle bei der Förderungsvergabe spielen,
ich hab wenigstens eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. (Mit einem durchschnitt von 95% abgeschlossen, Rechnungswesen sogar 98%)

Also ziehmlich sicher mehr kaufmännische Kenntnisse als der Großteil der Leute die eine Ich-AG gründen.

Colatrinker
12.01.2006, 12:41
Leider ist deine Antwort nicht sehr hilfreich, da von etlichen Fehlern übersäht.


Wenn DU schon so schreibst dann bitte begründe auch mal wo oder was die "etlichen Fehler" sind.

Ich findes es eine Unverschämtheit sowas zu schreiben!!!

border
12.01.2006, 13:16
Hallo zusammen,


@ colatrinker:

ich gebe zu die Ausdrucksweise von newbie ist etwas unglücklich gewählt,
- ich selbst hätte auch eine andere gewählt.
auch hätte ich mir gewünscht das er in seiner Antwort auf Stellen verweist in der seine Infos über eine Ausnahmeregelung ersichtlich werden.

z.B. so

Ausnahmen von der Meldepflicht (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=71176&rqc=4&ls=false&ut=0)

das wäre auf jeden Fall hilfreicher gewesen wie jemanden der helfen will auf seine angeblichen Fehler hinzuweisen.

ist meine Meinung

aber davon mal abgesehen ist das hier ein Forum wo man sich gegenseitig hilft, und keines um sich zu zanken oder gar Vorwürfe zu machen.

Also hoffe ich zumindest das sich die Lage entspannen möge.

- in der Hoffnung niemandem zu Nah getreten zu sein :-)

MfG

border

Betroffener
12.01.2006, 13:29
Hallo Newbie,

hier bin ich wohl übers Ziel hinausgeschossen.
Du hast natürlich Recht mit der Ausnahme und auch mit der ICH-AG bei ALG I.

moksha
08.02.2006, 08:14