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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlungsvorschlag entpuppt sich als getarnte Teilzeitstelle


MollRops
26.01.2007, 16:17
Ich hab hier nen Vermittlungsvorschlag der AfA vorliegen.

In den Auswahlfeldern hat der Arbeitgeber 40 Stunden angegeben, als Vollzeitstelle deklariert, im Freitext steht aber, dass das nur 30 Wochenstunden sind.

Und zudem isses noch eine Zeitarbeitsfirma, was ja dann finanziell noch zusätzlich Einbussen bedeutet, was mir bei einer richtigen Vollzeitstelle aber wurscht wäre.

Meine Frage:
Muss ich sowas annehmen?
Bin komplett für die Stelle qualifiziert, will aber Vollzeit arbeiten und brauche auch das Geld. Da es dort um unregelmäßige Schichtarbeit geht, könnte ich aber keinen Nebenjob annehmen.

Seebarsch
26.01.2007, 18:42
Hallo MollRops,
das kann man so nicht sagen, weil nicht bekannt ist, welche Leistungen Du beziehst.
Wenn Du Alg 1 beziehst ist die Zumutbarkeit in § 121 SGB III geregelt. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html)
Dazu kannst Du dich unter Hilfe/FAQ zusätzlich informieren.

MollRops
26.01.2007, 22:16
Na ja, ich beziehe ALG1, deswegen habe ich das ja auch hier gepostet. ;)

Danke für den Link, ich denke, das hier dürfte zutreffen:

Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

Seebarsch
27.01.2007, 12:28
Hallo MollRops,
ich hab nur mal nachgefragt, weil das oftmals verwechselt wird und dann elendlange Nachfragen da sind.
Wenn die in der Zumutbarkeit vorgegebenen Grenzen unterschritten werden, d.h. Du nach ab siebten Monat Alg-Bezug nicht mindestens Dein Alg netto aus der Beschäftigung bekommst, liegt Zumutbarkeit nicht vor.
Dann solltest Du das dem Vermittler mitteilen und die Stelle ablehnen.
:razz:

MollRops
29.01.2007, 11:23
So, ich war nun bei dem Gespräch.

Alles noch viel schlimmer als gedacht.

1) Das ist eine Stelle, die zwar Teilzeit ausgeschrieben und bezahlt wird, man muss aber Vollzeit arbeiten (die regeln das mit einem Überstundenkonto, welches am Ende der Beschäftigung abgefeiert wird).

2) Der angegebene Arbeitsort stimmt nicht. Statt meinem Wohnort ist es ein anderer Ort, genau konnte er mir das nicht sagen, er wusste nicht, wo der potentielle Arbeitgeber genau sitzt.

3) Sowas von rücksichtslos die Leute dort! Mir gehts seit ein paar Tagen nicht so gut, Magen spielt verrückt. Also isses mir immer unterschwellig übel und bestimmte Gerüche gehen mal gar nicht. Unter anderem Zigarettenrauch.
Dort im Büro wurde fleissig gequalmt und auch auf meine Bitte hin, doch Rücksicht zu nehmen, machte da niemand seine Kippe aus. Ich hätte da fast über den Tisch gekotzt. (sorry für das pöhse Wort)
Außerdem war der Bewerberbogen voller Fragen, die da nicht reingehören. Politische Gesinnung & Schwangerschaft nur mal so als Beispiel.

*aaaaarrrrggggssss*

So - nun noch mal eine Frage:
Wie lange ist man denn arbeitslos wenn man:
Erst 4,5 Monate arbeitslos ist, dann 3,5 Monate arbeiten geht und anschliessend 5,5 Monate wiederum arbeitslos ist?
Sind das dann nach Rechnung der AfA mehr als 7 Monate oder sind es erst 5,5?

Danke!

Seebarsch
29.01.2007, 11:31
Hallo,
wenn es z.B. um eine Förderung geht, zählt die Zeit seit der letzten Arbeitslosmeldung, also 5,5 Monate!
Solltest Du an was konkretes denken, melde dich noch mal, dann kann man unter Umständen mal die Weisungen der BA durchforsten.
:oops:

MollRops
30.01.2007, 13:49
Nicht um eine Förderung, sondern um die Anwendbarkeit der Angaben aus dem Link, den Du mir gegeben hast.

Seebarsch
30.01.2007, 13:56
Hallo MollRops,
da habe ich nicht geschaltet, sorry!
Da zählt die Gesamtdauer der Arbeitslosigkeit, unabhängig davon, ob da Unterbrechungszeiten drin waren!
Quelle Randziffer 121.6 der Weisungen der BA (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-121-SGB-III-Zumutbare-Beschaeftigung.pdf)zu § 121 SGB III.
:razz:

MollRops
30.01.2007, 17:25
Ah ja...

Also ich weiß, dass ich jetzt hier den Eindruck erwecke, als würde ich mich mit Händen und Füßen gegen einen Job wehren. Dem ist nicht so. Doch diese ganze Sache ist so dermaßen unseriös.

Doch die AfA hat das als geprüftes Angebot durchgehen lassen, warum die das taten, entzieht sich meinem Verständnis.

Nun ist es aber, wie schon geschrieben, so, dass ich nicht mal weiß, wo genau ich da arbeiten müsste, von daher weiß ich nicht, wie hoch die cirka Anfahrtskosten sind.

Zudem wird das ja nur Teilzeit bezahlt, über den Stundensatz hat der sich nicht ausgelassen, stattdessen meinte er, ich würde "ungefähr Summe XY rausbekommen" - ohne jedoch zu wissen, welche Lohnsteuerklasse ich habe.
Und - wie schon geschrieben - Vollzeit muss gearbeitet werden.

Also 40 Stunden arbeiten, dann ein Arbeitsweg von fast einer Stunde einfache Fahrt und das zu einem Gehalt, was nach Abszug von einer Monatskarte mit den Öffis gerade mal 20 € mehr bedeutet als das, was ich jetzt an ALG habe - neee... ich kann mich ja nicht mal mehr weiter bewerben - wann sollte ich denn bei fast 11 Stunden, die ich täglich unterwegs wäre, noch zu Gesprächen gehen?

Menno... :(

Ich hab in den letzten 5 Monaten 250 Bewerbungen geschrieben und habe noch ca. 80 davon "im Umlauf". Beinahe täglich bin ich auf Gesprächen und ich wäre nie auf die Idee gekommen, mich irgendwo in Teilzeit zu bewerben, denn das ist gar nicht mein Ziel.

Und nun soll mir so ein unseriöser Kram das Genick brechen?
Nur weil die AfA mich wegen 20 € zwingen kann, diesen Job anzunehmen?

x_anonymus_x
30.01.2007, 19:37
Hallo MollRops,

Nun ist es aber, wie schon geschrieben, so, dass ich nicht mal weiß, wo genau ich da arbeiten müsste, von daher weiß ich nicht, wie hoch die cirka Anfahrtskosten sind.

Zudem wird das ja nur Teilzeit bezahlt, über den Stundensatz hat der sich nicht ausgelassen, stattdessen meinte er, ich würde "ungefähr Summe XY rausbekommen" - ohne jedoch zu wissen, welche Lohnsteuerklasse ich habe.
Und - wie schon geschrieben - Vollzeit muss gearbeitet werden.

na unter den Umständen würde ich das doch erstmal gelassen a la Feuerzangenbowle handhaben ("da stelle mir uns mal janz dumm...") und würde ganz in Ruhe den Arbeitsvertrag abwarten. Und wenn Du dann das gute Stück vor Dir liegen hast, dann sollte sich das relativ einfach ausrechnen lassen - wenn Du dann wiederum aber ganz sicher gehen willst, dann spielt man das mit der Feuerzangenbowle ein zweites Mal und Du läßt Dir anhand des Vertrags das Ganze von Deiner zuständigen Leistungsabteilung durchrechnen ;-)

Ich hab in den letzten 5 Monaten 250 Bewerbungen geschrieben und habe noch ca. 80 davon "im Umlauf". Beinahe täglich bin ich auf Gesprächen und ich wäre nie auf die Idee gekommen, mich irgendwo in Teilzeit zu bewerben, denn das ist gar nicht mein Ziel.

Und nun soll mir so ein unseriöser Kram das Genick brechen?
Nur weil die AfA mich wegen 20 € zwingen kann, diesen Job anzunehmen?

Ruhig, Brauner! ;-) Offensichtlich läuft diese Bewerbung ja noch und so wie Du schreibst, laufen ja auch noch andere Bewerbungen. Sollte es dann doch so sein, dass das Angebot über den Vermittlungsvorschlag zumutbar ist und bei Deinen anderen Bewerbungen noch ein freundliches Angebot kommt, dann kannst auch Du innerhalb der Probezeit von einem auf den anderen Tag kündigen.

HTH

x_anonymus_x

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