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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstausstattung beantragen


cummulus
12.01.2006, 01:17
Hallo,
stehe mit ziemlich leeren Händen da und möchte jetzt für meine neue Wohnung Beihilfe zur Erstausstattung beantragen.

Ich habe überhaupt keinen Plan, wie das ablaufen soll...

Darf ich 1 Trinkglas haben, 2, 3, 4, 6, ???
Teller, Tassen, Besteck, Kochbesteck, Töpfe, etc. - Soll ich das alles einzeln aufführen und dann warten, was nach dem Wegstreichen des Sachbearbeiters noch übrig ist oder gibt es die Möglichkeit nachzulesen, wieviel wovon usw.???

StephanK
12.01.2006, 23:35
:welcome: cummulus,
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, denn Wohnungserstausstattung gehört zu dem Komplex "Wohnung", für den ganz allein die kreisfreien Städte oder Landkreise zuständig sind. Jede/r strickt sich da seine eigenen Regelungen, also gilt überall etwas anderes.

Du musst das deswegen vor Ort rauskriegen - entweder bei Deinem Alg II-Träger selbst oder bei einer örtlichen Arbeitsloseninitiative. Eine Liste solcher Initiativen findest Du auf der website von Tacheles e.V. (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Nordrhein-Westfalen).

Vielerorts ist es so, dass Du nur gebrauchte Gegenstände (second-hand-Ware) beschaffen kannst; darauf solltest Du Dich schon mal einstellen.

cummulus
13.01.2006, 00:48
@ stephank:
danke dir für die schnelle antwort. ich habe mich heute abend dazu entschieden, erstmal stur nach dem paragraphen zu beantragen, also ohne detaillierte aufstellung.

ich habe lediglich das ereignis, auf welches ich den anspruch stelle dar gelegt, einen grundriss der genehmigten wohnung beigefügt und den zustand der einzelnen räume beschrieben und fotos angefügt.

mal sehen, was dabei herum kommt. wenn natürlich eine pauschale bereit gestellt werden würde, müsste diese dann wohl auch nicht im einzelnen für jeden artikel separat abgerechnet und belegt werden.
ich denke, das dies ein vorteil wäre, da man so entscheiden kann, was man am dringendsten benötigt.

sobald eine entscheidung erfolgt berichte ich gerne nochmal, wobei ich ziemlich entsetzt darüber bin, dass z.b. ein sachbearbeiter in hessen entscheiden kann das man 2 stühle benötigt und einer in bayern vielleicht, dass es 6 sein sollten. gibt es da nicht im grundgesetz das ...anrecht auf gleichbehandlung... ???


und falls noch jemand anderes hier erfahrungen gemacht hat, bitte her damit...