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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausziehen U25, Heiratspläne usw.


Rott1986
29.01.2007, 01:04
Hallo an alle, bin neu hier und muss mich erstmal reinfuchsen.

Jadoch habe ich eine Frage die mich interessiert:

Also, ich bin seit dem 1.1.07 arbeitslos geworden und Beziehe aufgrund des Einkommens meiner Eltern kein ALG II.

Ich habe jedoch vor, von Potsdam nach Düren, zu meinem Freund (der ALG II bezieht und eine eigene Wohnung vor dem Gesetz für unter 25 bezogen hat) zu ziehen, da eine gemeinsame Wohnung für dieses Jahr geplant ist und auch Heiratspläne anstehen. Bewerbungen sind auch schon voll am Laufen, jedoch stehen zwischen den Orten 600km und Vorstellungsgespräche sind daher sowohl aus kostengründen (etwa 100€) und Zeit (Strecke á 6h) schlecht zu legen, und ich denke das aufgrund dieser Entfernung auch ein Arbeitgeber abgeschreckt wird.

Von der MAIA in Teltow bekam ich dann zu hören, das ein Umzug nicht genehmigt werden kann, da keine ausreichende Notwendigkeit besteht, es sei denn meine Eltern kommen dort für meine Unterkunft bei meinem Freund auf oder ich nehme die 20% Kürzung und die anderen Einschränkungen in Kauf.

Aber das kann es doch nicht sein, oder? Ich kann ja noch net mal alle Bewerbungskosten absetzen, da dieses glaub ich nur bis zu einem Betrag von 260€/Jahr möglich ist.

Vielleicht hat ja von Euch jemand eine Idee, denn es steht wie gesagt auch eine Heirat an. Wohnung ist bereits vorhanden, aber wenn ich in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit mich dort nicht absichern kann bringt das ja auch nichts.

Freue mich auf Antworten. Lieben Gruß Ingo

StephanK
29.01.2007, 08:11
:welcome: Ingo,
(...) da eine gemeinsame Wohnung für dieses Jahr geplant ist und auch Heiratspläne anstehen.Wenn ich es recht verstehe, geht es um die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, oder?
Wenn Ihr dazu sowieso schon fest entschlossen seit, könnte eine Lösung darin liegen, den Termin dafür vorzuziehen. Denn Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet (§ 2 Satz 1 Lebenspartnerschaftsgesetz) Damit hättest Du den nach § 22 Abs. 2a Satz 2 Nr. 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html) nötigen "sonstigen, ähnlich schwer wiegenden Grund", der Deinen Alg II-Träger dazu verpflichten würde, die Übernahme der Kosten der Unterkunft zuzusichern.
Es wäre zwar der Einwand denkbar, dass die Lebenspartnerschaft ja ohne Umzug an Deinem Wohnort geführt werden könnte, aber dann hätte Dein Alg II-Träger einen neuen Alg II-Bezieher - und das wird er nicht wollen. Insofern ist es gar nicht so schlecht, dass Ihr leider beide arbeitslos seit :wink:

Rott1986
29.01.2007, 17:01
Danke für Deine Antwort und für den Tipp, ich denke mal das wir das so machen.

Es liegt auch noch nen Schreiben von uns beim Bundesminiterium für Arbeit und Soziales und vielleicht greifen die das auch schon von alleine so auf, wie du mir das beschrieben hast.

Ich sag am besten einfach bescheid, wenn ich ne Antwort von denen habe ;)

Also dann sag ich schonmal danke und alles Beste für Euch.

StephanK
29.01.2007, 17:24
Gerne geschehen.
Es wäre interessant zu erfahren, was das Ministerium auf Deine Anfrage antwortet!