ALN - Robot
29.01.2007, 11:50
Gericht: Sozialgericht Lüneburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 12.01.07
Aktenzeichen: S 24 AS 1302/06 ER
Kernaussage: Anders als bei der Geltendmachung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei der Einkommensteuer sind Fahrtkosten bei der Einkommensberechnung im Rahmen des Alg II für beide Wegstrecken (Hin- und Rückfahrt) zu berechnen.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=63672) des Beschlusses
AUFGEHOBEN durch Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21.02.07, Az. L 9 AS 67/07 ER; diese Entscheidung wird hier in Kürze verlinkt!
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 12.01.07
Aktenzeichen: S 24 AS 1302/06 ER
Kernaussage: Anders als bei der Geltendmachung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei der Einkommensteuer sind Fahrtkosten bei der Einkommensberechnung im Rahmen des Alg II für beide Wegstrecken (Hin- und Rückfahrt) zu berechnen.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=63672) des Beschlusses
AUFGEHOBEN durch Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21.02.07, Az. L 9 AS 67/07 ER; diese Entscheidung wird hier in Kürze verlinkt!