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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Junges Paar und schon eheähnlich?


Hilfe2006
04.01.2006, 13:18
:-x
Man glaubt es kaum, was wir erlebt haben und noch erleben.

Im Anhang folgt ein Schreiben welches ich an verschiedene Fernsehsender verschickt habe, allerdings ohne Ergebnis.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Juni Diesen Jahres Hartz IV Empfängerin.....und damit schon bei meinem Problem.

... sondern möchte Ihre Aufmerksamkeit wecken, mit welcher Willkür mit Hartz-IV Empfängern umgegangen wird.

Zu meiner Situation:
Seit November 2005 bin ich mit meinem Freund(wir kennen uns erst seit Karneval'05), zusammen gezogen und wir bilden somit eine Bedarfsgemeinschaft laut Hartz IV.

Wir haben meinen Antrag entsprechend ändern lassen und mir wurde das Hartz IV gekürzt, aber ich bekam noch Leistungen in Höhe von 182,74 euro, war so auch Krankenversichert!

Dann sprach ich erneut vor (Mitte Nov.), da mein Partner ja noch zwei unterhaltspflichtige Kinder hat und ihm eine neue Unterhaltsberechnung zugeschickt wurde; so dass sich seine Einkünfte änderten
- jedoch ins minus und nicht ins positive. Weiter teilte ich mit, dass ich eine geringfügige Beschäftigung in Aussicht hätte, welche mir 40,96 euro im Nov. einbrachte (allerdings musste ich dafür auch 100 km fahren).

Am 24.11.05 wurde von seiten der ARGE Mayen beschlossen, den Hartz IV -Anspruch rückwirkend zu widerrufen (zum 1.11.2005),
da mein Partner Einkünfte hätte, welche keinen Anspruch rechtfertigten. Dieses Schreiben wurde schon direkt an Ihn versandt, ich in meiner Person völlig ignoriert, da er ja schließlich mein Lebenspartner wäre
.... so der Sachbearbeiter am Telefon.

Parallel dazu erging ein Tag später von der Zahlstelle in Saarbrücken eine Aufforderung, das überzahlte Geld zurückzuzahlen...wieder an meinen Partner!! nicht an mich! Auch wies der Sachbearbeiter mich daraufhin, ich könne ja Widerspruch einlegen und dann würde man sehen; da die zuständige Stelle grade umzog, würde die Bearbeitung eben dauern.....

Auf der Widerspruchsstelle, konnte man mir auch keine klaren Aussagen geben, stattdessen wies man mich daraufhin, das die Bearbeitung in der Regel mindestens 3 Monate dauern könne.

Über meine Angaben die ich dort noch zusätzlich mündlich machte, den Widerruf hatte ich schriftlich erfasst und dabei, machte man sich nicht mal Notizen.
Der Kollege am Nebentisch war damit beschäftigt, mit einem Lineal eine Exeltabelle nachzumessen (das nur so nebenbei angemerkt!)

Auf meine Frage was denn zum Bsp. mit der Krankenversicherung wäre, mußte er erstmal telefonieren um mir dann zu sagen, "ja denn müsste ich mich wohl freiwillig versichern", aber von welchem Geld, konnte er mir nicht sagen.

Mir bliebe zur Not ja noch ein Gang zum Anwalt.
Dieses haben meine Lebenspartner und ich nun auch getan, entsprechende Schritte wurden eingeleitet.

Bei der Zahlstelle in Saarbrücken am Telefon, da wurde es dann richtig derbe, mein Partner solle einen Antrag auf Stundung stellen und dann würde man weitersehen, ( der Hinweis,es ging um meine Person, war unerheblich!) wohl liefen da noch Zinsen auf und eventuell könne man sich auch vergleichen, später.... Warum deren Schreiben auch an meinen Partner gingen und nicht an mich, ja er wäre nun mal für mich Versorger, wegen der Bedarfgemeinschaft?!

Da mein Partner zu allem Übel auch noch eine laufende Regelinsolvenz hat, dürfte klar sein, das er über so üppiges Einkommen nicht verfügt, zumal bei ihm ja auch die Scheidung ansteht und es auch noch ein Haus gibt, welches mit Schulden behaftet ist und die Räumung in der Schwebe hängt. Dieses Verfahren ist aber zur Zeit gestoppt.

Ich denke, ich habe alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft, und sicher bin ich ja nur eine von x-Millionen, dennoch kann man nicht so mit den Menschen verfahren und wenn ich mich nicht ein wenig auskennen würde, dann wäre ich mehr als nur der Verzweiflung nahe.

Ich fühle mich entmündigt, denn alle Post läuft nur noch über meinen Partner; mein Krankenversicherungs-Schutz steht auf der Kippe und alle haben Zeit...... davon, das keiner wirklich so richtig Bescheid weiß, mal ganz abgesehen. :-x

So warte ich nun auf die Dinge die da kommen sollen, wobei mir schon von seiten eines Anwaltes signalisiert wurde, das ich den Fall wohl verliere..UND WAS DANN???????????? :oops:
Ein Sozialarbeiter im Baden-Würtembergischen Raum ließ mich wissen, ZITAT: Pech und reingefallen, ich hätte nicht zusammenziehen dürfen.
Also bleibt mir nun nur der Betrug??? :evil:

Dann würde ichmir zum Schein eine Whg mieten, nee nicht wirklich oder??

:danke: fürs Lesen bis zum Ende

Betroffener
04.01.2006, 20:23
:welcome: Hilfe2006,

Nach dem lesen Deines Postings frage ich micht echt, an was für einen Anwalt ihr da geraten seid und was das für eine ArGe ist.

Vielleicht schaut ihr mal in diese Texte hinein, die als Entgegnung auf die seinerzeitigen Angriffe des Herrn Clement verfasst wurden.
Hiwer werden Urteile und Beschlüsse des BVerfG herangezogen, die Gesetzeskraft haben.
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Hier noch aktuelle Nachträge (02./03.12.05) ganz vorne am Kopf aus der Stellungnahme von Prof. Rainer Roth und Harald Thomé auf die Angriffe aus dem BMWA initiert von Herrn Clement bezüglich des Vorwurfes zur Anleitung zum Leistungsmissbrauch sowie von ALG-2-Info:

Textauszug zum Themenbereich:
b) Eheähnliche Gemeinschaft: Information über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Beihilfe zum Betrug?
Als Beihilfe zum Betrug wird gewertet, dass wir "den Geist der neuen Grundsicherung auf den Kopf stellen". Wir weisen nämlich darauf hin, dass eine eheähnliche Gemeinschaft nur dann besteht, wenn jemand sein Einkommen vorrangig für seinen Partner einsetzen will, bevor er seine eigenen Verpflichtungen erfüllt.
Das entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992, in dem es heißt:
"Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr." (Leitfaden S. 62) Dieses Urteil wurde am 2.9.2004 nochmals bestätigt. Wie alle Entscheidungen des BVerfG hat es laut Grundgesetz Gesetzescharakter.

Minister Clement müsste also in diesem Fall statt uns eigentlich dem Bundesverfassungsgericht selbst "Beihilfe zum Betrug" und "Verbrüderung mit Abzockern" vorwerfen. Denn wir werden ja des Betrugs verdächtigt, weil wir über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts informieren. Da die Behörden ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht nach den § 14 und 15 SGB I nicht nachkommen, müssen "Helfershelfer" wie wir das übernehmen. Das gefällt Behörden nicht, die eine Kuhle in einem Doppelbett, Männerunterhosen auf einer Wäscheleine oder die Anwesenheit eines Mannes in der Wohnung einer Frau als Vorwand nehmen, um Leistungen zu streichen und sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Laut BGB gibt es keine Unterhaltspflichten zwischen nicht-verheirateten Paaren. Eine eheähnliche Gemeinschaften liegt deshalb nur bei freiwilligen realen Zahlungen vor. Das Bundesministerium dagegen will am liebsten aus jedem Zusammenleben eines Mannes mit einer Frau eine Unterhalts- und Einstandsgemeinschaft machen. Dadurch werden Anspruchsberechtigte um ihnen zustehende Leistungen betrogen.

Hier gibt es die vollständige Stellungnahme zu lesen:
Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auf den Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Stellungnahme_zum_Bund.html)

Das Sozialgericht hat also nichts weiter gemacht, als die oben angeführten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes um zu setzen - was alle anderen Gerichte in ähnlicher Form tun müssten - wenn man sie darauf hinweist - denn manche kommen da nicht von selbst drauf.
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Hier sollte eigentlich die gesamte Thematik frisch von vorne - wenn nötig beim Sozialgericht - aufgerollt werden unter Bezugnahme auf diese Urteile mit der Zielrichtung eben keine "eheähnliche Gemeinschaft" zu sein.
Dabei könnte der Anwalt gut helfen, wenn er nicht die totale Niete in Sozialrechtsfragen ist.

Ggf. käme auch ein Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 in Frage:

Überprüfungsantrag §44 SGB X:
Auszug - zum vollständigen Text:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

2.1 Sie stellen einen Antrag und bekommen weniger, als Ihnen zusteht
Die Bescheide der Behörde, die Alg II/GSi/Sozialhilfe auszahlt, enthalten zahlreiche Fehler, die zu Ihren Lasten gehen. Mieten und Heizkosten werden rechtswidrig nicht voll übernommen; Einkommen oder Vermögen werden angerechnet, die nicht angerechnet werden dürfen; Personen, die nicht unterhaltspflichtig sind, werden voll zum Unterhalt herangezogen (siehe Bedarfsgemeinschaft); eheähnliche Gemeinschaften werden unterstellt, die keine sind; Mehrbedarfe oder sogar leistungsberechtigte Personen werden vergessen usw..
Nicht zuletzt führen unausgereifte Datenverarbeitungsprogramme dazu, dass auch Sachverhalte, die Sie angegeben haben, unter den Tisch fallen.

TIPP
Um zu verhindern, dass Ihre Unterstützung noch unter das offizielle Armutsniveau fällt, sollten Sie Ihre Bescheide sorgfältig überprüfen oder überprüfen lassen.

Wenn Sie feststellen, dass die Leistung falsch berechnet wurde, weisen Sie Ihren Sachbearbeiter sofort darauf hin. Wenn dieser daraufhin unverzüglich den Bescheid korrigiert, müssen Sie keinen Widerspruch einlegen. Das ist der einfachste Weg. Wenn er den Bescheid nicht von sich aus korrigiert, legen Sie Widerspruch ein. Beachten Sie dabei unbedingt die Fristen. Sie haben eine Frist von einem Monat, wenn Sie über die Rechtsmittel (Widerspruch) belehrt worden sind bzw. von einem Jahr, wenn das nicht geschah.
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, wird der Verwaltungsakt "bestandskräftig". Wenn Sie die Frist einhalten, ist eine Nachzahlung für die entsprechenden Zeiträume möglich, entweder über das Widerspruchsverfahren oder eine Klage. Prüfen Sie also, ob, wann und in welcher Form im Zeitraum der vergangenen zwölf Monate schriftliche Bescheide erlassen wurden.

3.1 Der Bescheid ist bestandskräftig und Sie stellen fest, dass Ihnen zu wenig gezahlt wurde
Vielleicht dachten Sie, eine Behörde kann gar keine Gesetze mißachten, weil es doch eine Behörde ist. Oder Sie kennen das Recht gar nicht und wussten daher auch nicht, was rechtswidrig ist. Auch wenn Sie aus diesen oder anderen Gründen keinen Widerspruch eingelegt haben, ist noch nicht alles verloren.

Alg II
"Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch." (§ 40 Abs. 1 SGB II) In diesem "Zehnten Buch" (SGB X) steht: "Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen." (§ 44 Abs. 1 SGB X - Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes)
Alg II-Empfänger haben also in diesen Fällen Anspruch auf Nachzahlung, auch wenn ein Bescheid bestandskräftig geworden ist, weil Sie keinen Widerspruch eingelegt haben.

Beispiel
Die Behörde geht davon aus, dass Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Ihr Partner, mit dem Sie erst ein Jahr zusammenleben, gibt aber sein Geld vorrangig für seine eigenen Bedürfnisse (Auto- Kredit, Unterhaltszahlungen, Hobbies usw.) aus, nicht für Sie. Aufgrund der Lektüre unseres Leitfadens fällt Ihnen auf, dass Siedeshalb gar nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

3.11 Überprüfungsantrag
Wenn das Recht unrichtig angewandt oder falsche Sachverhalte unterstellt wurden, müssen Sie die Behörde auffordern, den rechtswidrigen, nicht-begünstigen Verwaltungsakt zurückzunehmen.
Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die Tatsachen, die ihn rechtfertigen, bei seinem Erlass nicht vorgelegen haben. (BVerwGE 18, 168) Ein Verwaltungsakt ist nicht-begünstigend, wenn Sie durch ihn benachteiligt werden, weil Sie zu wenig bekommen. Laut Gesetzgeber können Sie von einer Behörde nie beschissen werden; Sie können nur "nicht begünstigt" werden.

Die Behörde muss auf Ihren Antrag hin den ursprünglichen Bescheid prüfen. Wenn sie sich für Sie positiv entscheidet, nimmt sie den alten Verwaltungsakt mit einem Rücknahmebescheid zurück und stellt Ihnen rückwirkend einen neuen Bescheid aus. Dieser gilt dann natürlich auch dann für die Zukunft, wenn der falsche Bescheid für ein Jahr ausgestellt worden war.
Wenn die Behörde sich negativ entscheidet, muss sie einen begründeten Bescheid ausstellen. Gegen den können Sie dann Widerspruch einlegen bzw. klagen.

3.12 Zeitraum für Nachzahlungen
"Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen ... längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht." (§ 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X) Die Nachzahlung muss mit 4% verzinst werden. (§ 44 Abs. 1 SGB I)
Wenn ein Bescheid von Amts wegen zurückgenommen wird, beginnt die Vierjahresfrist am 1.1. des Jahres der Rücknahme. Wenn ein Bescheid aufgrund Ihres Antrags zurückgenommen wird, dann rückwirkend vom Zeitpunkt des Antrags. (§ 44 Abs. 4 Satz 3 SGB X)

Ausnahme
Wenn Bescheide rechtswidrig werden, weil das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung für rechtswidrig erklärt oder die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte Verwaltungspraktiken der Behörde für rechtswidrig erklärt, werden Bescheide nur ab dem Datum der Entscheidung des BVerfG bzw. der Herausbildung der "Ständigen Rechtsprechung" zurückgenommen.

Ich wünsche viel Kraft und viel Erfolg

Hilfe2006
06.01.2006, 17:12
Ich wünsche viel Kraft und viel Erfolg

Dankeschön, für die Antwort....
Ach die ARGE ist in Mayen, Arbeitsgemeinschaft Mayen-Koblenz
...und der Anwalt eigentlich recht fit-aber dennoch weiß ich nun immer noch nicht,
was passiert den Leuten wenn Sie rückwirkend aus Hartz IV fliegen
und somit sich rückwirkend krankenversichern müssen??????????????

Ich bin doch kein Einzelfall :patsch: oder doch??
gruß B.

StephanK
06.01.2006, 17:44
aber dennoch weiß ich nun immer noch nicht, was passiert den Leuten wenn Sie rückwirkend aus Hartz IV fliegen und somit sich rückwirkend krankenversichern müssen??????????????Kommt drauf an, ob Du privat krankenversichert bist (dann ist es einfach Verhandlungssache) oder gesetzlich. Wenn Du in dem fraglichen Zeitraum keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen musstest, solltest Du die Sache für die Vergangenheit erst mal auf sich beruhen lassen. Für die nächste Zukunft musst Du Dich auf eigene Kosten freiwillig versichern und das Geld dafür irgendwo auftreiben - leider!

Hilfe2006
13.01.2006, 15:43
So es gibt wieder neues von meiner ARGE in Mayen....

Gestern habe ich denn also wieder Post bekommen; jetzt werde ich beschuldigt meinem Sohn gegenüber nicht meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

Er hat wohl angegeben, dass ich ihn nicht unterstütze. Welch' ein Witz, erst zieht er aus und lässt mich mit den Konsequenzen sitzen (ich bin mit meinem Freund zusammengezogen, man erinnere sich), mir wurde das Hartz IV ersatzlos gestrichen----der Fall ist immer noch in der Schwebe, ich bekomme nichts mehr, sogar auf eigenen Kopf muss ich mich nun krankenversichern und nun soll ich für den Unterhalt meines Sohnes aufkommen.

Also alles von vorne, denn den Damen und Herren ist wohl nicht !!!!!!!! bekannt in welcher Misere ich stecke.Wobei ich dieselbigen immer von allen Änderungen in Kenntnis gesetzt habe!!! Ergo habe ich heute versucht den zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen......umsonst, aber nun ja, heute ist Freitag und da ist es auf den Ämtern immer ein wenig schwierig mit der Erreichbarkeit dieser Mitarbeiter.

Mal davon abgesehen, das man ja alle aktuellen Unterlagen dort vorliegen hat, soll ich nun auf ein Neues alle Angaben von vorne machen, um zu belegen, wie es mit meiner Bedürftigkeit steht, beziehungsweise in welcher Höhe ich nun für den Unterhalt meines "fleissigen" Sprößlings aufkommen kann.

Aber ich hätte da einen tollen Vorschlag; nachdem ja mein Freund mich nun zu unterhalten hat, kann er doch sicher auch noch (außer meiner Krankenkasse) den Unterhalt für meinen Sohn übernehmen.... :-x

Ich meine als in Regelinsolvenz-Lebender kann man doch sicher das auch noch finanzieren??

Ach ja und was die Krankenkasse und mein Problem angeht, da stoße ich nun auch auf Schwierigkeiten :kotz: Da die Pflichtversicherung vor freiwilliger Versicherung geht und die ARGE mich immer noch nicht abgemeldet hat :?: könne man meine Anmeldung auf freiwillige Weiterversicherung eigentlich nicht annehmnen :-x

Aber dann sich doch ein Herr für mich eingesetzt und so wurde mein Antrag angenommen, das heißt er liegt jetzt in Koblenz zur Überprüfung......

Meine HARTZ IV-Akte dagegen liegt in Koblenz beim Sozialgericht und zur Zeit passiert nix, weil da sooooooviel los ist!
Das einzig positive ist, das ich mittlerweile einen 400,-€-job gefunden habe.....
Wohl muss ich pro Schicht hin und zurück 48,6 km fahren, verdiene pro Stunde 5,12 € , aber wenigstens bin ich nicht mehr "nur-noch-zuhause". Und es gibt noch einen Haken, im ersten Monat habe ich 41,46 € und im zweiten dann schon fast 300,- € (und ca 600 km gefahren)verdient, jedoch weiß ich nie, wie hoch mein Verdienst im nächsten Monat sein wird.

Also werde ich auch nie genau wissen, ob ich meinen krankenkassenbeitrag in Höhe von 130,- € monatlich auch aufbringen kann. :x

Wie soll das alles nur enden.................]

gazelleklaus
14.01.2006, 05:41
:mymind:

So schade es auch ist, im Falle Hartz IV gilt nicht nicht "Ehrlich währt am längsten".
Wenn Du ehrlich bist, wirst Du auch noch bestraft. :kotz:
Ich glaube, die meisten Deutschen sind einfach zu doof sich mit Behörden, oder der Obrigkeit auseinander zu setzen. Mich eingeschlossen.
Ich wohne mietfrei in einem Wochenendhaus meiner Mutter mit Holzofenheizung. Mir kam am Anfang meiner Arbeitslosigkeit auch nie in den Sinn einen Mietvertrag zu machen. Und jetzt fressen mich die Nebenkosten auf.

Aber versuche es positiv zu sehen.

:-DD :applaus: DU BIST DEUTSCHLAND !!! :applaus: :-DD


P.S. Tut mir leid, aber ohne diesen Sarkasmus und die Ironie kann ich das auch nicht mehr ertragen.
Gruß gazelleklaus

Hilfe2006
14.01.2006, 14:55
:-DD :applaus: DU BIST DEUTSCHLAND !!! :applaus: :-DD


P.S. Tut mir leid, aber ohne diesen Sarkasmus und die Ironie kann ich das auch nicht mehr ertragen.

Hallo,
ja wenn ich nicht über eine ausreichende Portion Ironie verfügen würde, dann hätte ich mich bestimmt schon aus unserem sozialen netz verabschiedet..... :oops:
grüßchen B.

Hilfe2006
19.01.2006, 10:06
Es gibt Neues
Mein Anwalt hat gestern angerufen, das Sozialgeicht Koblenz hat für uns entscheiden!!!!!!!!!!!!!!
Das heißt ich habe weiterhin Anspruch auf Hartz IV. :lol:
Die Tage gibst mehr Infos, sobald ich es schriftlich habe.....
Grüßchen aus der Eifel, B.

gazelleklaus
19.01.2006, 16:03
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Herzlichen Glückwunsch !

Wieder einmal (leider viel zu slten) hat die ARGE Ihre Grenzen aufgezeigt bekommen.
Wie schreibt ein Mitglied so treffend:

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Gruß aus der Pfalz, K.