Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahlt Amt Wohnnung.. Hannover...
christina
14.01.2006, 00:05
Hallo,
wir (2 Erwasene und 2 Kinder, 5 und 2)wohnen zur Zeit in einer 3-Zimmer-Wohnung (72 m2) in Hahnnover und müssen unbedingt umziehen.
Soweit ich weiß, steht uns eine 4-Zimmer Wohnung zu, bis 85 m2... 535€ Grundmiete ohne Heizkosten
Nun haben wir eine tolle Wohnung gefunden. Die wir auch bekommen würden, Hausintern, also gleicher Vermieter.
Die Grundmiete wären rund 620€ und 220€ Stadtwerke. Die Wohnung an sich hat 88 m2.
Wie hoch die Heizkosten sind, weiß ich noch nicht genau.
So weit wie ich das sehe liegt die Wohnung, die wir in Aussicht haben über den Regelsatz.
Kann das Amt uns verweigern die Wohnung an zu mieten?
MFG
Christina
Betroffener
14.01.2006, 00:11
:welcome: Christina,
das Amt kann Euch nicht verbieten, die Wohnung anzumieten.
So weit ist es zum Glück noch nicht.
Das läuft leider subtiler ab. Leider kann das Amt aber die Miete ganz oder vollständig verweigern oder nur die alte Miethöhe weiter zahlen, wenn es der Wohnung nicht zugestimmt hat - eben weil diese kostenmäßig aus dem Rahmen fällt.
Also auf zum Amt und versuchen, das zu Regeln.
Viel Glück dabei.
christina
14.01.2006, 00:18
Hallo,
ja das werden wir schnellst möglich tun, aber kann man nicht sagen das Amt soll den Höchstbetrag für eine 4-Zimmer-Wohnng zahlen?
Und was ist mit den Stadtwerken? die zahlen die doch auch, dann könnte man doch einfach die Differenz zahlen, wenn es nicht zu hoch ist???
MFG
Christina
Sternlicht
17.01.2006, 23:43
Hallo noch Neu, hab mich schon versucht schlau zu machen *uff*
also ich weiß das wenn ich mit meinem Sohn von Hamburg nach Niedersachsen (Kreis Uelzen) ziehen möchte, keine Kaution & Umzugskosten bekäme.
Hoffe sozusagen auf netten Vermieter der die Kaution in Raten nimmt. (soll ja gesetzlich (für 3 Monate) so sein.
Dann hab ich gehört & gelesen, das ich trotzdem auch wenn es in dem Regelsatz liegt, die "Neue" Arge vor unterschreiben des Mitvertrages fragen muss.
Nun rief ich heute noch bei der Arbeitslosentelefonhilfe an, dort sagte man mir das ich auch die -noch zuständige- (alte Arge) grundsätzlich um Erlaubnis bezw. Zustimmung fragen muss, das ich _überhaupt_ umziehen darf. Also Hamburg verlassen darf.
(obwohl eine Art von Maßnahme zu der Zeit wohl nicht laufen wird. weil im Febr. gerade wieder eine Endet, und direkt vorher hatte ich auch eine Andere)
Und wenn ich keinen wichtigen Grund aufweisen könnte, können oder würden Sie es wohl verbieten
???? :sad: :sad:
Ich bin doch kein Verbrecher mit Tatverdacht, verlassen Sie nicht die Stadt.
menno- die können doch froh sein, das Sie Einen los sind??!!
ich traue mich nun gar nicht zu fragen. Das Einzige was für die (aber wohl nicht wirklich)als Grund zählen könnte, das mein Partner (seid 3 Jahren) auf der Ecke wohnt & arbeitet. Aber wir wollen nicht zusammen ziehen.
weil das könnten wir uns auch nicht leisten, weil Harz4 dann ja eh wegfiele. Klar ist das ich dort auch ein Job suche! Aber ist ja nun eh sehr schwer (gerade mit Kind-grummel) und erst Job & dann dort auf Whg hoffen, ist auch sone Sache. Die Bahn täte sich freuen, klar.
weiß da von euch Jemand mehr drüber?
sorry das es so lang wurde.
Kann sogar die alte Arge mit verbieten wegzuziehen. (wenn noch kein Job)
danke einfach mal im Vorraus
StephanK
18.01.2006, 08:59
Nein, natürlich kann Dir kein Alg II-Träger verbieten, wegzuziehen. Wenn Du aus seinem Zuständigkeitsbereich wegziehst, sowieso nicht. Dann ist er einfach nicht mehr für Dich zuständig - Punkt.
Es gibt "nur" zwei Probleme:
1) Umzugskosten werden nur übernommen, wenn Du entweder wegen eines neuen Jobs umziehst oder innerhalb des Bezirks eines Alg II-Trägers, weil dieser Dich auffordert, eine billigere Wohnung zu suchen. Wenn Du aber aus privaten Motiven woanders hin ziehst, musst Du die Umzugskosten selbst tragen.
2) Der Alg II-Träger im Kreis Uelzen muss natürlich Deine Mietkosten bis zu der im Kreis geltenden Höhe tragen. Du solltest Dir das aber vorher absegnen lassen, damit's hinterher keinen Ärger gibt. Für die Kaution gilt leider das gleiche wie für die Umzugskosten.
Sternlicht
18.01.2006, 09:17
ach deine Sätze schickt trotdem der Himmel ;)
das mit Umzugskosten & Kaution war mir ja klar. Würde zwar hammerhart aber muss irgendwie.
Aber wenn Sie nicht nein sagen können, ist das schon die halbe Miete. Und wenn Uelzen ja sagt, weil Miete im Regelsatz ist ....
hach, danke dir - du hast mir gerade ein wenig Mut wieder gemacht :))))
1) Umzugskosten werden nur übernommen, wenn Du entweder wegen eines neuen Jobs umziehst oder innerhalb des Bezirks eines Alg II-Trägers, weil dieser Dich auffordert, eine billigere Wohnung zu suchen. Wenn Du aber aus privaten Motiven woanders hin ziehst, musst Du die Umzugskosten selbst tragen.
Hallo StephanK,
meine Freundin (ALG-II Empfängerin) muss aus privaten Gründen umziehen. Wir hatten geplant zusammenzuziehen, beide schon ihre Wohnungen gekündigt, jetzt fällt das jedoch aus diversen Gründen flach. Sie wohnt zur Zeit auf 30qm, zahlt ca. 230€ Miete. Wohnung wurde zu Ende Februar gekündigt. Muss das Amt auch erhöhte Mietkosten bezahlen? Bis zu 45qm und 420€KM wären ja erlaubt. Habe mir aber gerade sagen lassen, dass die Wohnung nicht teurer werden dürfte, als ihre bisherige, da sie ja bereits im Leistungsbezug stehe.
Bin etwas verwirrt.
Gruß,
pumpkin
StephanK
19.01.2006, 13:40
Unter bestimmten Voraussetzungen geht das schon, siehe diese Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=4839). Das ist aber ein umstrittenes Thema, so dass sie einige Konfliktbereitschaft mitbringen sollte, wenn sie das so durchziehen will.
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