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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : § 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld


Kymco431
14.01.2006, 00:21
Hallo zusammen!

Ich habe Fragen zum Thema "Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld":

Ich bekam seit Juni 2005 diesen Zuschlag in voller Höhe. Nun bin ich (seit 01.01.06) umgezogen - innerhalb der selben Stadt, aber in einen anderen Bezirk - und musste einen komplett neuen Antrag auf ALG II ausfüllen und abgeben. Das fand ich ja schon ziemlich nervig.

Trotz meiner darin enthaltenen Angabe, dass ich von Nov. 04 bis Mai 05
ALG I erhalten habe (Nachweise dafür hatte ich dem Antrag beigefügt), erhalte ich nun nach dem neuen Bewilligungsbescheid diesen "Befristeten Zuschlag ... " nicht mehr.

1. Frage: Entfällt etwa der Anspruch darauf, wenn man umzieht? :patsch:

2. Frage: Wenn nicht, muss ich den Widerspruch schriftlich einreichen, oder kann ich direkt zum Sachbearbeiter gehen und vor Ort den Widerspruch einlegen?

3. Frage: Gibt es für die "überforderten" Sachbearbeiter - als Beweis - irgendwelche §§, die man ihnen "entgegenschleudern" kann (falls ich weiterhin Anspruch auf den Zuschlag habe)? :-x

Vielen Dank schon mal an Alle, die mir antworten.

Viele Grüsse

Kymco :wink:

balu77md
14.01.2006, 19:55
der §24 (glaub sgbIV) gilt auch wenn du umziehst. diese leistungen werden ja schließlich gezahlt weil damit du nicht in finanzielle nöte gerätst. ich halte es immer so das ich widersprüche vor art beim bearbeiter abgebe und mir einen kopie abzeichnen lasse. nicht das es heißt auf postwege abhanden gekommen.

Betroffener
14.01.2006, 20:33
Hallo Balu77md.

Manchmal gewinne ich den Eindruck, der befristete Zuschuß nach §24, wird grundsätzlich "vergessen" - obwohl in den Anträgen explizit immer der Tag des letzten Bezuges von Arbeitslosengeld I abgefragt wird (und bestimmt auch ausgefüllt wird).

Also entweder versuchst Du das direkt im Gespräch mit dem Sachbearbeiter als Sofortkorrektur zu klären bevor die Widerspruchsfrist abgelaufen ist (geht am schnellsten) oder es bleibt nur der Widerspruch, der dann voraussichtlich 3 Monate Durchlaufzeit hat.

balu77md
14.01.2006, 21:50
Hallo Balu77md.

Manchmal gewinne ich den Eindruck, der befristete Zuschuß nach §24, wird grundsätzlich "vergessen" - obwohl in den Anträgen explizit immer der Tag des letzten Bezuges von Arbeitslosengeld I abgefragt wird (und bestimmt auch ausgefüllt wird).



diesbezüglich fällt mir nur das denken an wirtschaftlichkeit ein.. nur das in dem fall die wirtschaftlichkeit der arge bedacht wird :-)

Kymco431
15.01.2006, 17:16
Hallo balu77md,

danke für Deine Antwort. Ich hab jetzt einen Widerspruch verfasst und werde ihn morgen mit allen nötigen Unterlagen direkt beim JobCenter abgeben.

Was auch immer dabei rauskommt, werde ich dann hier berichten.

Bis dahin viele Grüsse

Kymco
:danke:

Kymco431
25.01.2006, 22:45
Hallo!

Wie versprochen, hier kurz das Ergebnis. War also beim JobCenter, wo es dann hieß: "... oh...äh...ja...äh... das wurde wohl vergessen...".

Seit gestern hab ich nun einen neuen Bewilligungsbescheid, wo nun auch die 160 € enthalten sind. Allerdings versteh ich die dort angekündigte Staffel nicht. Die lautet: bis April 06 bekomme ich 160 €, ab Mai 06 bekomme ich 141 € und ab Juni dann 80 €. Ist das so okay?

Ich dachte, wenn man diesen Zuschlag bekommt, erhält man im 1. Jahr 160 € monatlich und im 2. Jahr 80 € monatlich. Danach fällt er dann ganz weg. Weiß da jemand genauer drüber bescheid? :patsch:

Viele Grüße

Kymco

balu77md
26.01.2006, 18:05
hallo,
da du ja nun weißt wie das mit dem widerspruch läuft - auf ein neues..
du hast 12 monate anspruch auf 100% (max 160,-) und dann weitere 12 monate auf 50%.
kenne zwar nicht den genauen wortlaut deines bescheides aber die summe sollte schon über 12 monate gezahlt werden.

TommyHB
27.01.2006, 02:34
hallo,
da du ja nun weißt wie das mit dem widerspruch läuft - auf ein neues..
du hast 12 monate anspruch auf 100% (max 160,-) und dann weitere 12 monate auf 50%.
kenne zwar nicht den genauen wortlaut deines bescheides aber die summe sollte schon über 12 monate gezahlt werden.

Also derartige Aussagen sind in meinen Augen nicht in Ordnung. Nicht in Ordnung aus dem Grunde weil sie klar falsch dargestellt werden. Auch über diesen Zuschuss wurde hier sehr viel geschrieben und auch auf die entsprechende Rechtsprechung verwiesen.

Und ich kann nur von mir ausgehen. Ich erhielt ein ALGI in Höhe von 720,00 Euro rundgerechnet und bekommen heute einen befristeten Zuschuss von 39,00 Euro.
Also der Aussage hier wären es 100 % die mir zustehen würden. Na dann mal ab mit dem Widerspruch... denn dann müsste ich ja 720,00 Euro dazu bekommen. Und auch die 50 % nach dem ersten Jahr lasse ich mir durchaus gefallen zu meiner ALG II Zahlung auch wenn du hier maximal 160,00 Euro ansprichst. Die würden sowohl bei 100 % als auch bei 50 % erhalten bleiben.

Was ich hier sagen möchte ist folgendes. Unerfahrene lesen diesen Thraed überlegen nicht viel sondern rennen nach diesen Aussagen entsprechend zum Amt und fallen dann auf die Nase, machen sich lächerlich und verzichten aufgrund dieser Erfahrung am Ende darauf weiter gegen Mißstände vorzugehen.

Wie gesagt es gibt genug Threads zu genau diesem Thema und auch gute Verweise.

balu77md
27.01.2006, 16:28
sorry richtig lesen ;-)
es gilt.. die differenz vom algI und algII ist berechnungsrundlage.
dort raus erschließt sich dann das du max 160€ (höchstbetrag der zusaätzlichen leistungen = 100%) bekommen kannst.

sollte aber irgendein missverständniss durch meine art des schreibens und deine art des lesens auftreten dann bitte ich um genauere zitate..
werde dann versuchen das klar zu stellen.