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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahlungs geht auf's Konto vom Mitbewohner


Hygeia
30.11.2006, 16:40
Hallo,


ich habe heute einen Aufhebungsbescheid bekommen. Der Wortlaut ist folgender:


"... die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II ) wird ab 01.01.2007 ganz aufgehoben.

Die Bewilligungsentscheidung ist aus folgenden Gründen aufzuheben:

Laut Gesetz bildet derjenige, der länger als ein Jahr mit einem Partner zusammenlebt, eine Bedarfsgemeinschaft.

Da sie länger als ein Jahr zusammenleben, muss ich hier von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen.

Diese Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 3a Nr 1 SGB II . ...."


Es kann doch nicht sein das ich ab Januar gar kein Geld mehr bekomme. Ist es nicht viel mehr so das wir neuerdings in der Beweislast liegen? Wie kann dann so genau gesetzlich geregelt sein das es einfach so ist? Mal ganz davon abgesehen das wir gar nicht wissen wie wir beweisen sollen das wir kein Paar sind. Ich muss doch dagegen was tun können oder nicht? Ich hoffe sehr das ich hier Hilfe finde.


liebe Grüße Hygeia

StephanK
30.11.2006, 17:24
:welcome: Hygeia,
wenn Du den Text 1:1 wiedergegeben hast, sind in der Begründung in der Tat Schnitzer drin.
Habt Ihr denn Angaben über das Einkommen Deines Mitbewohners gemacht? Oder wird hier einfach munter in's Blaue hinein vermutet?

Es ist allerdings richtig, dass nach einem Jahr des Zusammenlebens von Gesetzes wegen vermutet wird, dass der/die Partner/in für einem aufkommt. Dazu müssen aber Angaben über dessen/deren Einkommen erhoben werden.

Die gesetzliche Vermutung ist widerlegbar, wobei freilich noch immer recht unklar ist, wie man sie praktisch widerlegen soll. Die bloße Versicherung "er/sie kommt nicht für mich auf" soll jedenfalls nicht ausreichen.

So oder so solltest Du erst einmal schriftlich und nachweisbar Widerspruch einlegen.

Hygeia
30.11.2006, 17:53
Hallo StephanK,

danke. Ja der text ist 1:1. Mein Mitbewohner ist selbst Hartz 4 Empfänger. Das es von gesetz wegen vermutet wird das weiß ich. Aber im Schreiben klingt das nach endgültiger Sache die so ganz einfach so ist. Widerspruch werde ich auch einlegen. Weiß nur noch nich genau wie ich den formulieren sollte. Nachdem bei uns schon mal geschaut worden is ob wir auch wirklich ne WG sind, dachte ich das sie wenigstens nochmal vorbeischauen und sich die Wohnung anschauen.



liebe Grüße Hygeia

StephanK
30.11.2006, 18:10
Nachdem bei uns schon mal geschaut worden is ob wir auch wirklich ne WG sind, dachte ich das sie wenigstens nochmal vorbeischauen und sich die Wohnung anschauen.Das kapiere ich nicht so recht! Was für ein Besuch war das? Haben die Amtsmitarbeiter sich zu ihrem "Ermittlungsergebnis" geäußert? Was haben die dabei sehen wollen und was haben sie zu sehen bekommen?

Hygeia
30.11.2006, 18:20
Also der besagte Besuch is schon etwas her. Müßte auch irgendwo noch den Zettel haben wos drauf steht. Da war eine Frau da. Die zu mir wollte um zu prüfen ob es sich auch wirklich um eine WG handelt. Sie wollte mein Zimmer sehen und die Räume die gemeinschaftlich genutzt werden. Außerdem hat sie auch einen Blick in den Kühlschrank geworfen. Der is unterteilt und mit Namensschilder versehen. Dann hat sie mir noch ein paar Fragen gestellt. Und einen Zettel musste ich ausfüllen und unterschreiben. Da gings um Sachen wie mögliche gemeinsame Konten, getrennte Einkäufe, Kochgewohnheiten bzw Essgewohnheiten (allein oder mit Mitbewohner) usw. Als sie ging meinte sie noch das sie nicht glaubt das es Probleme geben wird und wir als WG anerkannt werden. Was ja auch so war. Das war aber alles als wir noch kein jahr zusammen gewohnt haben.

StephanK
30.11.2006, 18:28
Ich denke, dann sollte in der Widerspruchsbegründung genau auf diesen Hausbesuch und dessen Ergebnis verwiesen und mitgeteilt werden, dass sich an dem Zusammenwohnen (nicht Zusammenleben!) seitdem nichts geändert hat. Folglich besteht auch jetzt noch keine Einstandsgemeinschaft, und erst recht entsteht sie nicht durch reinen Zeitablauf.

Hygeia
30.11.2006, 18:33
Danke Dir für den Tip. Das werde ich auf jeden Fall mit einbringen. :)

Hygeia
23.01.2007, 19:32
Hallo,


ich habe im November einen Änderungsbescheid bekommen. Es wird eheähnliche Gemeinschaft vermutet. Dazu hatte ich schon einen Beitrag geschrieben. Nun ist es so das aus dem Änderungsbescheid hervorgeht das mir gar nichts mehr zusteht. Widerspruch wird bearbeitet.

Mein Problem was ich jetzt habe ist folgendes. Die Zahlung für den Januar gingen auf das Konto von meinem Mitbewohner. Ich habe mit dem zuständigen Bearbeiter telefoniert. Er meint er könne jetzt daran nichts mehr ändern da die Zahlung raus ist. Und ich solle mich mit meinem Mitbewohner einigen er wäre verpflichtet mir das Geld auszuzahlen. Das möchte aber weder ich noch mein Mitbewohner. Ich glaube das uns daraus eh nur ein Strick gedreht werden würde. Auch wenn gesagt würde diesesmal würde es nicht als gegenseitiges Einstehen gewertet. Ich halte es jedoch für einen Trick. Er hat auch gesagt das es so sein müsse da ja eheähnlich vermutet werde. Und wir in der beweispflicht sind aber das ja eh nicht beweisen können.

Als ich heute wieder angerufen habe hat man angeblich versucht mich zu verbinden. Er soll nicht da gewesen sein. Nun werde ich am Donnerstag hingehen und einen Verrechnungsscheck verlangen und das sie sich das Geld eben zurückfordern. Aber um ehrlich zu sein denke ich das er das ganze abschmettern wird. Auch wenn andere vom Jobcenter gesagt haben das es nicht sein kann. Ebenso könnten die doch mit n Finger im Telefonbuch suchen. Is doch wahr.

Kann mir jemand einen Tip geben wie ich das Geld doch noch bekommen kann? Haben die überhaupt das Recht die Zahlung mit beim Mitbewohner aufs Konto zu überweisen?

liebe Grüße Hygeia

saschaberlin
26.01.2007, 12:52
Woher hatten die denn die Kontonummer des Mitbewohners? Ich vermute mal: da zahlst du deinen Anteil der Miete drauf...

Wenn du sie selber angegeben hast, wirst du dir diese "Fehlüberweisung" möglicherweise anrechnen lassen müssen. Auf alle Fälle Geldübergabe schriftlich fixieren (ausführliche Quittung, offensichtliche Fehlbuchung etc.) und im Amt Kopie vorlegen. sonst rechnen sie dir das womöglich noch als zusätzliches Einkommen an...

Wenn du beide angegeben hast: Schusseligkeit im Amt. Schriftlich formulieren, Geld nochmal fordern und sollen die sich das holen, wo sie das hingeschickt haben...

Viel Glück!

Hygeia
30.01.2007, 17:07
Hallo,

na die haben doch die Kontonummer von meinem Mitbewohner weil er die bei seinem eigenen Antrag angegeben hat. Wir haben zwar vorher einen Bescheid bekommen worauf wir aber Widerspruch gelegt hatten. Nach Telefonaten mit den Sachbearneiter und ewiges hin und her hatte es sich für ihn erledigt. Ich könne auch ausziehen etc etc etc. Ich ahbe eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben und zum Chef persönlich gefaxt. Nun habe ich morgen um 14 Uhr bei einer Frau ( die aber wahrscheinlich im gleichen Büro wie der sachbearbeiter sitzt). Mein Mitbewohner auch. Na die werden versuchen uns so rund wie möglich zu machen. jemand meinte es gibt gesetzliche Regelungen da sich das Recht ahbe das es auf mein Konto landet. Aber keiner weiß wo ich diese finden kann. Ich muss sagen mir ist vor morgen nicht geheuer :?

StephanK
30.01.2007, 17:22
Ich habe diesen mit Deinem früheren Beitrag zusammengeführt, weil es um die gleiche Sache geht.

Nachfrage: Hattet Ihr von Anfang an jede/r für sich einen Antrag gestellt?