Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aus Untermieter wurde Freund..
Hallo zusammen :)
Ich hätte mal eine Frage.
Und zwar ist es so, dass ich zum 1.2. umziehe.. da die Wohnung so groß ist und ich sie vom Amt nicht genehmigt bekommen hätte, habe ich mir einen Untermieter genommen.
Jetzt ist im Laufe der Zeit - da wir ja gemeinsam streichen und auch sonst mehr Zeit miteinander verbracht haben - eine Beziehung daraus entstanden.
Ich möchte das natürlich melden beim Amt, damit es keine Probleme gibt. Es ist ja in dem Sinne dann keine Wohngemeinschaft mehr sondern eine Art "Lebensgemeinschaft" oder?
Nun würd ich gerne wissen, was da auf mich zukommt..
In wiefern wird mir sein Gehalt angerechnet usw. (ich beziehe Hartz4) Gibts da ne Pauschale?
Ich muss dazu sagen, dass er Kredite abzuzahlen hat und in dem Sinne "Schulden" hat...
Wird das bei der Berechnung bedacht?
Wäre super klasse, wenn mir jemand helfen könnte. Es ist ja nicht mehr lang bis zum Umzug und ich hätte es gern vorher gewusst!
Vielen vielen dank und liebe Grüße
Lisa
Biberzahn
14.01.2006, 12:43
Hallo Lisa82 und :welcome:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, so kennst du deinen Freund der ja auch zeitgleich Untermieter ist, erst kurze Zeit. Wenn du jetzt also zum Amt maschierst und denen mitteiltst das du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, dann bekommst du vorraussichtlich keinerlei Leistungen mehr, da die Einkünfte deines Freundes herangezogen werden. Desweiteren bist du auch nicht mehr Krankenversichert, und musst dich dann selber versichern bzw. dein Freund muss für dich deine Krankenversicherungsbeitrag bezahlen und er muss dich auch so finanziell unterstützen, da du ja keine Leistungen bekommst.
Also was ich dir damit sagen will.... Dein Freund ist dein Untermieter und du hast sicher auch einen Vertrag mit ihm geschlossen. Das Amt hat es nicht zu interessieren das ihr beide euch "näher gekommen" seit. Du als ALG II Bezieherin lebst in einer WG und bist somit alleinstehend. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich lebe auch mit meinem Freund zusammen aber als Wohngemeinschaft und nicht als eheähnliche Gemeinschaft.
Schau hier im Forum mal in den Bereich "Bedarfsgemeinschaften, Eheähnliche Gemeinschaften" und in Info-ALG II. Da findest du alles was du zum diesem Thema wissen musst.
Viel Spass beim Lesen und hoffentlich die richtigen Erkenntnisse... :wink:
Gruß
Biberzahn
balu77md
14.01.2006, 18:34
hallo,
ich denke mir mal mein vorredner hat alles gut beschrieben.. aber ein kleiner anmerker zum schmunzeln von mir...
laut einem aktuellen urteil des sozialgericht magdeburtg (glaub köln hat ein ähnliches urteil gesprochen) ist einen sexuelle beziehung nicht zwingend einen lebensgemeinschaft.. ;-)
Hallöchen ihr beiden!
Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!!! :D
Das ist ja wahnsinnig, dass man da gleich gar nix mehr kriegt!! WOW!! Hätte ich jetzt nicht gedacht...
Aber wenn das der Fall ist, dann werde ich mich mal lieber an eure Tipps halten. Ich mein, er hat ja sein eigenes Zimmer und er hat auch nen Untermietvertrag. Wenn er dann ab und an in meinem Bett schläft kann ja keiner was sagen :P
Ich danke euch echt sehr! :D
Ganz liebe Grüße!!
Lisa
balu77md
14.01.2006, 22:00
anmerkend sei aber erwähnt das er in seinem eigenen zimmer aber alles so eingerichtet haben muss, das er da auch schlafen und wohnen könnte.
es hat letztes jahr noch bei einer beweislast seitens der arge bestanden, wenn ich richtig informiert bin liegt die beweislast wieder beim antragsteller.
aus dem bekanntenkreis weis ich, das wohngemeinsschaften unteschiedlicher geschlechter schnell als lebensgemeinschaft umgenannt werden. in einem fall entscheiden nächste woche richter ob dem so ist.
ja das ist klar. das werden wir auch ganz normal so einrichten wie es ursprünglich geplant war. sonst wäre es blöd,wenn das amt mal vor der tür stehen sollte. außerdem muss man ja auch damit rechnen, dass es vielleicht nicht ewig hält..
aber danke für den hinweis :)
StephanK
15.01.2006, 12:53
es hat letztes jahr noch bei einer beweislast seitens der arge bestanden, wenn ich richtig informiert bin liegt die beweislast wieder beim antragsteller.Minister Müntefering strebt das an, aber so weit ist es noch nicht!
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