PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : selbständig, arbeitssuchend, arbeitslos ?


Gabi_67
14.01.2006, 19:25
Hier war mal ein ähnlicher Thread, jedoch wurde meine Frage dadurch nicht beantwortet:

Ich war ein halbes Jahr selbständig (Überbrückungsgeld bis 31.12.05). Nach telefonischer Auskunft Anfang Dezember solle ich mich sofort arbeitslos melden, um Hartz IV ab 1.1.06 zu bekommen.

Habe ich am 7.12.05 auch gemacht. Hartz IV-antrag mitbekommen mit Termin zur Abgabe am 16.1.06.

Auf bestimmt fünfmalige Nachfrage, was mit meiner Selbständikeit ist, solle ich doch den Sachbearbeiter fragen, der dann meinen Hartz IV-Antrag bearbeitet. "Ob sie ihre Selbständigkeit dann aufgeben oder nicht, und welche Vor- und Nachteile für sie entstehen, wird ihnen ihr Sachbearbeiter dann am 16.1.06 erklären, bis dahin haben sie Zeit, sich zu überlegen, ob sie selbständig bleiben wollen oder nicht"

Nach dem fünften Mal war es mir dann auch zu blöd, da die Dame anscheinend keine rechte Ahnung davon hatte, jedoch überzeugend für mich geklungen hat (o.k. Widerspruch in sich).

Durch einen dummen, aber wirklich dummen Zufall (hierfür entsteht ein weiterer Thread) erfuhr ich, daß ich nach meinem Besuch am 7.12.05 nicht arbeitslos sondern nur arbeitssuchend gemeldet bin. Dadurch könne ich auch kein Hartz IV bekommen, da dies nur für arbeitslose gelten würde, und als selbständiger kann ich nicht arbeitlos sein......kkrrmmmpfff

Nach langem Hin- und Her dann folgendes: Habe mein Gewerbe per 1.1.06 umgemeldet auf Nebenerwerb. Mir konnte bis jetzt noch keiner sagen, ab wann ich jetzt Hartz IV bekommen werde: Ab Tag der eigentlichen Antragstellung (7.12.05), ab Tag der Ummeldung auf Nebenerwerb (1.1.06) oder ab Tag der tatsächlichen Arbeitslosenmeldung (4.1.06).

Mir scheint das sowieso dubios. Anspruch auf ALG II haben u.A. Selbständige, deren Einkünfte unterhalb der blabla-Grenze (Wort fällt mir jetzt nicht ein) liegen.

Was stimmt jetzt und wer hat Recht? Und ab wann bekomme ich mein Geld?

Erwarte jetzt keine gültige Aussage, möchte nur ein paar Argumentationspunkte für Montag haben. Wer weis, was mir mein Sachbearbeiter hier für einen Bären aufbinden möchte.

Danke im voraus für Eure Hilfe.........

Betroffener
14.01.2006, 20:21
Hallo Gaby_67,

also erst Mal grundsätzlich:

Wenn das Arbeitseinkommen unterhalb des zur Anwendung kommenden Regelsatzes + Zuschläge + Kosten der Unterkunft liegt, kann jeder der bedürftig im Sinne des Gesetzes ist, ALG II beantragen - wie auch Menschen ganz ohne Einkommen. Hier gab es also seinerzeit eine grosse Türöffnung zu den Sozialleistungen (die jetzt schon wieder vielen leid tut).

Zur Erinnerung: Vor 2005 gab es Arbeitslosenhilfe (immerhin auf Basis der vorherigen Arbeitslosengeldes) nur für die, die vorher Arbeitslosengeld beziehen konnten, der Rest war auf das Sozialamt angewiesen und wurde meist abgewiesen.

Keine Gewerbeabmeldung, falls die 6 Monate Überbrückungsgeldzeit noch nicht vorbei sind (sonst will die Arbeitsagentur alles zurück haben).

Solange noch Überbrückungsgeld gezahlt wird, dürfte es kein ALG II geben.

Wenn das Überbrückungsgeld abgelaufen ist, kannst Du ALG II beantragen und ggf. noch weiter selbständig bleiben. Es ist vollkommen schnuppe ob Haupt- oder Nebengewerbe (es sei denn Du hast die Ummeldung innerhalb der 6 Monate des Überbrückungsgeldes gemacht - da kommt nur ein Hauptgewerbe in Frage).

Egal was in der ALG II Zeit anfällt - Einkünfte aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft werden auf das ALG II angerechnet abzgl. der bekannten Freibeträge.
Freibetragsregelung ab 01.10.05 (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/freibetragsregelung.html)

Wenn Du noch Deinen 1 Tag Arbeitslosengeld übrig hast, solltest Du den jetzt "nehmen", damit Du für die vollen 2 Jahre ab jetzt den befristeten Zuschuss nach §24 erhältst. Falls der letzte Tag schon weg ist, kann der befristete Zuschuss nur noch für max. 18 Monate gezahlt werden (Stichtag ist der letzte Tag des Bezuges von ALG I + 2 Jahre.

Der Zuschuss bezieht sich auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und erhöht möglicherweise irgendwelche Anrechnungsgrenzen, weil das auch Frau und Kind übergestülpt wird.

Parallel solltest Du auch prüfen, ob alternativ Wohngeld für Häuslebesitzer nicht die bessere Alternative wäre - wenn bei der Selbständigkeit wenigstens einigermassen was rüberkommt.
Wohngeld 2005 - Ratschläge und Hinweise (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#56)
Link auf die Webseite vom BMVBW mit allen Dateien (http://www.bmvbw.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-.htm)

Gabi_67
15.01.2006, 10:20
Hallo Betroffener,

danke für Deine Ausführungen.

Und schon wieder könnte mir die Galle überlaufen. Ich habe von vier verschiedenen Stellen beim Arbeitsamt gesagt bekommen, ich müsse mein Gewerbe abmelden oder zum Nebenerwerb ummelden. Da ein hauptberuflich Selbständiger nicht arbeitslos sein kann, und Hartz IV nur derjenige bekommt, der arbeitslos ist.

Die wissen doch von ihren eigenen Bestimmungen rein gar nix und ärgern unnötig die Leute.

Überbrückungsgeld wurde gezahlt von 01.07.2005 bis 31.12.2005. Das Gewerbe habe ich per 1.1.06 auf Nebenerwerb umgemeldet. Hat auch nur mal wieder 10,00 € unnötig gekostet, von den eventuellen Nachteilen mal abgesehen, die mir jetzt durch die Ummeldung wieder entstehen. Aber bin ja nur ich.

Gibt es irgendwo einen Text, indem das mit der Selbständigkeit erklärt wird, den ich denen mal unter die Nase halten kann, wenn ich am Montag meinen Termin habe?

Wäre nett, wenn da jemand noch was hätte für mich.

Danke im voraus......