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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 Empfänger und Studentin!


Blue Jeans
02.02.2007, 14:40
Hallo Leute,

nachdem ich im Netz ein wenig gegoogelt habe bin ich nun bei euch gelandet und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgende Situation:

Ich (männlich 32 bis vor kurzem noch Student gewesen) wohne mit meiner FReundin zusammen in einer Wohnung. Soweit nichts aufregendes, aber nachdem ich mein Studium im Dezember abbrechen mußte (selbstfinanzierer gewesen) bekomme ich nun seitdem ALG2. Meine Freundin ist kurz vor Ihrem Abschluß (noch 2 Semester) und hat nun bedingt durch Ihre Tätigkeit im Vorjahr eine Steuerrückzahlung von 447€ bekommen. Sie bekommt mtl. von ihren Eltern (noch bis zum Juli diesen Jahres) 400€ die Sie ja auch zum Leben braucht.
Die Steuerrückzahlung wollte Sie nun für die Studiengebühren (500€ pro Semester) die ab dem SS 07 gezahlt werden müßen nehmen. Hinzu kommt ja noch das sie zu den Studiengebühren auch noch pro Semester 130€ Semsterbeitrag zahlen muß und das ganze bis zur mitte diesen Monats.

Meine Frage wäre jetzt ob mir die ARGE jetzt was von meinem ALG 2 abziehen kann weil Sie diese Steuerrückzahlung bekommen hat und ob Sie das anerkennen das meine Freundin diese Ausgaben hat.
Wäre sehr nett von euch wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da ich ansonsten nicht weiß wie ich mir helfen soll.
Die einzige alternative wäre für meine Freundin kurz vor dem Abschluß abzubrechen, weil sie die Studiengebühren nicht zahlen kann.

Blue Jeans
05.02.2007, 14:58
Hallo Leute,

wäre echt super nett von Euch wenn mir einer in dieser Frage weiterhelfen kann, da ich wenn ich zu meinem Sachbearbeiter gehe nicht ganz ohne Hintergrundwissen da stehe.
Vielen Dank nochmals im voraus.

StephanK
05.02.2007, 15:56
:welcome: Blue Jeans,
ich nehme mal an, dass Ihr zwei beide eine Bedarfsgemeinschaft seit oder jedenfalls von der Behörde als solche angesehen werdet.

An Eurer Stelle würde ich mich auf diese Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=5071) zu berufen und ihre Argumentation zu übernehmen.
Das bietet sich um so mehr an als die Steuerüberzahlung ja vor der Zeit des Alg II-Bezuges entstanden war.
Korrekterweise müsste der Steuererstattungsbetrag also als im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenes Vermögen nachgemeldet werden. Das funzt natürlich nur dann, wenn der Vermögensfreibetrag nicht schon ausgeschöpft ist, aber ich habe eine leise Ahnung, dass dieses Problem keines ist.
Es kann durchaus sein, dass der Alg II-Träger das nicht durchgehen lässt; dann müsst Ihr Euch überlegen, ob Ihr streiten wollt oder nicht.

Kuddel78
29.03.2007, 17:16
Hallo!

Leider kann ich zu Deiner Frage nichts sinnvolles beisteuern, hoffe aber das Du mir helfen kannst, da meine Situation ähnlich ist:
Ich muß meinen Antrag auf ALG2 abgeben und meine Freundin, mit der ich zweifelsfrei in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, studiert noch. Sie bekommt ein Darlehen von ihren Eltern (500€ / Monat), welches sie allerdings auch zurückzahlen muß wenn sie fertig studiert hat.
Ist das jetzt ein müheloses Einkommen was sie bekommt?
Werden mir die 500€ von meinem Anspruch abgezogen? Wenn ja wären wir zusammen nicht mehr lebensfähig.

Ich bin leider neu in der ALG2 Szene und wäre daher sehr froh, wenn Du mir die Fragen beantworten könntest. Auch über weitere Tipps wäre ich sehr glücklich.
Vielen Dank im Vorraus