Blue Jeans
02.02.2007, 14:40
Hallo Leute,
nachdem ich im Netz ein wenig gegoogelt habe bin ich nun bei euch gelandet und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgende Situation:
Ich (männlich 32 bis vor kurzem noch Student gewesen) wohne mit meiner FReundin zusammen in einer Wohnung. Soweit nichts aufregendes, aber nachdem ich mein Studium im Dezember abbrechen mußte (selbstfinanzierer gewesen) bekomme ich nun seitdem ALG2. Meine Freundin ist kurz vor Ihrem Abschluß (noch 2 Semester) und hat nun bedingt durch Ihre Tätigkeit im Vorjahr eine Steuerrückzahlung von 447€ bekommen. Sie bekommt mtl. von ihren Eltern (noch bis zum Juli diesen Jahres) 400€ die Sie ja auch zum Leben braucht.
Die Steuerrückzahlung wollte Sie nun für die Studiengebühren (500€ pro Semester) die ab dem SS 07 gezahlt werden müßen nehmen. Hinzu kommt ja noch das sie zu den Studiengebühren auch noch pro Semester 130€ Semsterbeitrag zahlen muß und das ganze bis zur mitte diesen Monats.
Meine Frage wäre jetzt ob mir die ARGE jetzt was von meinem ALG 2 abziehen kann weil Sie diese Steuerrückzahlung bekommen hat und ob Sie das anerkennen das meine Freundin diese Ausgaben hat.
Wäre sehr nett von euch wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da ich ansonsten nicht weiß wie ich mir helfen soll.
Die einzige alternative wäre für meine Freundin kurz vor dem Abschluß abzubrechen, weil sie die Studiengebühren nicht zahlen kann.
nachdem ich im Netz ein wenig gegoogelt habe bin ich nun bei euch gelandet und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgende Situation:
Ich (männlich 32 bis vor kurzem noch Student gewesen) wohne mit meiner FReundin zusammen in einer Wohnung. Soweit nichts aufregendes, aber nachdem ich mein Studium im Dezember abbrechen mußte (selbstfinanzierer gewesen) bekomme ich nun seitdem ALG2. Meine Freundin ist kurz vor Ihrem Abschluß (noch 2 Semester) und hat nun bedingt durch Ihre Tätigkeit im Vorjahr eine Steuerrückzahlung von 447€ bekommen. Sie bekommt mtl. von ihren Eltern (noch bis zum Juli diesen Jahres) 400€ die Sie ja auch zum Leben braucht.
Die Steuerrückzahlung wollte Sie nun für die Studiengebühren (500€ pro Semester) die ab dem SS 07 gezahlt werden müßen nehmen. Hinzu kommt ja noch das sie zu den Studiengebühren auch noch pro Semester 130€ Semsterbeitrag zahlen muß und das ganze bis zur mitte diesen Monats.
Meine Frage wäre jetzt ob mir die ARGE jetzt was von meinem ALG 2 abziehen kann weil Sie diese Steuerrückzahlung bekommen hat und ob Sie das anerkennen das meine Freundin diese Ausgaben hat.
Wäre sehr nett von euch wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da ich ansonsten nicht weiß wie ich mir helfen soll.
Die einzige alternative wäre für meine Freundin kurz vor dem Abschluß abzubrechen, weil sie die Studiengebühren nicht zahlen kann.