debbie
15.01.2006, 19:55
Hallo,
da ich mich ja gerade mit der Selbstständigkeit beschäftige - und ich zur Zeit ja noch arbeitslos bin..stellt sich für mich die Frage,
wenn man nun vom Arbeitslosengeld zum Überbrückungsgeld wechselt und nach den 6 Monaten keinen Erfolg hatte - (so hab ich das dann verstanden) habe ich weiterhin Anspruch auf die restlichen Arbeitslosenzeitraum - oder?
Müßte ich dann wieder Arbeitslosengeld beantragen? Und steht das wirklich fest -auch wenn evtl ab dem 30.06.06 andere Gesetze kommen?
Das Überbrückungsgeld ist ja bisher erstmal nur wieder bis zum 30.06.06 eingeplant ..
Gruß und Danke
da ich mich ja gerade mit der Selbstständigkeit beschäftige - und ich zur Zeit ja noch arbeitslos bin..stellt sich für mich die Frage,
wenn man nun vom Arbeitslosengeld zum Überbrückungsgeld wechselt und nach den 6 Monaten keinen Erfolg hatte - (so hab ich das dann verstanden) habe ich weiterhin Anspruch auf die restlichen Arbeitslosenzeitraum - oder?
Müßte ich dann wieder Arbeitslosengeld beantragen? Und steht das wirklich fest -auch wenn evtl ab dem 30.06.06 andere Gesetze kommen?
Das Überbrückungsgeld ist ja bisher erstmal nur wieder bis zum 30.06.06 eingeplant ..
Gruß und Danke