Habib
16.01.2006, 06:58
Hallo,
ich bin selbstständig und wollte meine Lebensgefährtin (die mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt), gern als Praktikantin einstellen.
Nun wurde von mehreren Seiten und Stellen diverse auskünfte erteilt, was dies anbetrifft. Ich habe auch schon im Internet nach verbindlichen Aussagen gesucht, wie die neuen regelungen (ab 2006) lauten.
Fakt scheint zu sein, dass ein ALGII-Empfänger ein unbezahltes Praktikum nur max 2 wochen im Jahr durchfpühren kann und ein bezahltes wohl max 6 Monate?
stimmt das so? Wenn ja, was muss ich als Arbeitgeber beachten? Bedingungen? evtl. Soziallleistungen etc.?
ich bin selbstständig und wollte meine Lebensgefährtin (die mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt), gern als Praktikantin einstellen.
Nun wurde von mehreren Seiten und Stellen diverse auskünfte erteilt, was dies anbetrifft. Ich habe auch schon im Internet nach verbindlichen Aussagen gesucht, wie die neuen regelungen (ab 2006) lauten.
Fakt scheint zu sein, dass ein ALGII-Empfänger ein unbezahltes Praktikum nur max 2 wochen im Jahr durchfpühren kann und ein bezahltes wohl max 6 Monate?
stimmt das so? Wenn ja, was muss ich als Arbeitgeber beachten? Bedingungen? evtl. Soziallleistungen etc.?