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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGI zwischenzeitlich abmelden? länger ins Ausland! Krankenvers.?


Raramuri
03.02.2007, 14:53
Hallo,

ich stehe vor einem kleinen Problem, will den Sachverhalt mal kurz schildern:

Seit dem 01.07.06 bin ich arbeitslos, beziehe derzeit ALG I - nach 3monatl.Sperrfrist, da selbst gekündigt bzw. Auflösungsvertrag - Jobsuche war bisher erfolglos, würde also noch theoretisch bis Ende Juni 07 ALG I beziehen.

Habe vor ab Mai 07 nach Südamerika zu gehen, längere Tour mit Fahrrad, Zelt usw., (außer Flugkosten, sind so auch die Ausgaben recht überschaubar ;-)) will mehrere Monate bis max. 1 Jahr dort bleiben, mich dabei auch vor Ort nach einem Job umsehen.


--- Eine Bekannte(+Ehemann) ist auf Weltreise für 8 Monate gegangen, sie hatte sich bei der Agentur abgemeldet, bzw. den Anspruch ruhen lassen und dann nach Rückkehr wieder angemeldet und weiter für ihre restliche Anspruchszeit ALG I bezogen. ---


Jetzt will ich mich praktisch ab 01.Mai bei der Agentur als Arbeitsloser abmelden und mich nach der Rückkehr wieder anmelden, dann müsste ich doch noch für 2 Monate ALG I beziehen können? (Also für die eigentlichen Monate Mai, Juni 07) Hat jemand Erfahrungen, ob das einfach so möglich ist? Wäre finanziell natürlich nicht schlecht um hier wieder Fuß fassen zu können.


Auch sehe ich so einen Vorteil hinsichtlich der Krankenversicherung. Bin momentan bei der BKK ATU versichert, die Beiträge kommen ja derzeit von der AfA. Für die Reise schließe ich natürlich eine Auslandskrankenversicherung ab. Offen ist jetzt ob ich meine Krankenkasse hier einfach kündigen kann (also zum 01.05.07). Eine Art Anwartschaft, die mtl. Zahlungen mit sich zieht, wäre ja eigentlich nicht nötig, da ich mich nach Rückkehr ja wieder arbeitslos melden will und so (da ich noch einen Anspruch auf ALG I hätte) über die AfA eigentlich auch wieder krankenversichert wäre, oder wie sieht ihr das? Also wäre das vielleicht so eine Art ruhende Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.


Jetzt habe ich am 14.Febr. den nächsten Termin bei meiner Sachbearbeiterin von der AfA. Bin mir nicht sicher, ob ich den Auslandsaufenthalt jetzt schon ansprechen soll. Sonst kommt sie auf die Idee, dass ich praktisch u. theoretisch von heute an, bis zum Abflugdatum (sind ja immerhin noch 2 bis 2,5 Monate) wohl kaum auf Jobsuche bin und sie mir dann evtl. ALG I bis zum Abflug komplett sperrt, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
Aber eine Woche vor Abflug damit rauszurücken, würde wohl etwas unglaubwürdig klingen.


Fragen über Fragen....
Vielen Dank schon einmal für die Antworten, vielleicht habt ihr auch noch ein paar Tipps, wie ich das mit der Krankenversicherung während meiner Abwesenheit hier in BRD handhaben soll.


Mit einem Gruß
Marco

StephanK
03.02.2007, 15:17
:welcome: Marco,
es ist kein Problem, Dich aus dem Alg-Bezug abzumelden und den Restanspruch "aufzuheben".
Die Krankenversicherung hängt direkt vom tatsächlichen Alg-Bezug ab, endet also mit dessen "Suspendierung" und lebt wieder auf, sobald er wieder einsetzt. Für die Zwischenzeit musst Du Dich auf eigene Kosten versichern.

Ich denke, Du kannst und solltest der Arbeitsagentur "reinen Wein einschenken". Im Konfliktfall könntest Du zwar eine Dir angebotene unbefristete Beschäftigung nicht mit dem Argument ablehnen (bzw. würdest für die Ablehnung eine Sperrzeit kassieren), Du suchtest ja nur was für zwei Monate - aber wie realistisch ist das in der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage?

Für die Zeit bis dahin musst Du aber natürlich ganz eifrig kurzzeitig befristete Jobs suchen! :wink: