Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 Umschulung und Kind
Hallo!
Ich habe folgende Frage...
2004 habe ich eine geförterte Umschulung zur altenpflegerin begonnen (war unter 25). Ich habe Unterhalt in Höhe des ALG1 bekommen. Im Mai letzten Jahres wurde dann meine Tochter geboren und bis 31.12 war ich in elternzeit. Nun setze ich meine Umschulung fort.
Wird mir wieder das bewilligte ALG1 weitergezahlt?
StephanK
04.02.2007, 12:19
:welcome: Tina,
bitte verrate noch, wann genau im Jahr 2004 Deine Ausbildung begonnen hat. Das könnte deswegen wichtig sein, weil das Gesetz seitdem x-mal geändert wurde (Hartz I-IV und etliche andere Dinge...) und deswegen für Dich möglicherweise Sondervorschriften gelten.
Danke.
angefangen am 01.08.04. Tochter geboren 03.05.06
Seebarsch
04.02.2007, 15:08
Hallo Tina,
Du musst umgehend Kontakt mit Deinem Arbeitsvermittler aufnehmen und einen Antrag auf Weiteförderung stellen. Dann müsstest Du auch Alg bekommen.
Gruß
ALG I oder II? ALG II wollen die ja zahlen, aber das sind ja Regelsätze und uns fehlen so dann ca 300€.
StephanK
05.02.2007, 11:11
Seebarsch meinte Alg I.
Offiziell heisst es nur Arbeitslosengeld - die Ziffer I ist sozusagen nur umgangssprachlich zur Unterscheidung.
Die Höhe ist der Unterschied. ALG I wurde zu der Zeit berechnet:67% meines durchschnittlichen Nettolohnes. ALGII also Hartz4 sind nur die Regelsätze von 311€ pro Erwachsenen und 207€ fürs Kind.
Das ALGI was ich bekommen habe lag deutlich darüber. Deswegen frage ich ALGI oder II ? Das sind große Unterschiede!
Seebarsch
05.02.2007, 12:27
Hallo Tina,
was hast Du denn vor der Förderung gemacht?
Hast Du gearbeitet bzw. damals vor dem UHG schon Alg bezogen?
Wenn ja, solltest Du dich umgehend bei der Agentur arbeitslos melden.
Wer trägt denn jetzt die weitere Förderung zur Altenpflegerin?
Gruß
vorher habe ich immer gearbeitet, ganz normal Vollzeit. Hatte also Anspruch auf die Umschulung. Habe vorher nie ALG bezogen.
Jetzt finanziert die Schulkosten weiterhin das Arbeitsamt, wie bewilligt. Nur ich soll Harz4 bekommen. Und das schaffen wir finanziell nicht.
Ich knn mich auch nicht arbeitslos melden, wenn ich in einer Umschulungsmaßnahme stecke
Seebarsch
05.02.2007, 12:39
Hallo Tina,
noch mal ganz deutlich!
So wie es aussieht hast Du einen Anspruch auf Alg und nicht auf Hartz IV!
Um den Anspruch geltend zu machen, musst Du dich unbedingt an die Arbeitsagentur wenden und den Antrag stellen!!!
:)
Dann besorge ich mir einen antrag auf ALGI. Ich kann ja die Maßnahmenr. mit angeben.
Danke
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.