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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung ohne Bad unzumutbar


soziales
16.01.2006, 18:18
Gericht: Sozialgericht Dortmund
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 22.12.05
Aktenzeichen: S 31 AS 562/05 ER

Kernaussage: Der Alg II-Träger ist zur Übernahme der Kosten der Unterkunft auch dann verpflichtet, wenn der Alg II-Empfänger ohne vorherige Zusage der Kostenübernahme umzieht, weil die bisherige Wohnung (ohne Bad) weit hinter üblichen Maßstäben zurückbleibt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kosten der neuen Wohnung im Rahmen der örtlich bestimmten Angemessenheit bleiben.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=25483&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.