Betroffener
16.04.2005, 02:06
Antrags-Klippen umschiffen
Unter dem folgenden Link gibt es bei alg-2.info eine meines Erachtens sehr gute Aufstellung und Erklärung
der einzelnen Ausfüllpunkte mit Tipps und Hinweisen (auch zu Datenschutzrechtlichen Fragen) und was man besser nicht ausfüllt:
Link: Klippen umschiffen (http://www.alg-2.info/artikel/quer0404-antrag-klippen-umschiffen)
Weiterführende Informationen rund um ALG II - Linksammlungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
__________________________________________________ ___________
Hier die Einleitung dazu als Auszug:
Minister Clement sagt, er bräuchte nicht mehr als 30 Minuten, um den Antrag auszufüllen.
Wir sagen dazu:
Clement muß ja auch nicht vom Alg II leben und auch nicht die finanziellen Folgen eines unbedacht ausgefüllten Antragsbogens ausbaden!
Wir sollten uns ‚alle Zeit der Welt‘ nehmen, um unnötige Nachteile zu vermeiden!
Wir bemühen uns, möglichst umfassende Hinweise zu geben.
Die Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein stellen die weitgehendste uns bekannte Detailkritik einer offiziellen Stelle am Antragsbogen der BA dar. Doch die BA wird dieser nicht überall folgen. Trotzdem ist diese berechtigt und es wird gelten, bestimmte Kritikpunkte im Alltag durchzusetzen (z.B. den noch strittigen Punkt, ob zum Nachweis eines Arbeitseinkommens eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden muss).
Die eigenen Ausfüllhinweise der BA sowie die dokumentierten 15 Punkte des Bundesdatenschützers sollten jedoch für jeden Mitarbeiter der BA bindend sein.
Unter dem folgenden Link gibt es bei alg-2.info eine meines Erachtens sehr gute Aufstellung und Erklärung
der einzelnen Ausfüllpunkte mit Tipps und Hinweisen (auch zu Datenschutzrechtlichen Fragen) und was man besser nicht ausfüllt:
Link: Klippen umschiffen (http://www.alg-2.info/artikel/quer0404-antrag-klippen-umschiffen)
Weiterführende Informationen rund um ALG II - Linksammlungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
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Hier die Einleitung dazu als Auszug:
Minister Clement sagt, er bräuchte nicht mehr als 30 Minuten, um den Antrag auszufüllen.
Wir sagen dazu:
Clement muß ja auch nicht vom Alg II leben und auch nicht die finanziellen Folgen eines unbedacht ausgefüllten Antragsbogens ausbaden!
Wir sollten uns ‚alle Zeit der Welt‘ nehmen, um unnötige Nachteile zu vermeiden!
Wir bemühen uns, möglichst umfassende Hinweise zu geben.
Die Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein stellen die weitgehendste uns bekannte Detailkritik einer offiziellen Stelle am Antragsbogen der BA dar. Doch die BA wird dieser nicht überall folgen. Trotzdem ist diese berechtigt und es wird gelten, bestimmte Kritikpunkte im Alltag durchzusetzen (z.B. den noch strittigen Punkt, ob zum Nachweis eines Arbeitseinkommens eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden muss).
Die eigenen Ausfüllhinweise der BA sowie die dokumentierten 15 Punkte des Bundesdatenschützers sollten jedoch für jeden Mitarbeiter der BA bindend sein.