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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schimmelwohnung, kein Recht auf Umzug!!!!


selling-hero
17.01.2006, 01:32
Hallo!!!

Wir wohnen erst seit 1 1/2 Jahren zu viert in einer 76 qm 3 zimmer wohnung,miete fast 600€WM.
Nun ,die Wohnung ist der letzte reinfall, ein Neubau mit Schimmelproblemen,Bin schon 5 mal umgezogen und hatte noch nie ein Schimmelproblem.
Da es ein leck am wasserrohr gibt,ist die wand meiner küche feucht und es hat sich somit auch schimmel gebildet,da die hausverwaltung dieses problem seit fast 2 monaten nicht behoben hat.

im Kinderzimmer ebenfalls schimmel an den wänden.

Habe von eine freundin erfahren ,die das gleiche problem hatte ,das schimmel nicht als umzugsgrund angenommen wird.
bekomme hartz 4
Habe eine 3,5 zimmer wohnung für 686€ gefunden ,liegt über dem grenzwert von 619€ ,weiss ich ja,
aber können die nicht einfach bis 619 € übernehmen und es mir überlassen wie ich den rest bezahle,sagen wir ich nehme einen untermieter .
Wie sieht meine chance aus das mir das AB den umzug genehmigt.

Man das kozt mich an,fühle mich total eingeschränkt in meiner freiheit,dadurch das man nicht einfach umziehen kann,sondern sich das praktisch erbetteln muß um eine genehmigung zu erhalten.

Wenn die nicht mal schimmel akzeptieren,was nachweislich als gesundheit schädigend bekannt ist,man will ja auch mal umziehen ,weil man vielleicht in einen anderen bezirk will,oder weil das kind auf diese gewisse schule gehen soll,oder weil einen die wohnung nicht mehr gefällt oder oder....
Will doch gar keine umzugskosten oder will auch kein geld für die kaution vom amt,also warum stellen die sich so an.

Ach der typ vom amt meinte zu meiner freundin ,die auch eine schimmelwohung bewohnte,das sie asozial ist und deshalb nicht umziehen darf,nachdem er erfuhr das sie arbeitslosengeld bekommen hatte und nicht sozialhilfe genehmigte er die wohnung.

Brauch man vielleicht als hartz4 empfänger keinen grund zu nennen???

StephanK
18.01.2006, 09:38
:welcome: Verkaufskanone,
Deinen Unmut kann ich gut verstehen, aber mach es auch nicht schlimmer, als es wirklich ist:
Vor einem Umzug sollst Du die Zusicherung für die Kosten der neuen Wohnung einholen, heisst es im Gesetz. Sollen ist nicht müssen.
Allerdings ist es schon schwierig, wenn die Miete der neuen Wohnung über dem Höchstsatz liegt. Manche Alg II-Träger (ich weiss nicht, ob die Berliner ARGE auch so drauf ist) kommen dann auf die Idee, man müsse ja irgendwelche verschwiegenen Nebeneinkünfte haben, wenn man einen Teil der Miete nicht bezahlt kriegt, denn aus der Regelleistung kann man nun wirklich kaum was abknapsen (obwohl viele das tun).

Vor allem wegen der Kinder solltest Du wirklich alles dran setzen, aus dieser Schimmel-Wohnung raus zu kommen - notfalls mit einem gewissen Konfliktkurs gegenüber der ARGE. Wenn Du wirklich aus dem Verkauf kommst, weisst Du, wie man Leute mit Reden überzeugt. Das sollte auch bei der ARGE funktionieren! :-)

efge
18.01.2006, 09:49
Ein kleiner Tipp noch von mir, da auch ich wg. Schimmelbefall die Wohnung wechseln werde: Dokumentiere den Schimmelbefall per Fotos.
Gruss