Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streichung alter Ansprüche bei Aufnachme von befristetem Job
Schneida
16.04.2005, 11:52
Ich habe von einer Zeitarbeitsfirma einen befristeten JOb angeboten bekommen, was heißt, dass ich weniger Geld unterm Strich haben werde als jetzt mit Alg 1. Problem: der Job interessiert mich - es könnte ja vielleicht (Hoffnung stirbt zuletzt) was längerfristiges, besser Bezahltes draus werden. Wenn aber nicht, kann ich in 3 Monaten einen neuen Antrag stellen und da jetzt neue Bemessungsgrundlagen angewandt werden (1 Jahr statt früher 2 Jahre Anspruch) habe ich die Befürchtung, dass das restliche halbe Jahr, dass ich jetzt noch Alg 1 bekommen würde,
nicht mehr angerechnet wird und ich direkt in Hartz 4 stolpere.
Hat jemand damit irgendwelche Erfahrungen gemacht ?
Wäre für Tips dankbar.
Betroffener
17.04.2005, 00:44
@barato,
eine sehr interessante Frage, die Du da gestellt hast.
Für Antworten auf Basis gesetzlicher Regelungen dazu, bin ich überfragt.
Da Du noch den längeren Anspruch hast, beziehst Du eigentlich noch das "normale" Arbeitslosengeld nach dessen Regelungen - nicht ALG-I mit den neuen, verkürzten Leistungszeiten. Dieser "Alt-Anspruch" sollte Dir eigentlich trotzdem erhalten bleiben. In Deinem Bescheid steht ja auch die Anzahl Tage drin
Inwieweit es auch schon im Rahmen von Arbeitslosengeld bzw. ALG-I die berühmt/berüchtigte Eingliederungsvereinbarung möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Einen Versuch, mit Deinem Sachbearbeiter genau zu diesem Problem eine schriftliche Vereinbarung [womöglich in Form einer Eingliederungsvereinbarung] zu treffen, die Dir zusichert, daß in in jedem Fall der bestehende Anspruch weiter aktiv bleibt, wäre das allemal Wert.
Hinweis: Bei den Gründern von ICH-AG und Selbständigen, die Überbrückungsgeld erhalten haben aus Arbeitslosengeld heraus, ruht der alte Leistuingsanspruch bis zu vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes wird bei Aufgabe der Selbständigkeit der restliche bestehende Anspruch auf Arbeitslosengeld weitergezahlt.
Warum sollte das bei Dir grundsätzlich anders sein? Ein Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter sollte hier die erforderliche Klärung und eine schriftliche Fixierung bringen - falls das nicht aus einem Gesetztestext (den der Sachbearbeiter dann am Besten in der Vereinbarung benennt) ableitbar ist.
Wenn es anders ist, muß er Dir ebenfalls die Gesetzespassage nachweisen.
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