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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo kann man sich eigentlich (wirksam!) beschweren?


felix1965
06.02.2007, 00:05
Hallo!

Ich hatte bezüglich meines ALG II-Antrags Probleme mit der ARGE / dem Jobcenter. Mir schien, dass da einiges "nicht ganz sauber" lief (und immer noch) läuft.
Daher habe ich mich beim Amtsleiter beschwert.
Allerdings gab dieser meine Beschwerde genau an das Team weiter, über das ich mich beschwert hatte, denn von dort erhielt ich die Antwort auf mein Schreiben. Kann ja wohl nicht sein!
Von da kamen natürlich nur Ausflüchte und Behauptungen. dass alles so rechtens sei wie es ist.

An welche übergeordnete Stelle kann man sich denn eigentlich wenden, wenn Probleme auftauchen bzw. Unstimmigkeiten vorliegen, die aber von den dafür Verantwortlichen unter den Tisch gekehrt und/oder verschleppt werden und die Beschwerden ganz offensichtlich gar willkürlich mit Sanktionen "bestraft" werden (mein ALG ist jedenfalls seit diesem Monat gänzlich ausgesetzt)?

Vielen Dank im voraus.
Gruß aus Berlin,
Felix

Forumadmin
06.02.2007, 00:52
Wo soll man sich beschweren (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/51/45/)?

Vorlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde (http://www.arbeitslosennetz.de/component/option,com_docman/task,cat_view/gid,96/dir,DESC/order,name/limit,10/limitstart,20/) im ALN Downloadbereich
(Im ALN Portal event. neuen Account erstellen!)

felix1965
06.02.2007, 01:01
Ist ja nett gemeint, aber ich komme nur auf eine Seite, wo eine *.doc-Datei "angekündigt" wird, aber man kann nirgendwo etwas herunter laden.
Ich nutze Firefox.

Gruß,
Felix

Forumadmin
06.02.2007, 01:17
Wozu schreibe ich das wenn Du das nicht lesen tust????


Vorlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde (http://www.arbeitslosennetz.de/component/option,com_docman/task,cat_view/gid,96/dir,DESC/order,name/limit,10/limitstart,20/) im ALN Downloadbereich
(Im ALN Portal event. neuen Account erstellen!)


Du must ím ALN Portal einen neuen Accout erstellen (sofern du nicht schon einen dort im ALN Portal hast) - dann damit ( mit dem neuen Account) einloggen ( anmelden)

Dann erst kannst du dort etwas downloaden, ob mit Firefox oder IE ist völlig egal!

Forumbeitrag zum Thema Download im ALN (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12453)

StephanK
06.02.2007, 09:09
mein ALG ist jedenfalls seit diesem Monat gänzlich ausgesetztDagegen hilft in der Regel keine formlose Beschwerde, sondern nur ein Antrag beim Sozialgericht :!:

Im übrigen gibt es nicht eine der ARGE übergeordnete Behörde, weil die ARGE ja eine ARbeitsGEmeinschaft zweier höchst unterschiedlicher Behörden ist, nämlich der Bundesagentur für Arbeit einerseits und andererseits der Stadt Berlin. Beide sind selbstverwaltete Institutionen, d.h. eine Aufsicht findet nur innerhalb der jeweiligen Institution statt - bei der BA durch die Regionaldirektion und bei der Stadt durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. An wen eine Beschwerde zu richten ist hängt davon ab, ob es um eine Aufgabe der Bundesagentur oder um eine Aufgabe der Stadt geht. Die Stadt ist im wesentlichen für alles zuständig, was mit dem Komplex "wohnen" zu tun hat.

felix1965
10.02.2007, 01:23
@Forumadmin
Entschuldigung, aber erstens habe ich hier ja einen Account, zweitens heißt "eventuell" für mich, dass es nicht unbedingt notwendig ist, weil ja drittens auf der von dir verlinkten Seite auch nichts davon steht (z.B. "Kein Download-Link? Melden sie sich hier an!").

@StephanK
Es geht mir vordergründig nicht um die Aussetzung des ALGs. Sondern darum, dass diese Leute da offenbar denken, dass sie mit einem machen können, was sie wollen, wenn man nicht zu allem ja und amen sagt.
Ich hatte bei meinem zweiten Besuch beim Jobcenter einen Disput mit einer Mitarbeiterin wegen eines falschen Datums auf meinem Antrag. Ich beharrte auf die Richtigstellung, woraufhin sie mich erst warten und dann meine "Forderung" noch einmal unter zwei Zeugen wiederholen liess.
(Ich hatte allerdings auch einen Zeugen dabei, denn in Ämter gehe ich grundsätzlich nie allein. Aus Sicherheitsgründen.)
Seitdem scheint alles, was ich regeln bzw. klarstellen will (mache ich nur schriftlich wegen der Beweise), prinzipiell erst einmal wochenlang zu ruhen.
Es kann ja nicht sein, dass ich z.B. kurz vor Weihnachten ein Schreiben persönlich im Jobcenter abgebe und erst Ende Januar eine Bestätigung erhalte, dass es überhaupt angekommen ist und bearbeitet wird.
Ich bekomme ständig scheinbar wahllos (ein Profiling wurde nie mit mir gemacht) irgendwelche Ein-Eurojobs angeboten ("Berliner Jugend sammelt Laub e.V." oder sowas - ich bin bereits 41), während mein Lebenspartner bereits seit einem Jahr anstandslos ALG II bekommt, man hat ihm nie ein Jobangebot gemacht, und er hat nie eine Eigenbemühung nachgewiesen.
Er hat sich allerdings auch noch nie über etwas beschwert.

Ich bin mir keineswegs zu fein für irgendetwas, aber ich möchte auch nicht irgendwelche Jobs annehmen müssen, die mir offenbar nur aus einer Art Rache zugeteilt werden.
Wenn man nicht seinen Namen ändert oder umzieht, ist man von diesen immer gleichen Leuten abhängig und muss scheinbar brav sein und zu Kreuze kriechen. Wenn man sich beschwert oder Widersprüche einreicht, wird man abgestraft.
Ich will mir das einfach nicht gefallen lassen.

Gruß,
Felix

StephanK
10.02.2007, 08:35
Ich versuche mal, es auf den Begriff zu bringen: ginge es nicht um die Behörde, von der Du leider abhängig bist, sondern um Deinen Arbeitgeber, würde man ein solches Verhalten mobbing nennen.
Wenn sich das innerhalb eines Arbeitsverhältnisses abspielen würde hättest Du immerhin die Möglichkeit zu kündigen und hernach das Problem, die Arbeitsagentur oder die ARGE davon zu überzeugen, dass diese Eigenkündigung wegen mobbing gerechtfertigt war.
Mit der ARGE hast Du im doppelten Sinne des Wortes keinen Vertrag und kannst nicht kündigen.

Daraus ziehe ich jetzt nicht den populären und resignativen Schluss, die würden eben einfach am längeren Hebel sitzen. Aber ich denke, man sollte realistischerweise unterscheiden, worauf man einen Rechtsanspruch hat und worauf nicht. Man hat leider keinen auf Freundlichkeit oder Zugewandtheit (fast möchte ich hinzufügen: in Berlin sowieso nicht...) oder darauf, dass die Behörde im eigenen Sinne "mitdenkt". Den hat man nur darauf, dass die Behörde nicht rechtswidrig entscheidet und darauf, dass sie - wo ihr Ermessen zusteht - dieses Ermessen zweckentsprechend gebraucht. Mehr nicht.

Maßnahmen der Gegenwehr beschränkt man deswegen - aus meiner Sicht - sinnvollerweise auf Dinge, die durch einen Rechtsanspruch abgesichert sind. Alles weitergehende würde letztlich bedeuten, ein "seit doch lieb zu mir" einklagen zu wollen. Das geht im Umgang mit Behörden genau so wenig wie im Privatbereich.

Schhlemi
10.02.2007, 15:14
Dazu möchte ich auch etwas sagen, das was felix1965 sagt ist richtig.

Bin seid 31.10.06 Arbeitslos, wurde auf meine Recht hingewissen usw, was für Leistunge ich aber erhalte, wurde nur zum teil auf nachfrage gesagt sonst kein Wort über das was ein Arbeitsloser in anspruch nehmen kann, oder darf.