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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Getrennt lebend und viele viele Fragen


Andree37
17.01.2006, 11:42
..und ich fand keine passende Antwort bisher in der Suchfunktion.
Wahrscheinlich liegt es auch daran, dass es bisher solch einen Fall nicht gab.

Ich stehe in den letzten beiden Monaten des Bezuges von ALG 1 und muss nun, sofern sich kein Job auftut, bald den Antrag auf ALGII stellen.

In meinem persönlichen Fall sieht es wie folgt aus.

Ich bin seit 2 Monaten von meiner Frau und Tochter getrennt lebend und habe Unterschlupf bei einer Bekannten gefunden, der ich vor 2 Jahren half in NRW einen Job und Wohnung zu finden.
( Habe damals die neue Wohnung für sie angemietet und wir wurden beide als Mieter in den MV eingetragen und seit Ihrem Umzug wird alles an Wohnungskosten;Miete,Strom, Heizung von Ihr selber bezahlt )

Ich zahle momentan die Miete für die Wohnung meiner Frau und Tochter und steuere bei meiner Bekannten für die Gratis Wohnungsnutzung gelegentlich Lebensmittel, Getränke etc. bei.
( Geschlafen wird natürlich auf einem sep. Bett :P in einem sep.Zimmer )

Muss ich nun, für die kommende Antragsstellung von meinem persönlichen Stand als Alleinstehender ausgehen ? Also von einem zukünftigen Bezug von 345 € ?

Wie sieht es mit den Mietkosten aus ?
Momentan zahle ich die ja noch, bzw.kann sie zahlen ( deutlich mehr wie 700 € pro Monat )

Bekomme ich noch irgendwelche Zuschüsse zu der von mir angemieteten Wohnung ? ( aus der Ehe )

Und als was gebe ich meine neue Wohnung an ? ( mir wurde die Mitnutzung der Wohnung meiner Bekannten eingeräumt )

Sind wir eine Wohngemeinschaft ? ( aufgrund das wir beide als Mieter vor 2 Jahren eingetragen wurden ? )

Zu den weiteren Einkünften sei noch etwas gesagt :
Ich beziehe zur Zeit ca. 1300 € ALG1
Meine Ehefrau verdient ca.500 € monatlich

Fragen über Fragen aber mir raucht gerade mehr oder minder das bisschen Hirn das mir bei dem ganzen Stress noch verblieben ist.

StephanK
17.01.2006, 16:47
:welcome: Andree,
diese sozusagen doppelte Umbruchphase ist schon schwierig...
Wenn ich es recht verstehe, hast Du die finanziellen Fragen mit Frau und Tochter "im Guten" geregelt, was ja auch wünschenswert ist. Das wird ab Beginn des Alg II-Bezuges voraussichtlich um einiges schwieriger und vielleicht auch unmöglich werden.

Die Miete für die von Dir nicht mehr bewohnte Wohnung Deiner Frau und Eurer Tochter wird nicht vom Alg II-Träger übernommen, weil die beiden bei dauerndem Getrenntleben keine Bedarfsgemeinschaft mit Dir bilden. Insofern werden die beiden auf sich gestellt sein und dann vielleicht bei Dir "anklopfen", d.h. Unterhaltszahlungen verlangen. Wenn das alles von Dauer sein soll, wäre es natürlich auch vernünftig, wenn Du aus dem Mietvertrag ausscheiden könntest. Die beiden könnten, wenn es finanziell nötig ist, Wohngeld beantragen.

Muss ich nun, für die kommende Antragsstellung von meinem persönlichen Stand als Alleinstehender ausgehen ? Also von einem zukünftigen Bezug von 345 € ?Ja, eigentlich zuzüglich Deiner Kosten der Unterkunft, wenn Du welche hast/hättest. Es wäre deshalb klüger, das Verhältnis zu Deiner Wohnungsgeberin so zu regeln, dass Du ihr Miete zu zahlen hättest, mit anderen Worten: einen (ggf. Unter-) Mietvertrag abzuschließen.

Und als was gebe ich meine neue Wohnung an ? ( mir wurde die Mitnutzung der Wohnung meiner Bekannten eingeräumt )Wenn es bei der bisherigen Handhabung bleibt, dann "freies Wohnrecht bei ...", und natürlich die betreffende Anschrift.

Sind wir eine Wohngemeinschaft ?Diesen Begriff kennt das SGB II gar nicht. Jedenfalls seit Ihr keine "eheähnliche" Gemeinschaft, weil Du ja (jedenfalls noch) verheiratet bist. Im Alg II-Antrag solltest Du deswegen Angaben über die vereinbarte Kostenaufteilung machen, oder falls Du zum (Unter-)Mieter wirst, über die Höhe Deiner Miete und Nebenkosten.