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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2-Rückzahlung wegen offener Lohnforderungen?


choliemelan
17.01.2006, 17:00
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob sich im folgenden Fall ein Widerspruch lohnen würde:

Ich beginne am Besten mal mit meinem Fall von vorn-

Im Monat Mai letzten Jahres habe ich ein Auszahlung einer Versicherung bekommen, diese wurde mir bei meinem allerersten Antrag im April komplett angerechnet und mir wurde eine Sperre gesetzt bis Ende Juli.
Kurz nach der Ablehnung war ich nochmals in meiner zuständigen ARGE und hatte eine andere Sachbearbeiterin vor mir, welche sich diesen Ablehnungsbescheid angesehen hat... diese meinte allerdings, dass diese lange Sperre gar nicht rechtens sei und notierte sich, diesen Antrag neu berechnen zu lassen.
Leider Gottes habe ich zu dieser Notiz nichts mehr in der Hand...es ist rein gar nichts dazu passiert! Zu einem erneuten (schriftlichen) Widerspruch war es dann leider zu spät :-x

Weiter gehts...
In den Monaten Juni und Juli habe ich einen geringfügig bezahlten Job ausgeführt... Leider habe ich in der Zeit nie einen Cent gesehen.
Diese Tätigkeit war bis Ende Juli befristet. Nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses habe ich immer noch nichts von meinem Lohn gesehen und mich an einen Rechtsanwalt gewandt. Gleichzeitig habe ich mit Wirkung vom 1.8.05 einen erneuten Antrag auf ALG2 gestellt (die offenen Lohnforderungen auch mit erwähnt).

Da mein letzter Arbeitgeber nicht in der Lage war, meinen offenen Lohn auszuzahlen, kam es zu einer Einigung, dass die Lohnforderungen ab September abgestottert werden sollten. Die Lohnforderung ist bis heute noch nicht komplett abgearbeitet.

Seit Juli stand ich also ohne einen Cent da.

Weiter zu meinem 2. Antrag auf ALG2: Dieser wurde mir nach etlichen Beschwerden und verschwundener Akte endlich Ende Oktober bewilligt.
Also: Von Juli - Oktober= keinen einzigen Cent in der Tasche!!!
Die max. 100 € Lohnrate im Monat haben mir leider auch nicht wirklich weiter geholfen, da sie nur einen winzigen Teil der Schulden minimiert hat.
Ich war gezwungen reichlich Schulden auf mich zu nehmen. Es existieren dafür auch Schuldscheine.

Heute war ich wieder bei meiner zuständigen ARGE, um meinen Folgeantrag abzugeben und habe die Sachbearbeiterin gleich darauf angesprochen, inwiefern dieses Geld angerechnet wird.

Ich habe bereits von dieser Neuregelung der Anrechnung und Freibeträge ab 1.10.05 gehört und diese auch angesprochen.
Die Sachbearbeiterin meinte allerdings, dass diese Regelung erst bei den Leuten zutrifft, die den Antrag nach dem 1.10. abgegeben haben :shock:
Und schliesslich hätte ich ja auch eine Nachzahlung ab August bekommen.

Super!!! Meine Antwort darauf war nur: Und was ist mit den ganzen Schulden, die ich davor aufnehmen musste, da ich auf jeden Cent vom Lohn angewiesen war???
Jetzt, wo ich den Lohn langsam abgestottert bekomme, und nach und nach meine Schulden abzahlen könnte, wird mir dieser Lohn auch noch komplett angerechnet, so dass ich nahezu kostenlos jeden Tag 60 km weit gefahren bin und für nix gerackt habe und keine Schulden zurückzahlen kann, bzw mich wieder neu verschulden muss?!

Auf meine mehrmalige Frage hin, inwiefern mir die Lohnzahlungen angerechnet werden, blockte die Sachbearbeiterin immer wieder ab, mir in etwa sagen zu können, welche Höhe die Rückzahlung in etwa aufweisen könne. Sie meinte nur, dass die Rückzahlung ziemlich hoch wird.
Dass ich einen Teil davon zurückzahlen muss, ist mir auch klar, aber dass die Nachzahlungen komplett angerechnet werden, war schon ein mächtiger Hammer für mich.

Und von den offenen Schuldscheinen wollte die Sachbearbeiterin auch gleich mal gar nichts wissen!


Wie ist da die genaue Sachlage?
Habe ich eine Chance gegen die komplette Anrechnung in Widerspruch zu gehen????