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willigo1
07.02.2007, 00:04
Hallo, wer kann mir vieleicht auskunft geben!
Zur meiner lage, Ich Mache 2 Mini-Jobs als Hemes-Bote für 2 getrennte Speditionen. Ich Bekomme die Pakete und Kataloge zu Hause angeliefert und Verteile sie mit meinem Privat PKW.Bei dem ersten Spediteur bekomme ich ca.260 Euro, Auf der Lohnabrechnung sind aber Fahrtkosten Als Steuerfrei angeben. Das heist Lohn 140 Euro/ Fahrtkosten 120 Euro Steuerfrei.
Bei dem 2. Spediteur bekomme ich 396 Euro, sind allerdings Keine Fahrtkosten berücksichtig, ist also volles Einkommen.Wenn ich aber beide Einkommen zusammen zähle 396+140 sind es 536 Euro.Nun kommt meine Frage kann ich beim Job-Center die Kilometerpauschale beantragen.Das heist für die Tour wo ich die 396 Euro Verdiene.:confused:
StephanK
07.02.2007, 06:19
:welcome: Willigo,
ich nehme an, Du beziehst Alg II, richtig?
Dein Einkommen beträgt - auch wenn es sich aus zwei einzelnen Jobs zusammensetzt - über 400 €. Damit kannst Du Fahrtkosten in voller tatsächlicher Höhe als Werbungskosten absetzen, soweit es keinen Fahrtkostenersatz vom Arbeitgeber gibt.
Ob das steuerlich alles so richtig ist, solltest Du vielleicht mal überprüfen und/oder in einem der vielen Internet-Foren zum Steuerrecht nachsehen.
willigo1
07.02.2007, 10:01
:welcome: Willigo,
ich nehme an, Du beziehst Alg II, richtig?
Dein Einkommen beträgt - auch wenn es sich aus zwei einzelnen Jobs zusammensetzt - über 400 €. Damit kannst Du Fahrtkosten in voller tatsächlicher Höhe als Werbungskosten absetzen, soweit es keinen Fahrtkostenersatz vom Arbeitgeber gibt.
Ob das steuerlich alles so richtig ist, solltest Du vielleicht mal überprüfen und/oder in einem der vielen Internet-Foren zum Steuerrecht nachsehen.
Erst einmal Danke für deine Antwort. Das ich dann Sozialversicherungspflichtig bin weis, aber der Job-Center Verweigert mir diese Werbungskosten mit der begründung das sie nicht für diese Fahrtkosten zuständig wären. Die Fahrtkosten müßte der Spediteur übernehmen.
StephanK
07.02.2007, 11:21
Hmmm... da kommt es auf die Einzelheiten an. Ich war davon ausgegangen, dass Du bei den Speditionen als normaler Arbeitnehmer beschäftigt bist. In dieser Branche gibt es aber auch viele (Schein-) Selbständige, die im Auftrag großer Firmen "freiberuflich" fahren. Falls Dein Job so organisiert ist, dann sieht es etwas anders aus. Deine Fahrtkosten sind dann nicht Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben, die Du, soweit sie Dir nicht von der Spedition ersetzt werden, aber vom Gewinn abziehen kannst - ebenso wie Werbungskosten vom Arbeitslohn abgezogen werden.
Ob Du gegen eine der Speditionen einen Anspruch darauf hast oder hättest, dass die Fahrtkosten vollständig von ihr getragen werden, lässt sich nicht so ohne weiteres sagen. In erster Linie kommt das auf den Vertrag an. Ob darüber hinaus Ansprüche dieser Art bestehen weiss ich leider nicht, weil ich im Speditionsgewerbe nicht auskenne.
Mal unterstellt, ein solcher Anspruch würde bestehen, müsstest Du ihn wohl gegen die Spedition geltend machen.
willigo1
07.02.2007, 16:17
Das mit der Sozialversicherungsplicht kommt daher wenn man 400 Euro Jobs macht werden beide zusammen gerechnet.
Dadurch hat man ein Einkommen über 400 Euro und dann sind sie Versicherungspflichtig.
Beide Mini-Jobs sind ja bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft) gemeldet und diese macht einen Datenabgleich.
Deswegen bin ich nicht Freiberuflich Beschäftig.
StephanK
07.02.2007, 16:35
Danke für die Erläuterung - es ist etwas ungewöhnlich bei Dir, denn meistens werden die Leute ja ausschließlich in einem 400-€-Job beschäftigt, um nur minimale Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu müssen.
Aber damit ist die Sache jedenfalls hinsichtlich der Werbungskosten klar: Du kannst sie in voller Höhe absetzen, musst sie aber natürlich auch detailliert nachweisen. Es ist eigentlich das gleiche wie bei der Einkommensteuer auch. Also Tankstellen- und Werkstattquittungen aufheben, Fahrtenbuch führen und jeden Cent geltend machen.
willigo1
09.02.2007, 19:10
Danke für die Erläuterung - es ist etwas ungewöhnlich bei Dir, denn meistens werden die Leute ja ausschließlich in einem 400-€-Job beschäftigt, um nur minimale Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu müssen.
Aber damit ist die Sache jedenfalls hinsichtlich der Werbungskosten klar: Du kannst sie in voller Höhe absetzen, musst sie aber natürlich auch detailliert nachweisen. Es ist eigentlich das gleiche wie bei der Einkommensteuer auch. Also Tankstellen- und Werkstattquittungen aufheben, Fahrtenbuch führen und jeden Cent geltend machen.
Derselben Meinung bin ich auch. Die Tankquittungen hebe ich auch auf. Fahrtenbuch führe ich auch. Aber das Intrissiert den Job-Center alles nicht. Die Konsiequnz ist ich werde mementan nur den einen Job machen mit dem Kleinem Einkommen, zudem mein Auto auch nicht mehr das beste ist, Opel Kadett Baujahr 1987 und warte erst mal ab. Ich bin nämlich im VDK und der hat schon Widersprüche für mich am Laufen. Ich wollte nur mal eine andere Meinug Hören. :danke:
Ich werde mich aber Trotzdem noch weiter bei euch im Forum umsehen, vieleicht kann ich ich ja dem einen oder anderen noch einen Tipp geben.
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