Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2: Kosten der Unterkunft für Alleinerziehende
Ich bin schwanger, beziehe ALG2 und werde bald dem Kreis der Alleinerziehenden angehören. In diesem Zusammenhang habe ich folgendes zur Kostenübernahme der Unterkunft bei umstaendehalber.com (Behörden-ABC der finanziellen Unterstützung- ALG2)gefunden:
"Für Alleinerziehende werden bei kurzfristigem Leistungsbezug oder in den ersten drei Jahren der Kindererziehung die tatsächlichen Unterkunftskosten ungeachtet der gerade genannten Regelung grundsätzlich für eine Dauer von bis zu drei Jahren übernommen."
Nun würde mich interessieren wo diese Regelung schwarz auf weiss zu finden ist, ein Formular, welches für das Jobcenter vorzeigbar und bindend ist?
Beim Jobcenter Berlin wußte man nix von dieser Regelung und verwies mich darauf den Differenzbetrag zur angemessenen Kaltmiete, für 2Personen (ich+später Kind im Altbau) 276€ + 10% = 293.70) selbst zu tragen.
Betroffener
17.04.2005, 22:54
@Ida,
das ist möglicherweise noch eine alte Aussage.
Mit Deinen 276 Euro Kaltmiete liegst Du eigentlich voll im grünen Bereich nach meiner Kenntnis.
Die Größe der Wohnung an sich ist nicht das Problem, wenn die Mietkosten "angemessen" sind.
Für Berlin gelten wohl immer noch aktuell ca. 270 Euro Kaltmiete für zwei Personen für max. 60 qm als angemessen.
Wegen 6 Euro oder wenig mehr wird Dir aber keiner einen Umzug zumuten, den dann auch noch die BA bezahlen muss.
Hier gehen auch die gewohnte Umgebung des Kindes ein, Nähe zu Kindergarten und später Kita usw.
Und wenn doch, dann erklärst Du Dich halt mit der Reduzierung der Mietzahlung um 6 Euro für einverstanden
oder klärst mit dem Vorgesetzen Deines Sachbearbeiters mit einem schreienden Kind auf dem Arm das Thema
der Verhältnismässigkeit und Angemessenheit vor Ort :-)
Als alleinerziehende Mutter hast Du immer die besseren Karten.
Ansonsten empfehle ich mal das Studium des SGB-II z.B. den §23 (siehe meine Signatur) als auch,
was es für werdende und gewordene Mütter alles so gibt.
Weiterhin findest Du in der ALG-II FAQ viele weitere möglicherweise wertvolle Hinweise für Dich.
Ab der 13. Woche gibt es 17% Zuschlag zum ALG-II (58 Euro in Berlin + alte Länder) + möglicherweise Bekleidungszuschuß für schwangere + möglicherweise Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung (§23. SGB-II). Hierzu muß man aber manchmal penetrant nachhaken.
Nach der Geburt gibt es einen Zuschlag zum ALG-II von 36% bis zum Alter von 14 Jahren
Wie das mit Kindergeld, Unterhaltsvorschuß usw. aussieht solltest Du vorher klären.
Ich empfehle auch mal den Besuch folgender Seite mit einm ALG-II Rechner, wo Du verschiedene Szenarien
durchrechnen kannst, was Dir die BA jeweils auszahlen sollte als werdende Mutter ab der 13. Woche und nach der Geburt.
http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html
Ach ja - falls Du innerhalb der letzten zwei Jahre Arbeitslosengeld oder ALG-I) bezogen hast, steht Dir ein Differenzbetrag zu ALG-II von maximal 160 Euro für das erste Jahr und max 80 Euro für das zweite Jahr dieser Zeit zu. Das wird gerne mal "aus Versehen" vergessen mit an zu rechnen.
Viel Erfolg.
Vom Forum umstaendehalber e.V. am 18.04.2005 08:53:48
Hallo Ida,
für Fragen zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld gibt es eine Service-Hotline von der Bundesagentur für Arbeit: 01801012012
Ich habe dort nachgefragt und es wurde mir bestätigt, dass es diese Regelung gibt, so wie es auf unserer Homepage steht. Damit du diesen Differenzbetrag zur Miete nicht zahlen mußt, mußt du zum Sozialamt gehen.
Den Text kannst du auch nachlesen unter: www.bonn.de unter Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - unter "Kosten für Wohnung und Heizung"!
Viel Erfolg!
Liebe Grüße und alles Gute für dich und dein Kind wünscht
das Team von umstaendehalber e.V.
Betroffener
19.04.2005, 15:49
Hallo Ida,
ich freue mich für Dich, daß Du die Stelle zum nachlesen noch nachgewiesen bekommen hast und daß die Kollegen vom "umständehalber e.v." das auch bei der Hotline der Arbeitsagentur bestätigt bekommen haben. Der Text auf Bonn.de ist übrigens noch von Herbst 2004.
Hier der direkte Link zu diesem Thema:
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/frauen/ratgeber_fuer_schwangere/01585/index.html?lang=de
Nur leider steht da nichts von im SGB II drin, wo es eigentlich hin gehören würde. Andererseits hat es schon viele Aussagen auch an den Hotlines gegeben, die schlicht falsch waren.
Auch der Hinweis, daß Du deshalb zum Sozialamt gehen mußt (das ist bei ALG-II Empfängern nicht zuständig!) irritiert mich erheblich.
Vielleicht kannst Du nach dem Besuch beim Sozialamt mal hier berichten, auf welcher gesetzlichen Grundlage das basiert, wo es nachlesbar ist, und wie die Abläufe dazu sind. Ich denke, das wäre von allgemeinem Interesse, wenn das noch mehr werdende oder gerade gewordene Mütter auch in Anspruch nehmen könnten.
Mutti mit 3 Kinder
28.04.2005, 16:45
hallo
Ich hab hier noch mal nen rechner der ist super
http://www.alleinerziehend.net/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html
Hallo alle Alleinerziehenden!
Seit Mai 2005 gehöre ich auch dazu, mein Sohn ist mittlerweile 8 Monate. Das Thema hier interessiert mich besonders, da ich gestern ein Schreiben erhielt das meine Wohnung auf einmal zu teuer ist und ich ausziehen muss (bis Mai ) und das obwohl sich an der Höhe der Miete nichts geändert hat und ich schon zwei mal ein Bewilligungsschreiben erhielt und die Gelder überiesen wurden. Muss ich wirklich umziehen oder stimmt das mit den 3 Jahren Kostenübernahme auch wenn sie etwas zu teuer sind (bei mir ca 50,- E zu viel)
Viele Grüße Daria
Das ist ja toll.:wut: Mir wurde gesagt, ich muß mir eine günstigere Wohnung suchen, weil ich sonst den Differenzbetrag allein zahlen müsste.
Sie hätten es für 3 Monate - nach Nachweis der Bemühung um eine günstigeren Wohnung für max. weitere 3 Monate gezahlt.
Den teuren Umzug und die Renovierungskosten für beide Wohnungen mußte ich allein tragen.
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