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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Miete von der Ehefrau?


Rainer aus MV
18.01.2006, 01:48
Guten Tag,

als Neuling hier sage ich erst einmal allen Forums Teilnehmern „ Hallo“.
Ich habe eine ziemlich spezielle Frage und hoffe eine Antwort zu bekommen.
Lebe seit 5 Jahren mit meiner Frau in Mecklenburg in einem kleinen Haus. Bis 2004 ging dies auch. Sie bekam Arbeitslosenhilfe und ich verdiente mir etwas dazu.
Dann kam Hartz IV und wir bilden jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.
Mein Problem ist, ich leide seit langem unter einer chronifizierten Angststörung und bekomme dagegen Medikamente, die allerdings stark abhängig machen. Andere Therapieversuche halfen nicht.
Nach einem kurzen Gespräch mit der Amtsärztin hier, übrigens Fachrichtung Kinder-und Jugendmedizin(!), kam die Empfehlung an die Agentur für Arbeit, ich solle mich erst eines Entzuges unterziehen und dann in eine psychosomatische Klinik. gehen. Dies würde Monate dauern und nach Auskunft der Ärzte, die mich lange kennen, auch wohl keinen Erfolg bringen. Also will und werde ich dies nicht tun!
Jetzt droht die Agentur mit Leistungskürzungen bis auf Versagung jeder Unterstützung. Ob ein Prozeß etwas bringen wird, bezweifle ich, denn Klinikärzte dieser Richtung sind von ihren Fähigkeiten oft vorher sehr überzeugt.
Meine Frage lautet: Wenn ich die Bedarfsgemeinschaft kündige, bin ich ohne eigenes Einkommen. Ich stehe allein im Grundbuch für das Haus. Kann ich dann von meiner Frau, die das ja weitergibt, Miete verlangen? Zur Not würden wir uns auch als getrennt lebend bezeichnen. Denn dies Haus hier hat 2 Etagen mit jeweils einem Zimmer ( Sowas gibt es hier wirklich). Wobei ich da nicht weiß, was dann mit der Krankenversicherung wird.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt. Ich bin übrigens 55 Jahre alt

Gruß aus Mecklenburg

StephanK
18.01.2006, 08:36
:welcome: Rainer,
es gehört schon zu den Aufgaben Deiner ARGE, sich darum zu bemühen, dass Deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Das kannst Du ihr nicht verübeln, allerdings sollte sie das mit geeignetem Personal und geeigneten Mitteln tun.
Du kannst eine Bedarfsgemeinschaft nicht "kündigen". Ich verstehe auch nicht so recht, welchen Vorteil Du Dir von einem "absichtlich herbeigeführten" Getrenntleben versprechen würdest. Mieteinnahmen würden Dir vom Alg II abgezogen. Das würde Dich also auch nicht weiter bringen.

Deine Krankenversicherung hängt natürlich vom Alg II--Bezug ab. Schon deswegen solltest Du sehr dahinter her sein, dass er nicht unterbrochen wird.

Mir scheint, dass Dir nichts übrig bleiben wird, erst einmal das weitere Vorgehen der ARGE abzuwarten. Bisher gibt es wohl nur die ärztliche Empfehlung an die ARGE, aber noch keine weitergehenden Entscheidungen von deren Seite. Wenn Dir der persönliche Kontakt mit der ARGE möglich ist, wäre es wahrscheinlich kein Fehler, wenn Du gerade jetzt in dieser in-der-Schwebe-Situation selbst mit dem zuständigen Menschen dort reden würdest. Dieser Mensch ist nämlich kein/e Psycho-Fachmann/-frau und hat wahrscheinlich mehr Probleme, die ärztlichen Äußerungen angemessen zu würdigen als Du. Du selbst kannst am eindrücklichsten und mit der größten Authentizität erklären, was geht und was nicht.

Am besten wäre es natürlich, wenn Du selbst mit Vorschlägen aufwarten könntest, wie es für Dich in Richtung Arbeitsfähigkeit weitergehen könnte. In einer "strukturschwachen" Region und mit Mitte 50 dürften Deine Vermittlungsaussichten zwar angesichts der Realität des Arbeitsmarktes arg bescheiden sein, aber die ARGE muss das sol lange ausblenden und auf die Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit bedacht sein, wie nicht eine (auch denkbare?) Entscheidung in Richtung frühzeitiger Berentung gefallen ist.

Rainer aus MV
18.01.2006, 14:25
Hallo StephanK,

ich habe mich doch wohl etwas unklar ausgedrückt.
Ich überlege die Bedarfsgemeinschaft zu kündigen, um gar kein Geld von der Agentur mehr zu bekommen.
Zur Zeit kriegen wir natürlich als Ehepartner im eigenen Haus keine Miete.
Wenn meine Frau aber Alleinbezieher ist, ich also keine Leistungen mehr beziehe, kann ich dann Miete geltend machen? Als im Grundbuch eingetragener Besitzer.
Rente gibt es bei mir nicht. Ich habe keine Ansprüche.
Die Frau des Amtes hält sich genau an die Ärztin, welche sich bei der Uni Rostock Rückendeckung geholt hat. "Solche Krankheiten seien gut zu therapieren". Den Spruch kenne ich seit 10 Jahren!

Gruß aus Mecklenburg!

StephanK
18.01.2006, 19:24
Ich überlege die Bedarfsgemeinschaft zu kündigen, um gar kein Geld von der Agentur mehr zu bekommen."Kündigen" lässt sich, wie gesagt, eine Bedarfsgemeinschaft nicht so einfach. Getrennt leben auf zwei Etagen des gleichen Hauses wäre eine so gekünstelte Konstruktion, dass der Alg II-Träger mit großer Wahrscheinlichkeit "Lunte riechen" und sehr genau nachforschen würde. Das scheint mir also wenig praktikabel. Du kannst natürlich jederzeit auf Deinen Alg II-Anspruch verzichten, aber das wäre ja wohl auch keine Lösung.
Zur Zeit kriegen wir natürlich als Ehepartner im eigenen Haus keine Miete.Zwar keine Miete, aber die laufenden Kosten des Hauses (Versicherung, Instandhaltung usw.) müssen Euch als Kosten der Unterkunft gezahlt werden. Ich frage mich, ob da irgendetwas schief gelaufen ist, d.h. beim Antrag nicht geltend gemacht wurde?

Wenn meine Frau aber Alleinbezieher ist, ich also keine Leistungen mehr beziehe, kann ich dann Miete geltend machen? Als im Grundbuch eingetragener Besitzer.Das ist schwierig, weil Ihr nun mal als nicht dauerhaft getrennt Lebende zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet seit - und von einem Getrenntleben werdet Ihr die Behörde, wie geschrieben, kaum überzeugen können.

Die Frau des Amtes hält sich genau an die Ärztin, welche sich bei der Uni Rostock Rückendeckung geholt hat. "Solche Krankheiten seien gut zu therapieren".Nun ja, es ist verständlich, dass sie sich an einer Fachauskunft festhält, denn selbst kann sie das natürlich nicht beurteilen. Eine Auseinandersetzung mit dem Alg II-Träger wird sich da wohl leider kaum vermeiden lassen. :cry: