Rainer aus MV
18.01.2006, 01:48
Guten Tag,
als Neuling hier sage ich erst einmal allen Forums Teilnehmern „ Hallo“.
Ich habe eine ziemlich spezielle Frage und hoffe eine Antwort zu bekommen.
Lebe seit 5 Jahren mit meiner Frau in Mecklenburg in einem kleinen Haus. Bis 2004 ging dies auch. Sie bekam Arbeitslosenhilfe und ich verdiente mir etwas dazu.
Dann kam Hartz IV und wir bilden jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.
Mein Problem ist, ich leide seit langem unter einer chronifizierten Angststörung und bekomme dagegen Medikamente, die allerdings stark abhängig machen. Andere Therapieversuche halfen nicht.
Nach einem kurzen Gespräch mit der Amtsärztin hier, übrigens Fachrichtung Kinder-und Jugendmedizin(!), kam die Empfehlung an die Agentur für Arbeit, ich solle mich erst eines Entzuges unterziehen und dann in eine psychosomatische Klinik. gehen. Dies würde Monate dauern und nach Auskunft der Ärzte, die mich lange kennen, auch wohl keinen Erfolg bringen. Also will und werde ich dies nicht tun!
Jetzt droht die Agentur mit Leistungskürzungen bis auf Versagung jeder Unterstützung. Ob ein Prozeß etwas bringen wird, bezweifle ich, denn Klinikärzte dieser Richtung sind von ihren Fähigkeiten oft vorher sehr überzeugt.
Meine Frage lautet: Wenn ich die Bedarfsgemeinschaft kündige, bin ich ohne eigenes Einkommen. Ich stehe allein im Grundbuch für das Haus. Kann ich dann von meiner Frau, die das ja weitergibt, Miete verlangen? Zur Not würden wir uns auch als getrennt lebend bezeichnen. Denn dies Haus hier hat 2 Etagen mit jeweils einem Zimmer ( Sowas gibt es hier wirklich). Wobei ich da nicht weiß, was dann mit der Krankenversicherung wird.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt. Ich bin übrigens 55 Jahre alt
Gruß aus Mecklenburg
als Neuling hier sage ich erst einmal allen Forums Teilnehmern „ Hallo“.
Ich habe eine ziemlich spezielle Frage und hoffe eine Antwort zu bekommen.
Lebe seit 5 Jahren mit meiner Frau in Mecklenburg in einem kleinen Haus. Bis 2004 ging dies auch. Sie bekam Arbeitslosenhilfe und ich verdiente mir etwas dazu.
Dann kam Hartz IV und wir bilden jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.
Mein Problem ist, ich leide seit langem unter einer chronifizierten Angststörung und bekomme dagegen Medikamente, die allerdings stark abhängig machen. Andere Therapieversuche halfen nicht.
Nach einem kurzen Gespräch mit der Amtsärztin hier, übrigens Fachrichtung Kinder-und Jugendmedizin(!), kam die Empfehlung an die Agentur für Arbeit, ich solle mich erst eines Entzuges unterziehen und dann in eine psychosomatische Klinik. gehen. Dies würde Monate dauern und nach Auskunft der Ärzte, die mich lange kennen, auch wohl keinen Erfolg bringen. Also will und werde ich dies nicht tun!
Jetzt droht die Agentur mit Leistungskürzungen bis auf Versagung jeder Unterstützung. Ob ein Prozeß etwas bringen wird, bezweifle ich, denn Klinikärzte dieser Richtung sind von ihren Fähigkeiten oft vorher sehr überzeugt.
Meine Frage lautet: Wenn ich die Bedarfsgemeinschaft kündige, bin ich ohne eigenes Einkommen. Ich stehe allein im Grundbuch für das Haus. Kann ich dann von meiner Frau, die das ja weitergibt, Miete verlangen? Zur Not würden wir uns auch als getrennt lebend bezeichnen. Denn dies Haus hier hat 2 Etagen mit jeweils einem Zimmer ( Sowas gibt es hier wirklich). Wobei ich da nicht weiß, was dann mit der Krankenversicherung wird.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt. Ich bin übrigens 55 Jahre alt
Gruß aus Mecklenburg