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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heute geklagt und gewonnen! Unter 25 J


Fasty_01
07.02.2007, 19:09
Hallo Liebe Leute,

Ich habe mich gerade eben erst registriert, um euch meine Erlebnisse im Bereich ALG II Bedarfsgemeinschaften mit zu teilen,
vielleicht kann man dem ein oder anderen Leser helfen.

Das Arbeitsamt, ich glaube diese "3" Worte treffen es ganz gut:
"Überlastet, Fehlende Schulung und vollkommene Verwirrtheit!"

Ich bin 22 Jahre alt, und wohne bei meiner Mutter vor der Wohnung, in einem
Zimmer und wirtschafte selber, habe selber die Möglichkeit mich zu waschen
(Waschbecken), habe eigenen Kühlschrank, und eigenen Kabelanschluss.
Ich habe einen Untermietvetrag bestehend seit 2005, die darauf ausgewiesene
Miete entrichte ich monatlich Bar an meine Mutter.

Jedoch benutze von der Wohnung meiner Mutter, Die Küche zum Erwärmen von
Speisen, und Bad 1x wöchentlich von mir zum Baden benutzt! Um auf die
Toilette zu gelangen nutze ich die Wohnung meiner Mutter, dafür zahle
ich eine Pauschalgebühr (für Strom und Wasser) .

Da ich selber wirtschafte, bilde ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn aus "einem Topf"
gewirtschaftet wird. Dies ist nicht der Fall!

Das sah das Arbeitsamt allerdings ganz anders, begründet mit
dem § 7 SGB II der seit dem 01.07.2006 in Kraft getreten ist. Dieser sagt aus:
Unter 25 jährige Hilfebürftige die noch im Haushalt ihrer Eltern leben, bilden eine Bedarfsgemeinschaft.


Da meine Mutter mit Ihrem Verdienst meine Bedürftigkeit abdecken kann,
wurden mir keine Leistungen gewährt.

Zudem ist meine Mutter nicht gewillt mich zu unterstützen, und tut es auch tatsächlich nicht!
Was sie vor Gericht auch so ausgesagt hat!


Dem Arbeitsamt konnte man diesen Umstand auf jedenfall nicht bei bringen.
Denn es hagelte nur Ablehnungungen und Wiedersprüche die 4 Monate
Bearbeitungszeit in Anspruch genommen haben, diese wurden natürlich
als "unbegründet zurückgewiesen"

Erst heute hat die Gerechtigkeit gesiegt, ich habe gegen das Arbeitsamt
Sozialklage eingelegt, und schließlich wurde heute die ARGE verurteilt
mir meine Leistungen in voller Höhe zu bewilligen.

Auf jedenfall möchte ich alle ermutigen immer weiter zu machen,
lasst euch nicht von den unwissenden Menschen dort übers Ohr hauen,
lest eure Rechte genau. Bedürftigkeit ist nähmlich keine Sache die
man einfach mal beiläufig abhandeln kann.


Es kann eben nicht davon ausgegangen werden, das nur
weil z.B. Toilette oder Küche benutzt werden von den Eltern
das aus "einem Topf" gewirtschaftet wird. Dies nimmt die ARGE an,
ist es tatsächlich nicht so! wehrt euch denn dann seit ihr bedürftig

Gebt nicht auf, wenn ihr wisst das Ihr Recht habt, lasst euch nicht wie "Scheisse" behandeln,
Mir ging es schlecht, ich hatte jeden Tag hunger, Ich hatte Kamin/Ofenheizung, aber kein Geld
für Heizmaterial! Dafür aber immer Ablehnungungen vom AA! ich wurde trotzdessen, das ich diesen Umstand
mehrfach mitgeteilt habe nicht unterstützt!

Über Monate, sowas richtet nicht nur körperlichen sondern auch seelischen Schaden an ! Letzendlich hat ein
richterlicher Spruch Gerrechtigkeit geschafft. Wäre das nicht passiert hätte ich den Glauben
an Gerechtigkeit in dem Sozialstaat verloren!



BGB sagt aus
Eltern sind nicht mehr gesteigert Unterhaltspflichtig,
wenn das Kind über 21j und seine Erst-ausbildung beendet hat!

Dieses Gesetz wurde nicht geändert trotz Einführung der
Gesetzesänderung des SGBII!

Die Sozialgerichte können, und wollen sich in der Regel,
nicht über das BGB hinwegesetzen!

Also Viel Glück an alle die im Kampf mit dem AA sind.



Eine Frage noch an euch

Jedoch überlege ich mir die ARGE weiterhin anzugehen, ich hatte eine schwere Zeit!
Sie hätten mir Leistungen gewähren müssen, taten es aber nicht?


Auch wenn die Nachzahlung jetzt stattfindet, wer bezahlt mir meine 3 Monate Elend?
Hunger? Frieren? Wer ersetzt mir das jetzt?

Kann man da noch Schadenersatz auf irgendeine Art erwingen, vielleicht kennt sich einer da aus!

Ich kenn mich in allen Gebieten ALG II aus, falls fragen bestehen ;)


Zum Schluss noch das Forum ist eien echt tolle Kommu-Plattform,
bin selber Webmaster und Foren Fan, an alle Mods hier ,
ihr leistet gute Arbeit wie ich bereits beim durschauen feststellen durfte!
Insgeheim hoffe ich die ganze Zeit das der Beitrag nicht in den U25 gehört oO

Fasty_01
10.02.2007, 10:51
Das ganze wurde aber nur einstweilig beschlossen (daher sofort rechtskräftig?). Wann wird so ein Beschluss rechtskräftig?
Wie lange hat die Arge nach erreichen der Rechtskräftigkeit zeit dem nachzukommen?

Denn so langsam weis ich nichtmehr weiter ohne Geld, ich hoffe es kommt sehr bald!

Wenn man in soclehn Zeiten keine Freunde hätte, was dann?

StephanK
10.02.2007, 12:23
Auch wenn die Nachzahlung jetzt stattfindet, wer bezahlt mir meine 3 Monate Elend?
Hunger? Frieren? Wer ersetzt mir das jetzt?

Kann man da noch Schadenersatz auf irgendeine Art erwingen, vielleicht kennt sich einer da aus!Leider nein. :roll:

Es wäre aber schön, wenn Du uns den vollständigen Wortlaut der Gerichtsentscheidung in anonymisierter Form zur Verfügung stellen könntest, sobald sie Dir vorliegt.

Fasty_01
10.02.2007, 14:03
Wie lang wird es vorraussichtlich dauern bis er mir vorliegt? Erfahrungsgemäß *g*

StephanK
10.02.2007, 15:10
So überlastet wie die Sozialgerichte sind wage ich keine Prognose und kann nur empfehlen, sich in Geduld zu fassen.

Fasty_01
11.02.2007, 11:00
Naja ein wenig kann ich mich noch gedulden, aber lange auch nicht! ich berichte euch dann , wenn es soweit ist! Da es sich um eine einstweilige Anordnung hällt, bezweifle ich das es lang dauern wird! Ich brauch aber was in den Händen, womit ich auf der ARGE rumfuchteln kann