PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2: Kosten der Unterkunft: Alleinerziehende


Ida
17.04.2005, 14:40
Ich bin schwanger, beziehe ALG2 und werde bald dem Kreis der Alleinerziehenden angehören. In diesem Zusammenhang habe ich folgendes zur Kostenübernahme der Unterkunft bei umstaendehalber.com (Behörden-ABC der finanziellen Unterstützung- ALG2)gefunden:

"Für Alleinerziehende werden bei kurzfristigem Leistungsbezug oder in den ersten drei Jahren der Kindererziehung die tatsächlichen Unterkunftskosten ungeachtet der gerade genannten Regelung grundsätzlich für eine Dauer von bis zu drei Jahren übernommen."

Nun würde mich interessieren wo diese Regelung schwarz auf weiss zu finden ist, ein Formular, welches für das Jobcenter vorzeigbar und bindend ist?

Beim Jobcenter Berlin wußte man nix von dieser Regelung und verwies mich darauf den Differenzbetrag zur angemessenen Kaltmiete:
für 2Personen (ich+später Kind im Altbau) 276€ + 10% = 293.70€
selbst zu tragen.

StephanK
08.05.2005, 13:40
Hallo Ida,
Erst mal willkommen hier!

Was Du auf der "umständlichen" Seite gefunden hast, ist ein bisschen missverständlich, weil das Gesetz (SGB II) als GRUNDSATZ (und nicht nur als Ausnahme) vorsieht, dass die Wohnkosten in der TATSÄCHLICHEN Höhe übernommen werden:

§ 22 Absatz 1 SGB II
"Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. SOWEIT die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."

Also irgendwelche Fristen, seien sie jetzt sechs Monate oder drei Jahre, betreffen überhaupt nur den Fall, dass Du Deine Miete enorm hoch oder Deine Wohnung sehr groß ist. Das scheint Deine Sozialbehörde anzunehmen. Zumindest für sechs Monate wird man Dir / Euch einen Umzug nicht zumuten.

Eine Dreijahres-Regelung habe ich nicht gefunden. Du kannst auch selbst nachsehen. Die "Durchführungshinweise zum ALG II" findest Du bei

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx

Allerdings - und das wird's wohl auch sein - kommt da immer noch eine spezielle örtliche Handhabung dazu, und die Berliner Besonderheiten kenne ich leider nicht. Vielleicht weiss ein/e Berliner/in hier noch näheres.

StephanK
08.05.2005, 13:51
:-) Dank Internet kann man das auch als Nicht-Berliner finden:
Die "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV-Wohnen)" findest Du im Netz bei
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/av_wohnen
Für Dich werden da vor allem die Punkte 4 (4) und 4 (5) von besonderer Bedeutung sein.

Betroffener
08.05.2005, 20:50
Hallo Ida,
Hallot StephanK,

folgende Information ist für Berlin ab dem 1. Juli 2005 hochinteressant und wichtig (und hat möglicherweise Ausstrahlwirkung in andere Bundesländer):
Meldung Tagesspiegel vom 04.05.05 (http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.05.2005/1797201.asp)

sowie diese Tabelle dazu (gilt nur für Berlin):

http://www.tagesspiegel.de/bilder/berlin/050504_tabelle_wohnungskosten_250x226.jpg

Auch ich hatte davon schon gehört, kann es aber auch nur auf der Bonner Seite finden, die hier in einem anderen Posting von der Ida existiert.
Leider scheint diese Info ansonsten sehr gut versteckt zu sein - oder die Info ist schlicht falsch.
Interessanr vielleicht auch diese PDF-Datei Zusatzleistungen (http://www.my-sozialberatung.de/files/hw23-Abs-3.pdf)

illina21
07.06.2005, 13:28
weiss jemand wo ich diese liste für Bielefeld bekommen kann ? irgendwie konnte mir da bisher niemand weiterhelfen danke schon mal :D

Betroffener
07.06.2005, 14:41
Illina21,

hast Du es schon mal im Rathaus versucht ?

Entweder die Wissen es oder aber die kennen jemanden, der es weiss für Eure Region und Stadtbezirke.

StephanK
07.06.2005, 15:50
Es ist regelrecht auffällig, dass fast keine Kommune ihre diesbezüglichen Regeln auf ihrer Internet-Homepage veröffentlicht. Fast könnte man meinen, man ließe die auf ALG II Angewiesenen lieber im ungewissen, damit sie die Bescheide nicht so genau überprüfen können und womöglich auf die Idee kommen, Widerspruch einzulegen... :sdagegen: