Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 und Geldschenkung
Noramazac
18.01.2006, 13:05
Hallo Forum,
ich habe folgende Frage:
Darf ich als ALG 2 Empfänger Geldgeschenke annehmen ohne die Agentur zu Informieren?
Mein Vater möchte mir zum abstottern meiner Schulden monatlich etwas auf mein Konto überweisen. Ist das ein "Nebeneinkommen" ? Kann das Arbeitsamt Kontoeinsicht erlangen?
Und was ist, wenn jemand bei mir noch alte Schulden hat und sie Monatlich auf mein Konto zurückzahlt?
Oder jemand mal netterweise einen Hunni überweist, zum Geburtstag z.B.?
Also es handelt sich ja nicht um Riesenbeträge....
Kennt sich jemand wirklich aus??
Herzlichen Dank für eine Antwort....
balu77md
18.01.2006, 13:27
hallo,
in meinem bekanntenkreis gibt es jemanden der zum geburtstag und zu weihnachten immer 300,- (mal etws mehr mal etwas weniger) überwiesen bekommt. bis vor kurzen war er auch der meinung das es dem amt nicht stört. als die arge aber einen aktuellen kontoauszug sehen wollte, wegen neuantrag, wurde ihm gesagt das er sich das geld doch lieber bar geben lassen soll.
das sei wohl ein tipp am rande gewesen damit er keine schwierigkeiten bekommt. leider hat er den tipp schnell entgegen genommen und nicht weiter nachgefragt. aus diesem grund, ob nun gerechtfertigt oder nicht, schlage ich dir auch vor das geld bar entgegen zu nehmen.
Hallo Noramazac,
Zahlungen auf dein Konto , regelmäßig oder unregelmäßig werden wie Einkommen angerechet, das bedeutet das Amt wird Dir deine Leistung um diesen Betrag kürzen falls es davon WInd bekommt.
Wenn dein Vater dir helfen will sollte er besser auf seinem eigenen Konto ansparen, oder die Beitäge in bar anhäufen, denn sonst schlägt das Amt zu, oder fordert bei bekanntwerden gar eine Rückzahlung des von ihm als Zusatzeinkommen bewerteten Geld.
- merke als ALG2 Emfänger ist nur bares wahres!
MfG
border
Noramazac
18.01.2006, 16:10
Danke balu77md und border für die Antwort !
Ich werde es in Zukunft bedenken.
Eine Möglichkeit wäre aber, wenn mein Vater die Tilgung der Schulden von der Bank übernimmt, sozusagen als wär es sein Kredit....???... oder???
Aber das wil ich ihm auch nicht zumuten. :oops:
Weiß vielleicht jemand ob das AA regelmäßig oder in Stichproben die Konten seiner Kunden nach Auffälligkeiten durchforstet, oder wird da nur bei Verdacht ermittelt. (Nebentätigkeit etc...)
Darf die Bank denn so einfach Kundendaten herausgeben? Ich habe mal sowas gehört.
Komisch iss schon: wenn ich mal jemandem vor 3 jahren was gepumpt habe, ist das Geld sozusagen futsch, kann er gleich behalten, na danke! :-x
Komische Rechtslage !
noramazac.
balu77md
18.01.2006, 18:05
ich denke mal wenn dein vater das geld einfach direkt auf das konto einer bank überweist, wo du es eh einzahlst, wäre ja schon das erste problem beseitigt..
und was das pumpen von geld angeht.. da gilt auch wieder bares ist wahres ;-)
habe bisher von keinem fall gehört, in dem die arge einen finanzprüfer schickt ;-)
Weiß vielleicht jemand ob das AA regelmäßig oder in Stichproben die Konten seiner Kunden nach Auffälligkeiten durchforstet,...
Auch dies ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Manche verlangen sie beim Erstantrag, andere wiederum beim Folgeantrag und andere gar nicht. Eines scheint jedoch sicher: Wittern sie "Unrat", werden die Kontoauszüge verlangt.
Auch ich kann mich dem geflügeltem Wort "Nur bares ist wahres" nur anschliessen. ;-)
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