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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro Job und auf Montage


Katja
17.04.2005, 22:42
Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe an der richtigen Stelle geposted.

Mein Ex Mann und ich sind geschieden und haben ein gemeinsames Kind im Alter von 7 Jahren.
Ich habe nach der Scheidung eine AsS(Arbeit statt Sozialhilfe) bekommen und bin dort übernommen worden.

Diese Stelle kann ich nur ausführen, da mein Ex Mann sich mit um unseren Sohn kümmert.
Er ist also nicht der alle 14 Tage Vater, sondern er ist an 1-2 festen Tagen in der Woche für unseren Sohn da wenn er aus dem Hort kommt.
Nun ist mein Ex Mann in Hartz IV gerutscht und soll einen 1 Euro Job ausführen.

Allerdings soll er dies bei einer Zeitarbeitsfirma tun, er wurde bereits mit Arbeitssachen ausgestattet.
Man teilte ihm mit, dass er eventuell auch auf Montage muss, dies ist auch der SB in der Sozialagentur bekannt.
Er teilte mit, dass er sich aber um sein Sohn kümmert und ich unter Umständen meinen Job verliere wenn ich nicht mehr wie gewohnt arbeiten kann.

Man sagte meinem Ex Mann er kann sein Kind alle 14 Tage sehen und das reicht für einen geschiedenen Vater, egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht.

Ist das wirklich so?
Wird da so knallhart vorgegangen?

Mein Ex Mann teilte ihnen mit, dass er sich ja nicht verweigert sondern nur bittet einen Job in der Nähe zu bekommen.
Nein, das ginge nicht und wenn er diesen Job nicht antritt bekommt er keinen Barscheck sondern Lebensmittelgutscheine.
Dies war beim zweiten Termin in der Sozialagentur, der Antrag wurde noch gar nicht genehmigt .. der Barscheck deswegen, weil er über kein eigenes Konto verfügt.

Ich hoffe ich bekomme hier ein wenig Hilfe für meine geschiedene Familie.

Liebe Grüße Katja

Schneida
17.04.2005, 23:21
Normalerweise sind Leute, die Kinder erziehen, Angehörige versorgen nicht in der Pflicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Und der 1 Euro Job ist die nachrangigste Maßnahme überhaupt. Ihr solltet Kinderbetreuung einfordern und Euch auf die REchtslage beziehen. Allerdings muss dazu ganz klar nachgewiesen werden, dass das Kind Betreuung braucht, also kein Hort oder keine Ganztagsschule zur Verfügung ist.

Das Jugendamt ist dazu möglicherweise unterstützend.

Grüße

E.Schneider

Katja
17.04.2005, 23:24
Unser Sohn geht ja in den Hort nach der Schule, aber ich arbeite 1 bis 2 Tage in der Woche im Spätdienst.
Und da war dann mein Ex Mann für das Kind da.
Zudem leidet unser Sohn massiv unter unserer Trennung und freut sich über jede Minute die er Papa sieht.
Seitdem er weiß, dass Papa weit weg sein kann dreht er durch.
Das sind einfach zuviele Veränderungen aufeinmal.
Er ist bereits in Schule, Hort und auch hier Verhaltensauffällig geworden.


Man man man ... das ist vielleicht ein mist ... ich werde morgen einen Termin beim Jugendamt machen, ich hoffe die können uns ein wenig helfen.

Aber bei der heutigen Situation und Hartz IV sehe ich da mal wieder kaum Chancen.

LG Katja

Betroffener
18.04.2005, 03:40
@Katja,

ich kann mich da dem E.Schneider eigentlich nur anschliessen.

Zum einen halte ich einen 1 Euro Job gerade bei einer Zeitarbeitsfirma schon für sehr bedenklich und dann noch auf Montage weit weg von zu Hause für schon mehr als nur amtlich geförderte sklavische Ausbeutung (nach dem Motto: Hauptsache weg!). Früher haben sich die Firmen für solche (meist temporäre) Aufgaben Studenten oder andere Leute meist billig) geholt - aber über 1 Euro Jobber ist das natürlich konkurrenzlos.
Und wenn der Auftrag durchgezogen ist, wird Dein Ex-Mann wieder beim Amt "abgegeben" oder zwischenzeitlich gegen einen anderen "ausgewechselt". Ich bin sicher, die kassieren dafür fast den vollen Preis vom Auftraggeber für eine Vollzeitkraft.
Aber ich bin nicht der Betroffene und habe von weitem gut schreiben ...

Zum Zweiten die Frage: Wenn Du an zwei Tagen die Spätschicht machst, dann gibt es doch bestimmt auch eine Frühschicht oder Vormittagsschicht (keine Ahnung, was Du da machst und ob das überhaupt geht). Vielleicht kannst Du da zumindest temporär tauschen?

Als Drittes möchte ich folgendes Anmerken (es war nicht die Frage und es steht mir eigentlich auch nicht zu, aber das Problem ist bei Euch einfach auch im Raum):

Die gesammelte Erfahrung bei Freunden und Bekannten mit Kindern in solchen Trennungsszenarien ist die, das es besser ist, auch eine harte Trennung wirklich anzustreben und durch zu ziehen, damit für das Kind klar wird, das ihr eben getrennt seid. Hintergrund war bei vielen Bekannten, der gemeinsame Urlaub oder gemeinsame Wochenenden eben wegen des Kindes, obwohl sie sonst getrennt leben, was es für die Kinder erheblich schwieriger machte, damit klar zu kommen.

Ansonsten klammern sich Kinder immer weiter daran, daß ihr vielleicht doch wieder zusammen kommt (und der Papa / die Mama sozusagen wirklich nach Hause) und "arbeiten" quasi auch daran, was sich je nach charaktlicher Ausprägung in verschiedenen Reaktionen manifestiert.

Das heißt auf keinen Fall, daß der Junge nicht mehr zum Papa darf. Aber es muß ihm klar werden, daß es die normale Zeit mit Dir gibt und eben eine Zeit mit dem Papa - aber eine gemeinsame Zukunft zu dritt nicht mehr möglich ist. Hier ist möglicherweise auch psychologische Unterstützung nötig, damit der Junge das Angstgefühl vor dem Verlust des Vaters bzw. der Familie abbaut und keine weiteren Verhaltensstörungen aufbaut.

Ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Erfolg bei der Lösung der Probleme.

Vielleicht hat E.Schneider hierzu noch einige sachdienliche Hinweise.

Schneida
18.04.2005, 22:40
Vielen Dank für die mir zugeschriebene Kompetenz. Hilft leider gerade nicht so furchtbar viel. Die Lage ist echt kniffelig und hat mehrere Ebenen.

Zum einen: Wie kommst Du und der Vater und das Kind mit der Situation klar und was ist für alle 3 das Machbare, Erträgliche etc. ?

Möglicherweise nützt tatsächlich eine Beratung, wobei auch dort nicht durchgängig Leute sitzen, die Zeit haben, kompetent sind, bzw, echte Unterstützung anbieten können. Ist aber immerhin einen Versuch wert.

Zum anderen: Zur Lösung der Ursprungsproblematik kann genau durch eine solche Beratung möglicherweise die erforderliche Legitimierung belegt werden. Wenn also ein Kinderpsychologe die Erfordernis bescheinigt (geht sowohl über das Jugendamt als auch über Mediziner, Kinder- und Jugendpsychiater) dürfte die Sachlage ganz gut in Eurer Argumentation unterstützt werden, zumal 1 Euro-Jobs lt. Gesetzeslage nachrangig sind und in erster Linie Leuten zur Verfügung gestellt werden sollen, die nicht in der Lage sind, ihren Alltag zu strukturieren. Vermutlich kann der Vater ganz gut darlegen, dass er diesen Bedarf nicht hat und sollte sich dementsprechend schlau machen.

Und die Frage nach der Eingliederungsvereinbarung ist nützlich mit der Forderung: Was können Sie (ARGE) für mich tun und welche Chancen auf eine Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt bringt mir dieser 1 Euro Job?
Andere Förderungen sollen Vorrang haben nämlich die lt. SGB III. Wo sind die bitteschön?

Siehe auch die Tacheles Wuppertal - Seiten.

Gutes Gelingen wünscht

E.Schneider