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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug und Einstiegsgeld innerhalb Berlins


aloti
08.02.2007, 18:55
An der telefonischen Hotline wurde mir gesagt, dass ich beim Umzug in einen anderen Berliner Stadtbezirk, dort einen neuen ALG2-Antrag stellen muss (was ich schonmal recht merkwürdig finde).
Nun bekam ich bisher zusätzlich Einstiegsgeld, weil ich mich selbstständig machen will. Es soll jetzt verlängert werden, wenn ich am Termin ein paar Unterlagen abgebe.
Doch jetzt habe ich Bedenken, dass ich bei einem eventuellen Umzug in 2-3 Monaten (natürlich nur wenn er bezüglich Mietangebot genehmigt wird), auch den Antrag auf Einstiegsgeld neu stellen muss und dass das EG dann möglicherweise dort nicht genehmigt und abgebrochen wird. In dem Fall, müßte ich den Umzug absagen.
Oder ist es möglich, dass das Einstiegsgeld trotz Umzug erstmal bis zum Ende der 6 Monate weiterläuft bzw. die Zusage erstmal vom neuem Jobcenter übernommen wird?
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Oder eine Vorstellung, wie das läuft?

Ich finde das alles sehr verwirrend mit den Berliner Jobcentern in den Bezirken.
Jetzt zum Beispiel, habe ich mir gerade mal genau angesehen, was eigentlich als Absender bei den Überweisungen auf meinem Konto steht: Bei der normalen ALG2-Zahlung steht "AA BERLIN-OST", bei der zusätzlichen Einstiegsgeld-Zahlung steht "AA BERLIN-MITTE". Also für mich ist die Verwirrung jetzt perfekt, obwohl ich bisher immer nur das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf (welches auch auf den Briefköpfen steht) betreten habe.

StephanK
13.02.2007, 11:46
Ich denke eigentlich, es gibt EINE ARGE Berlin, aber die Details kenne ich auch nicht.
Wie wird Hartz IV in Berlin umgesetzt?

Betreut werden die schätzungsweise 270.000 Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig gemeinsam in Job-Centern statt wie bisher getrennt in Sozialämtern und Arbeitsagenturen. Job-Center soll es ab kommendem Jahr in jedem Berliner Bezirk geben. Ihre Aufgabe ist Beratung und Betreuung aus einer Hand. Für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden sollen persönliche Ansprechpartner /-innen benannt werden. Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitssuchenden und den persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern werden dabei Rechte und Pflichten verbindlich dokumentieren.

Betrieben werden die Job-Center gemeinsam von den Sozialämtern der Bezirke und den Arbeitsagenturen, die auch das Personal dafür stellen. Geregelt ist dies in der Rahmenvereinbarung für die Umsetzung von Hartz IV im Land Berlin, die am 26. August 2004 von Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner, der Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Susanne Ahlers, und dem Vorsitzenden der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Rolf Seutemann, unterzeichnet wurde. (Quelle) (http://www.berlin.de/sen/arbeit/index.html#wie)Frag mal bei der Senatsverwaltung für Arbeit und Berufliche Bildung nach, was in dieser Rahmenvereinbarung steht!