Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebskostenabrechnung ?
Wie wird denn die Nebenkostenabrechnung bei mir als ALG II- Leistungsempfänger veranlagt???
Wie ist das mit erhöten Verbrauch wenn ich am Jahresende nachzahlen muss - was wäre den überhaupt ein erhöhter Verbrauch???
Was ist wenn ich vorher wieder arbeite muss ich dann die Abrechnung selber bezahlen - oder antielig - oder wie?
Was ist mit der Rückerstattung muss man die dem AA überweisen.
Fragen über Fragen .....
Betroffener
18.04.2005, 14:18
Wenn Du eine Rückzahlung (praktisch gleich weder Art - es gibt nur ganz wenige Ausnahme) erhältst, gilt das für den Monat des Geldzuflußes als Einkommen und wird auf die ALG-II Leistungen angerechnet.
Wenn Du hingegen eine Nachzahlung bekommst, hast Du noch schlechtere Karten. Hier kann nur versucht werden, mit den Sachbearbeitern zu reden und um eine Einmalzahlung zu bitten.
Da sich aus Nachzahlungen meist auch höhere Forderungen für die monatlichen Nebenkosten ergeben, gilt hierfür sinngemäß das gleiche. Es muß also versucht werden, die neue Höhe der Mietkosten zwischendurch anpassen zu lassen (was eigentlich nicht explizit im Gegesetz beschrieben ist, aber andererseits eine unverhältnismäßige Härte und Benachteiligung darstellen würde, wenn bis zum nächsten rotuinemäßigen Verlängerungsantrag im meist sechsmonatigen Rythmus (+ der Bearbeitungszeit von 2 - 6 Wochen) hier über 7 Monate vom ALG-II Empfänger bevorschußt werden müßten.
Die Durchsetzung erfordert allerdings in den meisten Fällen ein gewisses Durchsetzungsvermögen (auch Gespräche mit den Vorgesetzten und massive Penetranz.
Viel Erfolg
Pulloverschwein
18.04.2005, 16:41
" Es muß also versucht werden, die neue Höhe der Mietkosten zwischendurch anpassen zu lassen "
Hallo,
heisst das, man sollte mal seine Stromkosten bei der Stadt etwas anhen lassen bevor ich dem Folgeantrag stelle?
Betroffener
18.04.2005, 18:11
Stromkosten für die Wohnung selbst sind keine Nebenkosten und sind mit dem ALG-II Regelsatz (Stand 2003 - basierend auf Zahlenwerken von 1998) abgegolten. Über die Aufteilung der Inhalte der 345 bzw. 331 Euro gabe es auch eine Tabelle. Da sind z.B. die Stromkosten mit irgendwas um 22 Euro per Monat aufgelistet - was natürlich ein Witz ist.
Strom zur Beheizung fällt unter die KdU, wobei in diesem Fall der niedrige Ansatz im Regelsatz wieder zum Vorteil wird :-)
Strom in den Nebenkosten der Wohnung bezieht sich auf die Stromkosten einer Zentralheizung für Pumpen und Ölheizung sowie Haus- und Flurbeleuchtzung.
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